Geschrieben von nessa83, 34. SSW am 19.08.2009, 17:11 Uhr |
Frage zur Bescheinigung für Krankenkasse
Was habt ihr dort bei Erklärung:
mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum .........zusteht.
Hatte heute meinen letzten Arbeitestag also hab morgen im Mutterschutz, also muß ich da den 19.08 eintragen oder wie soll ich das verstehen?
Lg
Re: Frage zur Bescheinigung für Krankenkasse
Antwort von rabarbera, 35. SSW am 19.08.2009, 17:48 Uhr
So hab ich's zumindest verstanden und gemacht!
Bin seit 13.8. in MuSchu, hab also reingeschrieben, das mir Arbeitsentgelt bis zum 12.8. zusteht. Obwohl ich vorher schon ein paar Wochen nicht mehr gearbeitet habe, hatte ein Beschäftigungsverbot....
LG
Re: Frage zur Bescheinigung für Krankenkasse
Antwort von Latascha, 26. SSW am 19.08.2009, 20:39 Uhr
Ja, ist richtig, der Tag vor Schutzfristbeginn,
Liebe Grüße, Latascha
Re: Frage zur Bescheinigung für Krankenkasse
Antwort von nessa83, 34. SSW am 19.08.2009, 21:40 Uhr
Dankeschön
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