Geschrieben von Steffi528, 25. SSW am 19.05.2007, 19:21 Uhr |
Elterngeldfrage
Hallo
wer weiß was darüber:
Es soll, wenn man z.b. schon im erziehungsurlaub ist, das Gehalt auch von vor 3 Jahren eingerechnet werden. Irgendwie kann ich das nicht glauben, das wäre ja fair ;-)). Bekannte haben das gesagt. Hat jemand so etwas schon bekommen, Elterngeld auf das Gehalt von vor 3 Jahren? Ich dachte, die letzten 12 Monate und damit basta ( deshalb gehören wir ja auch zu den Erziehungsgeld-Losern, weil wir hätten ja mit der alten Regelung zwei Jahre 300 Euro und nicht ein Jahr)
Ich habe mein letztes Gehalt im Dez. 2004 erhalten, bin seit dem im Erziehungsurlaub.
Wäre nett, wenn jemand mir was sagen könnte.
Grüße
Steffi
Re: Elterngeldfrage
Antwort von Doreen 72, 35. SSW am 19.05.2007, 19:23 Uhr
Ja leider ist es so, das man dann zu den Verlierern dieser Reform zählt.
Wenn du bereits im Erziehungsurlaub bist, bekommst du den Sockelbetrag plus Geschwisterbonus.
Das ging ja auch ga rnicht, bis wo will man denn da die Grenze setzen, bis wie weit zurück man das Einkommen dann nehmen sollte.
Es zählen die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Ist leider so.
LG Doreen
Re: Elterngeldfrage
Antwort von co-si, 25. SSW am 19.05.2007, 20:48 Uhr
Huhu,
nicht ganz:
Also: wenn man innerhalb von 24 Monaten nach der Geburt eines Kindes wieder Elternzeit beantragt, dann bekommt man das Gehalt, welches man davor hatte als Grundlage.
Also, wer sich beeilt ist klar im Vorteil.
Gruß Silke
Re: Elterngeldfrage
Antwort von beuteltier, 6. SSW am 19.05.2007, 21:05 Uhr
Hallo
Also es stimmt zum teil. Habe mich bei der Landesbank erkundigt. Du bekommst die 67% von deinem letzten Lohn egal wie lange du mit anderen Kindern schon zu Hause bist. Einzige Voraussetzung ist das du in der Zeit Erziehungsgeld bzw. Landeserziehungsgeld fürs 3.Lebensjahr der größeren Kinder erhalten hast. Und zwar ununterbrochen. Wenn das der Fall ist dann fallen die Monate in denen du zu Hause warst nicht mit in die Berechnung rein und es zählen die letzten zwölf gearbeiteten Monate. So habe ich das bei der Beratung verstanden. Alles andere wäre auch total ungerecht. einer der Arbeitslosengeld erhält bekommt zum Arbeitslosengeld dazu die 300 Euro und wir die mit einem größeren Kind zu Hause waren nur 300 Euro. Aber erkundige dich doch nochmal genau bei deiner Landesbank. Die haben da extra für ne Hotline eingerichtet. Würde mich auch interessieren denn bei mir liegen jetzt nur 13 Monate zwischen der Geburt meines 2. Kindes und dem Beginn meiner 3.sws. Bei dir ist es doch eine größere Zeitspanne.
Halt mich auf dem laufenden
Grüße Birgit
@beuteltier
Antwort von Doreen 72, 35. SSW am 19.05.2007, 22:15 Uhr
Also Arbeitslosengeld und Elterngeld gibt es nicht, das halte ich für ein Gerücht. Denn Arbeitslosengeld erhält nur derjenige, der dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung steht.
Wahrscheinlich meinst du Hartz IV und Elterngeld, das läuft beides gleichzeitig, aber normales Arbeitslosengeld I und Elterngeld nicht.
LG Doreen
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