Geschrieben von miriam, 30. SSW am 03.06.2014, 14:06 Uhr |
Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
hallo ihr lieben,
ich weiß nicht wie ich das formulieren soll. ich habe ja noch 9 tage urlaub...
mein Mutterschutz geht vom 02.07 - 08.10
Antrag auf Elternzeit und Resturlaub
Sehr geehrter Herr XY,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes voraussichtliches Geburtsdatum 13.08.2014. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit voraussichtlich am 09.10.2014 beginnen. Ab dem 01.08.2015 stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Antwort von Giannina, 8. SSW am 03.06.2014, 15:23 Uhr
Da gibt's doch Formulare , oder ?? Also bei uns zumindest.
Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Antwort von landmotte, 5. SSW am 03.06.2014, 17:41 Uhr
meiner meinung nach kannst du die elternzeit erst nach der geburt deines kindes beantragen und zwar innerhalb einer woche. dabei musst du die ersten zwei jahre bereits festlegen, und das dritte noch aufschieben.
Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Antwort von miriam am 03.06.2014, 18:37 Uhr
wie? kann ich das nicht jetzt schon bei meinem AG abgeben? viel wichtiger ist mir aber wie schreibe ich das mit meinem Urlaub?
bei uns gibt es keine formulare.
Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Antwort von shade1983 am 03.06.2014, 20:19 Uhr
Hey!
Was willst Du denn mit dem Resturlaub machen? Wenn Du ihn einfach direkt vor Beginn des Muschu nehmen willst, würde ich ihn wie regulär sonst auch beantragen.
Anders formulieren würde ich das mit der Elternzeit wie "Ich nehme ab dem xx.xx.14 bis zum xx.xx.15 Elternzeit in Anspruch." Wenn Du die Elternzeit "beantragst" macht das immer den Eindruck, als müsste der AG sie genehmigen.
Zusätzlich musst Du Dich für die ersten zwei Lebensjahre festlegen. Wenn Du nachträglich etwas ändern willst, muss der AG zustimmen.
Hoffe, es hilft etwas.
LG
Erstmal musst du gar nichts beantragen.
Antwort von 77shy am 03.06.2014, 20:27 Uhr
Die Elternzeit teilst du deinem AG mit, aber du beantragst sie nicht. Da die Elternzeit mit dem Geburtstag des Kindes zusammenhängt, kannst du dies nicht vor der Geburt tun. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit brauchst du das Geburtsdatum des Kindes. Ausserdem beginnt die Elternzeit direkt am Geburtstag.
Willst du das erste Jahr Elternzeit nicht voll nehmen? Oder warum willst du am 01.08.2014 schon wieder arbeiten? Ausserdem musst du bedenken, dass du kein Recht auf Verlängerung der Elternzeit hast, wenn du dich nicht für die ersten zwei Jahre festlegst.
Zu deinem Resturlaub musst du gar nichts schreiben, da dir dieser nach der Elternzeit zusteht, wenn du ihn vorher nicht genommen hast.
MfG
Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Antwort von miriam am 03.06.2014, 22:49 Uhr
okay, dann werde ich das mit dem Resturlaub anders klären und die Elternzeit nicht beantragen sondern ankündigen.....
aber das habe ich nicht verstanden
Zitat: Ausserdem beginnt die Elternzeit direkt am Geburtstag
direkt am Geburtstag beginnen doch erst die 8 Wochen Mutterschutz und danach die Elternze+it
Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Antwort von shade1983 am 04.06.2014, 7:28 Uhr
Hey!
Die Elternzeit beginnt erst nach den 8 Wochen Muschu, das hast du recht. Vermutlich war hier nur gemeint, dass die 8 Wochen mit dem Elterngeld verrechnet werden (wg. dem Mutterschaftsgeld etc.) und man praktisch von 12 Monaten Elterngeld nur 10 bekommt...
LG
Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt.
Antwort von 77shy am 04.06.2014, 8:49 Uhr
Der Mutterschutz liegt in der Elternzeit.
MfG
Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt.
Antwort von Olis Mama am 04.06.2014, 10:27 Uhr
Genau ,voll die Verarsche zwar,da man ja statt dem Jahr nur 10 Monate hat,aber es ist so.War bei mir auch so,vom Geburtstag des Kindes an,bis 1 Tag vor seinem ersten Geburtstag hatte ich Elternzeit und danach den Resturlaub drangehangen!
Allerdings kann man innerhalb der 3 Jahre alles frei einteilen.
Antwort von 77shy am 04.06.2014, 10:55 Uhr
Man kann auch 13, 14, 20, ... oder 30 Monate Elternzeit nehmen. Man MUSS nicht unbedingt am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten.
MfG
Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Falsch
Antwort von shade1983 am 04.06.2014, 12:34 Uhr
Das ist so nicht richtig. Der Muschu wird auf die Elternzeit ANGERECHNET, trotzdem ist es der Muschu und keine Elternzeit. Sonst müsste man a) sieben Wochen vor der Geburt seine EZ ankündigen und b) dürfte der AG einem Urlaub abziehen.
Hier der Link zum Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Abs. 1 Satz 3 unterscheidet zwischen Muschu und EZ.
LG