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Elternzeit beim Vater

Thema: Elternzeit beim Vater

Ihr Lieben, Wir bekommen bald hoffentlich ersten Nachwuchs und ich wollte euch fragen, was füt Ansprüche an Teilzeit in Elternzeit Männer eigentlich haben. Mein Mann würde gerne die ersten 3 Monate nach der Geburt und Monat 13 Elternzeit nehmen. 2 Monate davon sozusagen bezahlt durch Elterngeld und die anderen 2 Monate würde er gerne 3 Tage arbeiten gehen, sprich Teilzeit in Elternzeit. Kann mein Mann einfach auf der Arbeit sagen, hey Chef ich möchte Monat 2 und 3 in Teilzeit 3 Tage arbeiten und entsprechend Teilzeit in Elternzeit anmelden? Zum Hintergrund: er arbeitet im Krankenhaus, wo es völlig unüblich ist, dass Männer überhaupt Elternzeit nehmen. Es sind ca. 17 Kollegen (inkl. 3 Chefs). Könnte mein Mann das einfach so einfordern? Für uns ist die gemeinsame Zeit sehr sehr wichtig, daher danke ich euch! LG

von Larinamina am 16.06.2023, 13:07



Antwort auf Beitrag von Larinamina

Klar kann er das. Er muss halt bist spätestens 7 Wochen vor Geburtstermin beim Chef die Elternzeit anmelden. Das darf ihm keiner verbieten. Wir haben es erst mal so geklärt, dass mein Mann mit der Geburt 3 Wochen Urlaub nimmt. Da haben wir mit seinem Arbeitgeber Glück, dass er das total versteht und unterstützt. Aber Elternzeit kann keiner verwehren. Alles Gute euch < 3

von TeacherSpeaking am 16.06.2023, 13:41



Antwort auf Beitrag von TeacherSpeaking

Danke dir! Und wie schaut es mit der Teilzeit in Elternzeit in Monat 2 & 3 aus? Darf der Chef sagen, nein, dann brauchen Sie gar nicht kommen statt die 3 Tage in Teilzeit?

von Larinamina am 16.06.2023, 14:06



Antwort auf Beitrag von Larinamina

Also ganz sicher bin ich mir nicht bzw würde für meine Aussage nicht die Hand ins Feuer legen Teilzeit in Elternzeit hängt meine ich auch mit der Betriebsgröße zusammen. Gibt es nicht die Möglichkeit der Teilzeit in Elternzeit dürfte er auch wo anders arbeiten. Aber soweit ich weiß, kann er nicht einfordern, dass er an Tag x,y und z arbeitet und an Tag a und b frei hat. Die Stunden im Rahmen des Gesetzes kann er angeben, aber bezüglich der Verteilung nur Wünsche äußern.

von Möhni am 16.06.2023, 15:09



Antwort auf Beitrag von Möhni

Also mit der Verteilung des Tage bzw der Stunden in den anderen Monaten würde ich auch einfach mal mit dem Chef sprechen. Da kann das natürlich auch von Betrieb zu Betrieb anders geregelt sein. Wir waren auch zusätzlich bei einer städtischen Beratungsstelle. Vlt gibts das auch in deiner Gegend?

von TeacherSpeaking am 16.06.2023, 16:30



Antwort auf Beitrag von Larinamina

Ich würde die Teilzeit in Elternzeit zusammen mit der Elternzeit beantragen. Dort möglichst genau aufführen wie er beabsichtigt dort arbeiten zu wollen. Der Arbeitgeber hat dann Zeit dem so zuzustimmen oder sich anderweitig zu einigen. Die Elternzeit an sich kann er nicht ablehnen, die Teilzeit ggf schon. Ich kenne mich im Krankenhaus nicht aus, aber für mich wäre es logisch, wenn man sich dort einigen könnte. Personalmangel gibt es in dem Bereich doch fast überall. Da sollten 3 Tage die Woche doch besser sein als keinen Tag.

von Mephis am 16.06.2023, 21:37



Antwort auf Beitrag von Larinamina

Dein Mann muss in einem Schriftlichen Antrag (kann ein 3 Zeiler sein) in glaube ich 7 Wochen Frist vorm errechneten Entbindungstermin die elternzeit für die kommenden 2 Jahre festlegen. Unbedingt den errechneten Entbindungstermin nennen. Nach der Geburt dann zb eine Kopie der Geburtsurkunde dem Arbeitgeber vorlegen um zu beweisen, das er jetzt Vater ist. Zum Thema teilzeit arbeiten: das ist möglich. Wichtig ist, das er nicht zuviele Stunden arbeitet, sonst wird das elterngeld gekürzt. Das sollte er einmal durchrechnen, bevor er das mit dem Arbeitgeber bespricht. Zum elterngeld könnt ihr euch zb bei pro familia beraten lassen. Dann gibt's noch eine Broschüre zum elterngeld. Bei Fragen könnt ihr auch die elterngeldstelle anrufen.

von Sonnenblume. am 16.06.2023, 21:43



Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Das sollte sich eigentlich nicht auf das Elterngeld auswirken, denn ich nehme 12 Monate Elternzeit und davon 12 Monate Elterngeld in Anspruch und mein Mann dienrestlichen 2 Monate Elterngeld und 2 Monate Elternzeit, wo er eben in Teilzeit (24h / Woche) arbeiten würde. Nach allem, was ich gelesen habe, sollten also die 2 Monate in Teilzeit in Eltern gar keinen Einfluss auf das Elterngeld haben. Seht ihr das auch so?

von Larinamina am 17.06.2023, 14:07