Geschrieben von brumbaer, 46. SSW am 19.06.2011, 17:19 Uhr |
Elterngeld
Hallo ihr anderen Mamis, kann mir einer von euch sagen wann man den Elterngeld Antrag stellen muß.
Re: Elterngeld
Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:22 Uhr
Innerhalb der ersten 3 Monate ab Geburt. LG (Bei der Elterngeldstelle oder beim Bürgeramt)
Re: Elterngeld
Antwort von Nathalie20, 32. SSW am 19.06.2011, 17:22 Uhr
hihi mal ne andere Frage 46ssw???
Re: Elterngeld
Antwort von susi126 am 19.06.2011, 17:23 Uhr
Schau mal bei uns im September-Forum. Da wurde vor ein paar Tagen der Beitrag AOK-Checkliste gepostet (musst ein paar Seiten nach hinten...jb001 hat so eine Liste gemacht) Da steht drin was man wo bekommt. Mit dem Elterngeld waren´s 7 Wochen vor Inanspruchnahme...soviel ich noch weiß.
LG
@xantja
Antwort von susi126 am 19.06.2011, 17:27 Uhr
Hallo, Xantja, Und was ist dann mit den 7 Wochen? Vor Inanspruchnahme bedeutet doch, sobald der Mutterschutz vorbei ist, oder? Also da wär es doch dann am logsischsten, Elterngeld zu bekommen... GIbt´s da keine Frist, die verstreichen kann? Also weißt du das mit den 3 Monaten ganz sicher oder gibt´s evtl. Unterschiede???
Re: Elterngeld
Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:33 Uhr
Die 7 Wochen beziehen sich auf die Elternzeit, soweit ich weiß, für das Elterngeld hat man ein bisschen länger Zeit, zumindest ist es das, was die Elterngeldstelle mir gesagt hat. LG
Re: @xantja
Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:35 Uhr
Wie oben geschrieben, wäre natürlich besser, frühzeitig anzumelden, damit man keine Wartezeit hat, aber man hat wohl ganze 3 Monate Zeit, hieß es ... Ich habe mich bei der Elterngeldstelle telefonisch gemeldet und nur die Fragen diesbezürlich gestellt, das Elternzeit für mich sowieso nicht in Frage kommt ... LG
Re: @xantja
Antwort von susi126 am 19.06.2011, 17:40 Uhr
Ach so, dann versteh ich das jetzt!
Danke...muss die ganzen Anträge usw die nächsten Wochen mal in Angriff nehmen
Re: @xantja
Antwort von Xantja, 15. SSW am 19.06.2011, 17:50 Uhr
Aber ich würde einfach nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen. Sicher ist sicher.
Re: @xantja
Antwort von susi126 am 19.06.2011, 18:06 Uhr
Ja klar, auf jeden Fall. Zum Schluss gibt´s evtl. doch noch Unterschiede bei den Bundenländern??? Glaub ich jetzt zwar nicht, aber aber zumindest bei der Vaterschaftsanerkennung u. Sorgerecht so...LG
Wie du sagst, sicher ist sicher!
@brumbaer
Antwort von catia212, 20. SSW am 19.06.2011, 18:48 Uhr
ist das richtig 46 ssw?
@ brumbaer, du bist in der 46. SSW ? :-)
Antwort von Dreamflower, 17. SSW am 19.06.2011, 18:48 Uhr
Nein Sorry, hast dich bestimmt nur verschrieben
bei dem anderem, so wie Xantia schon sagt 3 Monate, aber immer besser so früh wie möglich
bestimmt meint sie 36 ssw :)
Antwort von Sunnya, 21. SSW am 19.06.2011, 19:18 Uhr
o.T
Re: Elterngeld
Antwort von Zweizahn am 19.06.2011, 20:46 Uhr
Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend bezahlt. Das heißt, man sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Babys den Antrag stellen, damit man kein Geld verliert.
Re: Elterngeld
Antwort von Slavonka86 am 19.06.2011, 22:16 Uhr
Ich habe 2010 und 2011 Elterngeld antrag gestellt( Tochter kam Januar 2010, Sohn Dezember 2010)....den kannst du stellen, sobald du die Geburtsurkunde des Kindes hast...!!!
Solltest aber schauen, den Antrag zügig zu stellen, da Elterngeld nur 3 Monate Rückwirkend ausbezahlt wird...!!!
LG
Re: Elterngeld
Antwort von Fuchsina am 19.06.2011, 23:11 Uhr
Meines Wissens nach ist es auch so, dass der Antrag auf Elterngeld maximal 3 Monate rückwirkend gestellt werden kann, d.h. spätestens 3 Monate nach Ablauf des Mutterschutzes muss der Antrag gestellt werden, wenn man kein Geld verlieren möchte.
Es ist aber m.E. sinnvoll, die Anträge schon vor der Geburt zu holen und alles vorzubereiten. Dann muss man nur noch die Geburtsurkunde abwarten und kann den Antrag losschicken. Da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann, ist so ein Weg eine Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und Auszahlung vom 1. Elterngeld zu vermeiden.