Geschrieben von Zweizahn, 32. SSW am 01.02.2011, 18:35 Uhr |
Elterngeldantrag
Hallo,
ich habe mir gerade den Elterngeldantrag aus dem Internet herunter geladen. Ich lebe in Sachsen, weiß also nicht, wie die Anträge anderer Bundesländer aussehen. Ich hätte trotzdem mal eine Frage, vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
Und zwar: unter den Nr. 17 bzw. 19 und 20 stehen "Haushalt-/Meldebscheinigung" bzw. "Mutterschaftsgeldbescheinigung der Krankenkasse" sowie "Bescheinigung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss". Es sind jeweils auch Stempel und Unterschriften erforderlich. Heißt das, dass ich für den Antrag zu drei Stellen gehen muss, um den Antrag vollständig zu bekommen? Das wird ja eine ganz schöne Rennerei...sehe ich doch richtig, oder? Aufs Standesamt müssen wir ja auch noch.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von lara-sophie06, nö. SSW am 01.02.2011, 18:42 Uhr
nein, du musst nicht zur KK oder zum AG zwecks Unterschrift
du musst lediglich die Bescheinigungen als Anlage mit einreichen
die Meldebescheinigung gilt glaube ich nur für Ausländer - ich habe keine eingereicht und sie wurde auch nicht angefordert
LG, Cathleen
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Elle79 am 01.02.2011, 18:47 Uhr
Haushalt-/Meldebscheinigung - würde ich den Mietsvertrag und den Personalausweiß kopieren
Mutterschaftsgeldbescheinigung der Krankenkasse - habe ich automatisch bekommen, als ich das Rezept abgegeben habe, geht ja nur um die 6Wochen vor der Geburt
Bescheinigung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss - einfach den Lohnzettel kopieren
das reicht aus
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Septemberbaby2010 am 01.02.2011, 19:16 Uhr
"Haushalt-/Meldebscheinigung - würde ich den Mietsvertrag und den Personalausweiß kopieren"
Die wollen ne Meldebescheinigung für das KIND, da du nur Elterngeld bekommst wenn das Kind bei dir lebt/gemeldet ist. Wir sind nach der Abholung der Geburtsurkunde einfach noch schnell drei Türen weiter aufs Einwohnermeldeamt und haben dort die Bescheinigung auf dem Formular bekommen. Wenn du in DD wohnst ist das in einem Haus.
Die Bescheinigung der Krankenkasse bekommst du automatisch wenn du die Geburtsurkunde (Ausfertigung für die Krankenkasse) und den Antrag auf Familienversicherung dort abgibst. Meine hat mir das Schreiben innerhalb von 3 Tagen zugeschickt, auf dem Zettel bestätigen die nicht (zumindest meine Krankenkasse).
Ob die Lohnscheine reichen kann ich nicht genau sagen, habe es mir vom AG bestätigen lassen. Aber klingt eigentlich logisch, würde aber schnell mal auf der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen. Da gehst du auf nummer sicher.
LG
Du brauchst keine Meldebescheinigung
Antwort von xIntirax am 01.02.2011, 20:00 Uhr
Bin auch aus Sachsen
Eine Meldebescheinigung brauchst du nicht, wollte bei meinen 3 Kindern nie einer.
Wegen KK und Arbeitgeber lese ich raus, dass du hin müsstest.
Gruß
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Zweizahn, 32. SSW am 01.02.2011, 20:21 Uhr
Ja, ich denke, ein Anruf bei der Elterngeldstelle dürfte günstig sein. Mittlerweile sind bei uns die Behörden auch in einem Haus, allerdings haben wir im Stadtteil noch ein Bürgeramt, dort ist auch das Einwohnermeldeamt. Bin übrigens nicht aus DD, sondern lebe etwas weiter südwestlich.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von mamaEJV, 18. SSW am 01.02.2011, 20:56 Uhr
ich hab damals die bescheinigung vom Ag als auch die von der KK per post zu geschickt bekommen als die die höhe ausgerechnet haben... also bis zur geburt hatte ich die schon längst un dann hab ich bei angerufen um das geb datum mitzuteilen un hab quasi die bescheinigungen für die "8wochen MuSchu danach" ebenfalls zu geschickt bekommen
hushaltsbescheinigung weiß ich gar net mehr genau...mmh
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Baby2411 am 01.02.2011, 21:57 Uhr
Nun soviel ist das nun auch nicht ;-)
Zwecks der Meldebescheinigung musst du bei Nr. 7 lesen, ob da etwas auf euch zutrifft. Nur dann brauchst du eine Meldebescheinigung.
""Mutterschaftsgeldbescheinigung der Krankenkasse" bekommt man nach der Geburt von der Krankenkasse automatisch zugesendet, vorausgesetzt du erhälst Mutterschaftsleistungen.
"Bescheinigung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss": diesbezüglich solltest du bei der Elterngeldstelle anrufen. Einigen reichen die Kopien der Gehaltsabrechnungen, andere wollen eine Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Aber auch die kann man per Post anfordern, wenn man nicht hinfahren möchte.