Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mama68, nö. SSW am 19.11.2003, 12:45 Uhr

erziehungsgeld

habe grade unseren bescheid in den händen!!! 3 monate bekommen wir 307 euro und dann nur noch 29,-!!!! wer hat wiederspruch eingelegt und was habt ihr als begründung angegeben??? damit kommen wir mal gar nicht hin!!!!!
danke im vorraus, alxandra

 
9 Antworten:

Re: erziehungsgeld

Antwort von mexi, 22. SSW am 19.11.2003, 12:55 Uhr

ich frage mich auch wie das später so wird! ich werde das erste halbe jahr erziehungsgeld bekommen und wie wird es danach errechnet? weißt du das? kannst du mir vielleicht irgendeine formel geben wie man das errechnet?
LG

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Re: erziehungsgeld

Antwort von mone74, 22. SSW am 19.11.2003, 13:21 Uhr

also ich finde es auch schon immer sehr suspekt mit dem erziehungsgeld. ich weiss, dass es von der krankenkasse broschüren gibt (welche höhe und wo die grenzen sind).

außerdem wurde mir angeboten, dass ich im muschu zum jugendamt gehen kann (kenne allerdings die zuständige mitarbeiterin) um alles schon mal durchzurechnen.
bei dir finde ich es allerdings sehr komisch, dass du zuerst was bekommst (volle höhe) und danach sowenig. denn erst wird noch der arbeitgeberzuschuss angerechnet und nach acht wochen bekommst du doch gar nichts mehr.

außerdem ist die einkommensgrenze (netto) für die ersten sechs monate circa 50.000 € jahreseinkommen (netto).
da muss dein mann/partner ja ne menge verdienen, dass ihr über diese grenze kommt (darüber stufenweise kürzung).

also ich würde mal zum jugendamt (oder zuständige stelle)gehen und vorsorglich widerspruch einlegen (muss erst mal nicht begründet werden) und mal fragen, wie und nach welchen grundlagen es berechnet wurde.

Liebe Grüsse mone

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@mone74

Antwort von mexi, 22. SSW am 19.11.2003, 13:24 Uhr

bist du dir sicher die die grenzen 50.000 und ab 6 monate 16.000 netto sind! ich war mir sehr sicher daß das bruttogehalt gemeint ist!!!
LG

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Es sind die BRUTTO Grenzen!!

Antwort von leaelk am 19.11.2003, 13:38 Uhr

Hallo,
nein wir haben nicht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, da das Erziehungsgeld ja nun mal nach dem Einkommen gerechnet wird und man da eh keine Aussicht auf Erfolg hat. Ob man mit den Beträgen hin kommt oder nicht, das zählt ja nicht bei der Berechnung -- LEIDER!
Wir bekommen auch nur die ersten 6 Monate das volle Erziehungsgeld und danach auch anteilig. Beim anteiligen Erziehungsgeld bekommen wir etwas mehr, als ihr, aber auch nur, weil unsere Tochter schon das 3. Kind ist und man Freibeträge für jedes Kind bekommt.
LG Kerstin

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Re: erziehungsgeld

Antwort von Katrin mit Christiane, 10. SSW am 19.11.2003, 13:42 Uhr

Hallo,

kann es sein, daß die 29,- EUR für den Zeitraum ab Januar 2004 sind? Ich habe nämlich gerade einen Artikel in der neuen Eltern-Zeitung gelesen und da steht, daß die Einkommensgrenze für Erziehnungsgeld auf 30000 EUR netto-Einkommen gesenkt werden soll und es maximal nur noch 300 EUR sind. Vielleicht hängt es ja damit zusammen. Ansonsten habe ich zum Glück keine Probleme mit dem Erziehungsgeld gehabt.

Viele Grüße
Katrin

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Hier ein link damit könnt ihr ausrechnen wieviel euch zusteht...

Antwort von Sterndal30, 26. SSW am 19.11.2003, 13:55 Uhr

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

Gruß

sandra

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Re: erziehungsgeld

Antwort von didi777, 19. SSW am 19.11.2003, 15:40 Uhr

Hallo! Ich kenne mich (noch nicht) so gut aus damit, aber unter http://www.spdfraktion.de/ habe ich nachgelesen, daß es Kürzungen gibt ab 2004 beim Erz.geld -
1. statt 307 - 300 €
2. die einkommensgrenze wird von 51.000 auf 30.000 (!!!) für Partner runtergesetzt
3. es werden 24% statt bisher 27 % vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Vielleicht hängt es damit zusammen?!
Hoffe, ich konnte dir bißchen helfen. Viel Glück!

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Neues Gesetz ab 1. Januar!

Antwort von Jariks Mama, 16. SSW am 19.11.2003, 19:32 Uhr

Hallo,
ich bin auch gerade heute morgen aus allen Wolken gefallen, ab dem 1. Januar gibt es nämlich ein neues Gesetz, und dann gelten andere Höchsteinkommensgrenzen als bisher (30.000 statt 50.000 € für Paare Bruttoeinkommen, davon ab geht noch ein Pauschbetrag).
Steht alles genauer im neuen Elternheft, vielleicht ja auch auf der Homepage von Eltern?
LG, Birgit

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von vera76, 39. SSW am 20.11.2003, 12:54 Uhr

Hallo,
also das verstehe ich auch nicht ...
Aber hier noch was zum neuen Gesetz wegen "Bestandschutz"

http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,27719,00.htm

[...]Deshalb mussten die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld gesenkt werden: in den ersten sechs Lebensmonaten auf 30.000 Euro (Ehepaare) beziehungsweise auf 23.000 Euro (Alleinerziehende). [...]
Die Neuregelungen gelten nur für das erste Lebensjahr des Kindes für Geburten ab dem 1. Januar 2004 und für das zweite Lebensjahr des Kindes für Geburten ab dem 1. Mai 2003. Für alle anderen gibt es einen 'Bestandsschutz'. [...]

Ausserdem hier der Link zum Familien-Ministerium:
http://www.bmfsfj.de/
Da gibt es Infos aus erster Hand.

Hast Du mal im Forum Recht bei Fr. Bader nachgefragt?!
Viel Erfolg, Vera

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