Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von brumbaer, 46. SSW am 19.06.2011, 17:19 Uhr

Elterngeld

Hallo ihr anderen Mamis, kann mir einer von euch sagen wann man den Elterngeld Antrag stellen muß.

 
15 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:22 Uhr

Innerhalb der ersten 3 Monate ab Geburt. LG (Bei der Elterngeldstelle oder beim Bürgeramt)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld

Antwort von Nathalie20, 32. SSW am 19.06.2011, 17:22 Uhr

hihi mal ne andere Frage 46ssw???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld

Antwort von susi126 am 19.06.2011, 17:23 Uhr

Schau mal bei uns im September-Forum. Da wurde vor ein paar Tagen der Beitrag AOK-Checkliste gepostet (musst ein paar Seiten nach hinten...jb001 hat so eine Liste gemacht) Da steht drin was man wo bekommt. Mit dem Elterngeld waren´s 7 Wochen vor Inanspruchnahme...soviel ich noch weiß.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@xantja

Antwort von susi126 am 19.06.2011, 17:27 Uhr

Hallo, Xantja, Und was ist dann mit den 7 Wochen? Vor Inanspruchnahme bedeutet doch, sobald der Mutterschutz vorbei ist, oder? Also da wär es doch dann am logsischsten, Elterngeld zu bekommen... GIbt´s da keine Frist, die verstreichen kann? Also weißt du das mit den 3 Monaten ganz sicher oder gibt´s evtl. Unterschiede???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld

Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:33 Uhr

Die 7 Wochen beziehen sich auf die Elternzeit, soweit ich weiß, für das Elterngeld hat man ein bisschen länger Zeit, zumindest ist es das, was die Elterngeldstelle mir gesagt hat. LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @xantja

Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:35 Uhr

Wie oben geschrieben, wäre natürlich besser, frühzeitig anzumelden, damit man keine Wartezeit hat, aber man hat wohl ganze 3 Monate Zeit, hieß es ... Ich habe mich bei der Elterngeldstelle telefonisch gemeldet und nur die Fragen diesbezürlich gestellt, das Elternzeit für mich sowieso nicht in Frage kommt ... LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @xantja

Antwort von susi126 am 19.06.2011, 17:40 Uhr

Ach so, dann versteh ich das jetzt!
Danke...muss die ganzen Anträge usw die nächsten Wochen mal in Angriff nehmen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @xantja

Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:50 Uhr

Aber ich würde einfach nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen. Sicher ist sicher.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @xantja

Antwort von susi126 am 19.06.2011, 18:06 Uhr

Ja klar, auf jeden Fall. Zum Schluss gibt´s evtl. doch noch Unterschiede bei den Bundenländern??? Glaub ich jetzt zwar nicht, aber aber zumindest bei der Vaterschaftsanerkennung u. Sorgerecht so...LG
Wie du sagst, sicher ist sicher!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@brumbaer

Antwort von catia212, 20. SSW am 19.06.2011, 18:48 Uhr

ist das richtig 46 ssw?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ brumbaer, du bist in der 46. SSW ? :-)

Antwort von Dreamflower, 17. SSW am 19.06.2011, 18:48 Uhr


Nein Sorry, hast dich bestimmt nur verschrieben
bei dem anderem, so wie Xantia schon sagt 3 Monate, aber immer besser so früh wie möglich

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bestimmt meint sie 36 ssw :)

Antwort von Sunnya, 21. SSW am 19.06.2011, 19:18 Uhr

o.T

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld

Antwort von Zweizahn am 19.06.2011, 20:46 Uhr

Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend bezahlt. Das heißt, man sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Babys den Antrag stellen, damit man kein Geld verliert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld

Antwort von Slavonka86 am 19.06.2011, 22:16 Uhr

Ich habe 2010 und 2011 Elterngeld antrag gestellt( Tochter kam Januar 2010, Sohn Dezember 2010)....den kannst du stellen, sobald du die Geburtsurkunde des Kindes hast...!!!
Solltest aber schauen, den Antrag zügig zu stellen, da Elterngeld nur 3 Monate Rückwirkend ausbezahlt wird...!!!
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld

Antwort von Fuchsina am 19.06.2011, 23:11 Uhr

Meines Wissens nach ist es auch so, dass der Antrag auf Elterngeld maximal 3 Monate rückwirkend gestellt werden kann, d.h. spätestens 3 Monate nach Ablauf des Mutterschutzes muss der Antrag gestellt werden, wenn man kein Geld verlieren möchte.

Es ist aber m.E. sinnvoll, die Anträge schon vor der Geburt zu holen und alles vorzubereiten. Dann muss man nur noch die Geburtsurkunde abwarten und kann den Antrag losschicken. Da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann, ist so ein Weg eine Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und Auszahlung vom 1. Elterngeld zu vermeiden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.