Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von kugelbauch, 16. SSW am 05.06.2007, 11:22 Uhr

elternzeit/erziehungsurlaub

Hallo Ihr Lieben,

meine Chefin hat mich jetzt schon angesprochen wie lange ich danach zu Hause bleiben will.

Wie? / Wo? / Wann? beantrage ich Elternzeit?

Muss ich die Elternzeit schon jetzt beantragen?
Schriftlich?

Danke für Eure Hilfe, find irgendwie im Netz nicht das richtige drüber.

Viele Grüße

 
10 Antworten:

Re: elternzeit/erziehungsurlaub

Antwort von isa-leandra, 39. SSW am 05.06.2007, 11:32 Uhr

Ersteinmal brauchst Du deiner Chefin noch nicht sagen wie lange Du in Elternzeit gehen möchtest.Es kann noch soviel passieren.Außerdem Kannst Du auch sagen ersteinmal ein Jahr, hast aber die Möglichkeit jederzeit zu verlängern(am Besten immer schriftlich).Elterngeld beantragt man bei der Erziehungsgeldstelle im zuständigen Landkreis. Anträge kann man im Internet herrunterladen oder von der Gemeinde bekommen. Beantragen kannst Du dieses Geld nach dem Du die Geburtsurkunde deines Kindes hast, die brauchst Du nämlich dafür.Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: elternzeit/erziehungsurlaub

Antwort von isa-leandra am 05.06.2007, 11:37 Uhr

Ach so beantragen mußt du die Elternzeit bei deiner Chefin -aber wie gesagt schriftlich. Am Besten schreibt man : ...vorraussichtlich werde Ich so und so lange Elternzeit in Anspruch nehmen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nachtrag

Antwort von Jessica1981, 14. SSW am 05.06.2007, 11:43 Uhr

da die elternzeit ab tag der geburt deines babys gilt , du den antrag aber vor der geburt schon abgibst , musst du eine kopie der geburtsurkunde später nachreichen damit die ersehen können ab welchem tag nun genau dein erziehungsurlaub starten nämlich ab tag der geburt.
jessi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: elternzeit/erziehungsurlaub

Antwort von Mariposa, 31. SSW am 05.06.2007, 12:23 Uhr

Bei der Länge der Elternzeit gibt es noch die Regel: wenn du nur ein Jahr beantragst, verfällt der Rest. Wenn du erst mal 2 Jahre beantragst, kannst du evtl. verkürzen, falls dein Arbeitgeber mitspielt, oder auch auf 3 Jahre verlängern, bzw. das 3. Jahr für später aufheben (bis zum 8. Geburtstag deines Kindes, falls der Arbeitgeber einverstanden ist). Du kannst natürlich auch während der Elternzeit arbeiten, z.B. im 2. Jahr nur 50% oder so. Während der Elternzeit hast du nämlich Kündiungsschutz.

Ach ja, und normalerweise mußt du die Elternzeit direkt nach der Geburt beim Arbeitgeber beantragen, aber der möchte verständlicherweise vorher schon mal wissen, was du VERMUTLICH machen willst - er muß ja auch planen :-)

LG, Mari

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: elternzeit/erziehungsurlaub

Antwort von montpelle am 05.06.2007, 13:10 Uhr

Hallo !

Vom Gesetz her musst du dich für die beiden ersten Jahre festlegen, also sagen, ob du ein Jahr oder 18 Moante oder 2 Jahre Elternzeit machen möchtest. Das dritte Jahr kannst du dir aufheben bis zum 8.Lebensjahr des Kindes.

Es gibt Arbeitgeber, die auch so kulant sind, dass man erst ein Jahr nehmen und dann verlängern kann. Verkürzen ist meist nicht so leicht durchführbar. Aber, wie gesagt, es ist Kulanz des Arbeitgebers, ob er einer Verlängerung zustimmt oder ob er von Beginn an wissen möchte, wie lange du beantragst.

Deshalb vorher klären, sonst ärgerst du dich hinterher !

Gruß
montpelle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: elternzeit/erziehungsurlaub

Antwort von Dove, 28. SSW am 05.06.2007, 13:18 Uhr

Also bei mir ist es so, das ich binnen 2 Wochen nach der Geburt meinem AG schriftlich mitteilen muß, wann unser Kind geboren wurde und was ich vorhabe nach Ablauf der Mutterschutzfrist zu tun. Ich meinem Falle wird dann stehen, das ich 2 Jahre Elternzeit nehme, aber im 2ten Jahr aber Teilzeit wieder einsteigen möchte. So können die das in meiner Firma dann mit einplanen, wenn es soweit is und ich zurückkomme.

