Thema:
Hilfe: Elterngeld?
Hey Ihr lieben,
ich muß nochmal was fragen...
Ich habe ordentlich Stress mit meiner Chefin gehabt (Kündigung, Gerichtsverhandlungen, schwangerschaftsbedingte Wiedereinstellung, Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz). In der letzten Gerichtsverhandlung haben wir uns geeinigt, dass sie mich mit Beginn meines Mutterschutzes kündigen darf und mir eine Abfindung für diese Zeit zahlt, bis ich dann Elterngeld bekomme. Auch alles gut.
Nun telefoniere ich eben mit meiner Krankenkasse und die nette Dame sagte mir, dass ich, wenn ich gekündigt bin, gar keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit habe...
Hallo? Was denn dann? Arbeitsamt? Ich kann doch dann nicht "auf Abruf" für eine neue Stelle sein, ich hab doch dann mein Baby...
Verzweifelte Grüße,
Tini
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 15:45
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Hmm...
Also eigentlich haste ja 12 Mon. eingezahlt für dein Elterngeld !
Also steht es dir ja auch zu !
Meines erachtens wollen die von der KK nur Geld sparen !
Oder ham keine Ahnung !
Informier dich doch mal einfach unter :
www.EGON.NRW.de !
Dort kann man das Elterngeld online beantragen oder aber auch Fragen zum Elterngeld stellen !
LG Snuffiline
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 15:52
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oder addi is egon.nrw.de !
Da steht auch was von Kontakt bei den zuständigen Versorgungsämtern !
Viel Glück Snuffi
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 15:53
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Hey snuffi,
da schau ich gleich mal nach, komme zwar nicht aus NRW, sondern aus Schleswig-Holstein, aber das macht sicher nichts...
Habe seit ich aus der Schule bin, und dass ist nun 6 Jahre her, immer eingezahlt...
Kann es mir auch nicht vorstellen.
Vielleicht hat die KK keine Ahnung, die ist ja auch nicht zuständig, sondern das Versorgungsamt.
Mal schauen ob es klappt...
Tini
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 15:58
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Viel Glück !
LG Snuffi
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 16:33
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...auch einen arbeitgeber hat.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 21:38
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Und was mache ich, wenn ich keinen habe? (bzw. dann keinen mehr habe??
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 23:26
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ich hab gelesen man bekommt auch wenn man arbeitslos ist das Elterngeld. Es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt und den Mindestsatz bekommt doch jeder, oder?
Lg
Maike
Mitglied inaktiv - 01.08.2007, 06:02
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Hallo,
doch, du hast schon Anspruch auf Elterngeld. Schau mal hier:
http://www.elterngeld.net/
auch wenn beide Elternteile ALGII-Empfänger sind, bekommt man einen Mindestbetrag Elterngeld von 300 Euro. Du hast vorher ja gearbeitet, da dient dein Einkommen als Grundlage für die Berechnung.
Du hast aber warscheinlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgelt (oder wie es heißt) von der KK. Drum ja die Abfindung deiner Chefin, bis du Elterngeld beziehst.
LG Inge
Mitglied inaktiv - 01.08.2007, 07:34
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Hey ihr lieben...
ich wollte nur mal kurz danke sagen, für Eure Hilfe und die Links zu den entsprechenden Seiten. Ich werde mir mal Zeit nehmen und mich da durchlesen...
Oh man ist das alles ein Mist, was man alles wissen muß.
Übrigens, Inge, Du hast recht, ich habe dann keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse mehr... Das sagt mir die nette Dame der AOK am Telefon getern...
Lieben Gruß,
Tini
Mitglied inaktiv - 01.08.2007, 17:33