Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von carmen.1979, 36+6. SSW am 18.01.2006, 19:11 Uhr

Elternzeit und arbeiten

Hallo,

ich habe gelesen, dass man bis zu 30. Std. pro Woche während der Elternzeit arbeiten darf. Wie läuft das genau? Wird das Gehalt dann auf das Erziehungsgeld angerechnet? Und muss ich dann bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten oder kann ich auch woanders arbeiten, müsste mir mein Arbeitgeber das dann genehmigen???

Sorry für die vielen Fragen, aber ich kenne mich da gar nicht aus.

LG
Carmen

 
2 Antworten:

Re: Elternzeit und arbeiten

Antwort von Frischling, 15. SSW am 18.01.2006, 19:24 Uhr

Also die Frage nach dem Arbeitgeber kann ich dir nicht beantworten.
Das stimmt, dass du bis zu 30 Stunden arbeiten gehen darfst. Allerdings wird dann erst mal ausgerechnet, wie viel du verdienst. Wenn das zu viel ist, bekommst du trotzdem kein Erziehungsgeld, bzw. nur die ersten 6 Monate (naja, eigentlich nur 4 nach dem Mutterschutz), weil für diese Zeit ein anderer Regelsatz besteht...
Alles bisschen kompliziert.
Am Besten rufst du mal auf der Erziehungsgeldkasse an und lässt dich dort beraten.
Ich hab das heute getan und bin grad ziemlich frustriert... wenn ich 3/4 arbeiten gehen würde, bekäme ich trotzdem nur für die ersten 6 Monate EG, danach nur noch das Kindergeld. Und wenn ich das dann umrechne, dass ich ja noch eine KiTa oder einen Krippe bräuchte, lohnt es sich eher Elternzeit zu nehmen... Ich weiß noch nicht, was ich tue. Morgen geh ich mal noch die ARGE belästigen ;-)

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Re: Elternzeit und arbeiten

Antwort von Nurit am 19.01.2006, 12:21 Uhr

Ich habe arbeite ab April während der Elternzeit 30 Stunden /Woche. Da ich kaum Erziehungsgeld bekam, werde ich es nicht mehr neu beantragen (meine Tochter wird im April 1 Jahr alt, da hätte ich es wieder beantragen müssen); denn mein Gehalt wird dann mit angerechnet und da kriege ich dann eh nichts mehr .
Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber; allerdings hat man das Recht, woanders zu arbeiten, wenn der eigentliche Arbeitgeber nicht gewährleisten kann, den Arbeitnehmer während der Elternzeit zu beschäftigen. Du musst also erst schriftlich bei Deinem Arbeitgeber nachfragen, wenn der Dich nicht beschäftigen kann, darfst Du auch anderweitig arbeiten.


LG,
Kathrin

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