Geschrieben von Mirze, 29. SSW am 08.07.2010, 22:46 Uhr |
Frage wegen Krankschreibung in der SS
Hallo.
Ich hatte heute wie VU. Mein FA hat mich krank geschrieben. Er meinte, wenn es nicht besser wird, dann müsse er mich halt bis zum Beginn des Mutterschutzes krank schreiben.
Ich gehe am 15.08. in Mutterschutz. Wenn ich bis dahin krank geschrieben werde, bekomme ich da irgendwelche Nachteile bezüglich des Mutterschaftsgeldes bzw. Elterngeldes?
Nach 6 Wochen gibt es doch dann Krankengeld. Bis zum Mutterschutz sind es noch 5 Wochen. Zählen die 6 Wochen bis zum Mutterschutz oder bis zur Geburt?
LG Mirze
Re: Frage wegen Krankschreibung in der SS
Antwort von keks79 am 08.07.2010, 23:11 Uhr
Nein, Du kommst ja erstens nicht in die Krankengeldzahlung (erst nach 6 Wochen) und außerdem dürfen schwangerschaftsbedingte Krankengeldzahlungen nicht beim Elterngeld zum Nachteil führen.
Re: Frage wegen Krankschreibung in der SS
Antwort von Ritterchen am 08.07.2010, 23:13 Uhr
Die 6 Wochen zählen bis zum Beginn des Mutterschutzes. Wieso solltest du Nachteile beim Mutterschaftsgeld oder Elterngeld haben? Wird doch vom normalen Einkommen berechnet. War auch 6 Wochen krank geschrieben vor Beginn des Mutterschutzes. Keine Probleme.
genau deswegen hab ich eben mit der elterngeldstelle tel.
Antwort von cke04, 32. SSW am 09.07.2010, 10:07 Uhr
hallo
ich bin auch krankgeschrieben, bei mir sind es dann 8 wochen bis zum muschu.
2 wochen bekomme ich dann kranken geld.
negativ wirkt sich das nicht auf das elterngeld aus, dann wird einfach eine 13te gehaltsabrechnung hinzugezogen wo man das gehalt ersehen kann.
desweiteren gehen sie vom bruttolohn aus sagte sie mir, denn jetzt im juni,hat mein chef mir einfach die minustunden abgezogen, die ich eigentlich wie besprochen nach der alternzeit nacharbeiten wollte.
gruß carina