Du kannst aber nich schreiben, das du ein Jahr daheim bleibst und dann wiederkommst.Also, das kannst du zwar schon, aber wenn dir innerhalb dieses Jahres einfällt das du doch noch ein Jahr länger daheimbleiben willst, dann geht das nich. Der AG kann dich dann auf das eine Jahr festnageln, das du angegeben hast. Es sei denn es legen ganz besondere Umstände vor.

Ach und noch ein Tip: Falls du dir mit dem 3ten Jahr noch nich sicher bist, dann gib das auch in dem Schreiben an: Ungefähr so: "Das 3. Elternjahr möchte ich mir vorbehalten zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen"...sonst könnte es nämlich sein, das dein AG sich da auch quer stellt. Es sind schon die dollsten Dinge passiert was das angeht..:-) Also lieber doppelt absichern..:-)
LG

LG
Dove

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @isa-leandra, 39. SSW

Antwort von montpelle am 05.06.2007, 13:34 Uhr

Ob du erst ein Jahr nehmen und dann verlängern kannst, hängt vom Arbeitgeber ab. Vom Gesetz her, musst du dich vorher festlegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

elternzeit beginnt nach dem mutterschutz

Antwort von two_kids am 05.06.2007, 15:49 Uhr

du musst deinem arbeitgeber spätestens 2 woche vor antritt die elternzeit mitteilen.

eine geburtsurkunde musst du deinem arbeitgeber NICHT geben.

lg two_kids

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ACHTUNG! U.a. gibt es seit 01.01.07 Änderungen

Antwort von Chrissicat, 19. SSW am 05.06.2007, 19:37 Uhr

Die Elternzeit musst du deinem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn (also in der Regel eine Woche nach der Geburt) schriftlich mitteilen.

Gibst du an, dass du nur 1 Jahr Elternzeit nehmen möchtest, hast du keinen Anspruch mehr auf die beiden anderen Jahre, es sei denn dein Arbeitgeber ist so kulant und stimmt da zu.

Nimmst du zuerst nur 2 Jahre, kannst du das dritte Jahr dann trotzdem dirket im Anschluss nehmen oder mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 8. Lebensjahr) übertragen.

Zwar beginnt die Elternzeit theoreisch nach der Mutterschutzfrist, für die Berechnung zählt aber die Mutterschutzfrist nach der Geburt mit. D.h. also, dein Kind wird z.B. am 15.11.07 geboren und du nimmst erst mal 2 Jahre Elternzeit, dann geht diese bis zum 14.11.09.

Wenn du schon eine Vorstellung hast, wie du es gerne machen würdest, kannst du dies selbstverständlich deiner Chefin mitteilen. Das würde ich jetzt aber auf keinen Fall schriftlich machen, dazu bist du auch NICHT verpflichtet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ACHTUNG! U.a. gibt es seit 01.01.07 Änderungen

Antwort von pipibarfuss, nix mehr seit 24.2.07. am 07.06.2007, 20:11 Uhr

Hallo,

ich habe meine Elternzeit bei meinem Chef schriftlich gleich nach der Geburt beantragt.Es muss nach 1 woche da sein!!Hab es vorher ein Glück schon im PC gespeichert da ich wegen KS im KH bleiben musste hat es mein Mann aktualisiert,Datum der Kleinen eingetragen ausgedruckt und ich habs unterschrieben.
Mit dem Elterngeld hast Du 3 Monate Zeit es nach der Geburt zu beantragen.Erstmal kommt ja der Mutterschutz,die Elternzeit wird angerechnet so das du nur "10" Monate Elternzeit hast.Wenn dein Mann die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen möchte muss er 6 Wochen vor der Geburt beim Chef ein Antarg stellen.Ich habe erstmal 1 Jahr bei meinem Chef beantragt und werde so wie es aussieht nochmal für 1 Jahr verlängern und auf 400 Euro arbeiten.In deiner Elternzeit kannst Du zwar nebenbei arbeiten aber es wird dir auf das Elterngeld angerechnet so das du dann weniger bekommst.Frag deine Chefin wenn du dich für 1 Jahr entscheidest und evt. nochmal verlängerst ob das geht.Mein Chef war damit einverstanden und meinte verlängern geht nur nicht früher kommen.

Gruß Sandra z.Z in Elternzeit

P.S
Hier kannst Du dir die Elternzeitbroschüre downloaden.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.