Hallo Mädels!
Ich arbeite im Gastgewerbe und darf laut Mutterschutzgesetz noch bis 22 Uhr arbeiten.
Ab dem fünften Monat nur noch bis 20 Uhr.
Doch ab wann zählt laut Mutterschutzgesetz der fünfte Monat?
Ich bin der Meinung, dass es wie bei den medizinischen Schwangerschaftsmonaten ab 16+0 zählt, wäre bei mir der 22.02., mein Chef meint aber, er könnte meinen ET minus 4 Monaten nehmen, wäre dann der 08.04. (ET ist 08.08.).
Wer hat Recht? Und falls ich Recht habe, wie kann ich es beweisen?
Danke für Eure Hilfe!
Lg marmite
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 15:08
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Ich denke das du Recht hast. Denn die Schwangerschaftsmonat sind nach den Wochen gerechnet und ein Kalendermonat hat mehr als 4Wochen. Daher kann dein Arbeitgeber nicht nach den Kalendermonaten gehen.
Lg Yvette
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 15:17
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Bescheinigung vom Gyn. einreichen, ab 16+0 bist du 5.Monat.
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 15:24
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Hallo,
du hast definitiv Recht.
Der Wortlaut des Mutterschutzgesetzes ist:
"(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, ..."
und nicht
"in den letzten vier Schwanerschaftsmonaten dürfen Schwangere nur noch bis 20 Uhr beschäftigt werden."
Das hat er wohl falsch verstanden.
Schlage deinem Arbeitgeber vor, sich mit deinem Arzt in Verbindung zu setzen ;-) oder sprich mit deinem Arzt darüber und bitte ihn darum, dir eine Bescheinigung zu geben, dass dein 5.Schwangerschaftsmonat am 22.2. beginnt.
LG,
Silke
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 15:34
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Dein AG macht es sich ziemlich einfach... 1. dauert eine SS nicht 9 sondern 10 Monate, genauer 40 wochen!! 4 Wochen sind immer ein Monat!! Also bist du Anfang der 17. SSW (16+0) im 5. Monat!!
Mein ET ist der 16.06., ich bin aber ab morgen schon im 6. Monat... hört sich ziemlich merkwürdig an, denn bis Juni sind ja noch 6 Monate... aber es wird nunmal so gerechnet, dass 4 Wochen ein Monat sind!
Dein FA kann dir aber sicher eine Bescheinigung ausstellen, ab wann der 5. Monat bei dir beginnt!
Vllt. hilft es deinem AG, wenn du ihm sagst, dass im Gesetz die Schwangerschaftsmonate gemeint sind und nicht die Kalendermonate!
LG, Andrea
Mitglied inaktiv - 27.01.2008, 13:11