Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jonas-hummel, 35. SSW am 17.08.2009, 13:11 Uhr

Frage zum Mutterschutz

ich habe doch 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt muschu. was ist aber, wenn der zwerg nicht zum et pünktlich auf die welt kommt?
wenn er vor et kommt, verfällt da der rest von den 6 wochen?
und wenn er nach et kommt, kürzen sich dann die 8 wochen?

 
5 Antworten:

Re: Frage zum Mutterschutz

Antwort von leasmama87, 17. SSW am 17.08.2009, 13:12 Uhr

ab geburt 8wochen......

also wenn dein baby vor et kommt, verkürzt es sich....

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Re: Frage zum Mutterschutz

Antwort von PhiSa am 17.08.2009, 13:50 Uhr

die zeit die du vor et nicht hast, wird dir nach der geburt angehängt. wenn baby nach et kommt, hast du trotzdem die 8 wochen.

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nachtrag - schau mal. eben gefunden

Antwort von PhiSa am 17.08.2009, 13:55 Uhr

Beruf und Familie
Mutterschutz

Mutterschutz und Entbindung

Der Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und das Kind vor arbeitsplatzbedingten Gefahren, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen schützen.

Vor der Entbindung

Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich (schriftlich) bereit erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Die Berechnung der Frist richtet sich nach dem, im ärztlichen Attest, für alle Beteiligten verbindlich errechneten Geburtstermin. Eine Korrektur des Attests ist zulässig, entscheidend ist immer das letzte vorgelegte Attest.

Nach der Entbindung

Nach der Entbindung dürfen Mitarbeiterinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, auch nicht mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Der Tag der Geburt wird mitgerechnet.

Bei Frühgeburten oder sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Schutzfrist nochmals um den Zeitraum, den die Mutter von der sechswöchigen Mutterschutzfrist vor der Entbindung wegen der Frühgeburt oder sonstiger vorzeitiger Entbindung nicht nehmen konnte. Dies gilt auch für den Fall, dass die Frau vor der Entbindung arbeitsunfähig krank oder urlaubsbedingt nicht anwesen

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Re: nachtrag - schau mal. eben gefunden

Antwort von jonas-hummel am 17.08.2009, 14:07 Uhr

danke

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Re: nachtrag - schau mal. eben gefunden

Antwort von emres, 17. SSW am 17.08.2009, 18:39 Uhr

wenn dein kind vor 37.0 ssw geburen wird, gilt es als frühchen und zeit zeit, die es eher geboren wird, hängt sich automatisch dran, die klinik muß die nur eine frühchenbescheinigung ausstellen. wenn es 37.0 oder später vor et kommt, dann verfällt die zeit. ab der geburt zählt sofort der munschu nach der geburt und beträgt immer 8 wochen.

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