von Mrs.Bäumchen, 10. SSW am 01.06.2021, 16:30 Uhr |
Frage bezüglich Sorgerecht
Hey ihr Lieben :)
Ich hatte schon mal einen Post, bezüglich das mein Ex mich schwanger sitzen lassen hatte. Dabei habt ihr mir alle super geraten mal bei pro Familia anzurufen, dass habe ich heute auch gleich erledigt. Allerdings konnte meine eine Frage nicht wirklich beantwortet werden. Vielleicht hatte ja von euch jemand die selbe Situation und kann mir sagen, wie es da lief :)
Also meine Frage,
Mein Ex ist ausgezogen möchte mich und das Kind nicht mehr haben, sieht die Vaterschaft aber an ( das machen wir nächste Woche beim Standesamt fest), aber wie ist das denn ?
Wenn ich mein Krümel Ende des Jahres auf die Welt bringe, habe ich dann das alleinige Sorgerecht ? Oder ist es automatisch geteiltes ?
Danke vorab
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Lilli90, 22. SSW am 01.06.2021, 16:44 Uhr
Also i weiß leider nicht wie es in Deutschland ist aber in Österreich hat bei unverheirateten Paaren die Mutter das alleinige Sorgerecht! Außer es wir das gemeinsame beantragt!
Lg und alles Gute
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Jalilein, 7. SSW am 01.06.2021, 16:52 Uhr
Durch eine Vaterschaftsanerkennung ändert sich bezüglich des Sorgerechts nichts. Eine ledige Mutter hat grundsätzlich das alleinige Sorgerecht für das Kind. Möchte diese allerdings dem Vater ebenfalls das Recht auf Sorge einräumen, muss eine gemeinsame, öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung abgegeben werden.
Quelle: https://www.anwalt.org/vaterschaftsanerkennung/
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Port am 01.06.2021, 16:53 Uhr
Du hast ab Geburt das alleinige Sorgerecht. Wenn Du ihm nicht das gemeinsame freiwillig gibst, muss er es einklagen. Das dauert, und es ist gar nicht gesagt, dass er überhaupt Interesse hat, sei es wegen Geld oder allgemein. Freiwillig würde ich es ihm nicht geben.
Das Sorgerecht wird allerdings überbewertet und hat mit dem Umgangsrecht rein gar nichts zu tun. Umgangsrecht bekommt er in vollem Umfang auch ohne Sorgerecht.
Ein paar Unterschriften müsstest Du allerdings beim Sorgerecht von ihm einholen für Passantrag, Kontoeröffnung fürs Kind, Umzug, Operationen, Kindergartenanmeldung, Schulauswahl...
Unterhalt muss er zahlen, so oder so.
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von zahra1995 am 01.06.2021, 17:53 Uhr
Hey.
Als ich mit meinem Partner die Vaterschaftsanerkennung gemacht hatten, haben wir das Sorgerecht extra dazu machen müssen. Somit sind es separate Unterlagen. Beim zweiten Kind haben wir kein geteiltes Sorgerecht machen lassen.
Lg
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Mrs.Bäumchen am 01.06.2021, 18:07 Uhr
Danke für eure ganzen Antworten
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Meike789 am 01.06.2021, 18:28 Uhr
Achtung, bei uns war es so, dass wir erstmal nur die Vaterschaftsanerkennung regeln wollten (weil wir später eh heiraten wollten) und da hat uns das Jugendamt die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht direkt dazu gelegt. War in meinem Fall ok, aber kläre das vorher ab und mach das besser nicht, wenn du alleinerziehend bist. Und lass dich nicht überrumpeln, falls dein Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht haben wollen sollte.
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Munchkin am 01.06.2021, 18:44 Uhr
Wieso macht ihr die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt?
Dafür ist das Jugendamt zuständig.
Die Frage hinsichtlich Sorgerecht wurde dir ja ausdrücklich beantwortet.
Ich empfehle dir noch eine Beratung beim Jugendamt wahrzunehmen bzgl Unterhalt. Der Kindsvater kann auch eine entsprechende Urkunde hierzu direkt beim Jugendamt unterschreiben. Das erspart dir einige Lauferei später.
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Port am 01.06.2021, 19:28 Uhr
Zitat "Wieso macht ihr die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt? "
Weil das möglich ist? Das Standesamt darf diese Beurkundung machen. Ob es nicht besser wäre, wenn Madame vorher zum Jugendamt geht und diese brieft, nicht gleich die Sorgerechtserklärung mit dazuzulegen, wenn der Kindsvater dann mitkommt, ist eine andere Sache. Aber dass das Jugendamt dafür alleinig zuständig wäre, stimmt nicht.
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Mango123 am 01.06.2021, 22:51 Uhr
Also bei uns ist das auch so dass die Vaterschaftsanerkennung übers Standesamt läuft und anschließend könnte man das gemeinsame Sorgerecht im Jugendamt beantragen. Sind aber zwei völlig unterschiedliche Termine hier.
Re: Frage bezüglich Sorgerecht
Antwort von Josalita87, 25. SSW am 02.06.2021, 13:28 Uhr
Vaterschaftsanerkennung geht sowohl beim Jugendamt, als auch beim Standesamt. Aber die Sorgeerklärung nur beim Jugendamt. Wenn man beides machen möchte ist das Jugendamt also geschickter, wenn nicht, ist es ganz egal.