Geschrieben von sonnenschein03, 33. SSW am 19.07.2010, 10:39 Uhr |
elterngeldantrag-wer kann helfen
wieviele Lohnzettel muß man in BaWü abgeben? Eigentlich doch die letzten 12 Monate vor Geburt, oder? Aber jetzt hab ich irgendwas von 24 Monaten gelesen. Was ist richtig?
Danke für eure Hilfe, ich bin leider etwas verwirrt
Re: elterngeldantrag-wer kann helfen
Antwort von Rustie78 am 19.07.2010, 10:41 Uhr
12 Monate ist richtig.
Re: elterngeldantrag-wer kann helfen
Antwort von emanskii, 36. SSW am 19.07.2010, 10:51 Uhr
Ich hab meinen gestern ausgefüllt (für Sachsen) und dachte, dass nur die Verdienstbescheinigung über die letzten 12 Monate vor Geburt ausreicht?
24 Monate hab ich aber auch noch nicht gehör.t
LG
Mehr als 12 Monate kann sein
Antwort von joti, 10. SSW am 19.07.2010, 12:07 Uhr
wenn 2 Kinder relativ kurz hintereinander kommen.
Denn der Zeitraum von Bezug des Elterngeldes für das erste Kind zählt dann nicht zum Einkommen für das 2 Kind.
Beispiel. Kind 1 kommt im Januar 08 (Elterngeld von Jan-Dez08), dann zählen für diesen Kind die Einkünfte von Jan. 07- Dez.07. Kind 2 kommt dann im Nov. 08, dann müssten grundsätzlich die Monate Dez. 08- .Nov. 08 für den Lohn hergenommen werden. Die Monate Nov.- Dez. werden nicht für die Berechnung des zweiten Kindes hergenommen, da Elterngeldbezug. Dafür werden dann die letzten zwei Monate Dez. /Nov. 07 noch zur BErechnung herangezogen.(hoffentlich hab ich mich jetzt nicht mit den Jahreszahlen vertan)
Klingt kompliziert, ist es irgendwie auch.
Aber einfach ist es dem Arbeitgeber den Verdienstzettel ausfüllen zu lassen, Elterngeldantrag rechtzeitig stellen und wenn die Fragen haben, dann kommen die schon auf einen zu.
Re: elterngeldantrag-wer kann helfen
Antwort von speedy, 31. SSW am 19.07.2010, 17:12 Uhr
Hi,
in BaWü muss der Arbeitgeber die Bestätigung ausfüllen - mit den letzten 12 Monaten VOR dem, in dem der Mutterschutz beginnt (bei gesetzl. Versicherten Angestellten) - nur in Ausnahmefällen werden einzelne Lohnzettel als Nachweis akzeptiert. Die nötigen Formulare dazu gibt es auf der Homepage der L-Bank.
Auf dem Elterngeld-Antrag muss aber ausgefüllt werden, ob in den letzten 24 Monaten vor der Geburt ein Angestelltenverhältnis bestand und wenn ja, wo. Wozu diese Angabe gebraucht wird - keine Ahnung.
Gruß, Speedy
Habt ihr euren Koffer schon gepackt
Einleitung
Verunsichert
Schicksalschlag
5 Tage drüber!!!
Ständig harter Bauch
Hilfe was ist das?? Fühl mich so komisch und habe schlimme Übelkeit
Nach KS normal entbinden -> Zwillinge
Will keinen ks!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!