Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von annahstpn, 17. SSW am 14.02.2023, 8:35 Uhr

Frage zur Hebammenabrechnung

Guten Morgen ihr Lieben.

Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen, sonst wende ich mich einfach nochmal direkt an die Krankenkasse :)

Ich habe bereits seit der 11. ssw die freiberufliche Hebamme meiner Frauenarztpraxis besucht. Und zwar immer genau am Tag der Vorsorgeuntersuchung bei der Ärztin. Die eine macht dann quasi, was die andere nicht gemacht hat. Es ist irgendwie nicht gewinnbringend, zumindest für mich. Ein Wechselmodell würde mir eher zusagen. Aber das ist auch jetzt nicht der springende Punkt :)

Die Hebamme der Praxis rechnet unabhängig von der Praxis mit der Krankenkasse ab.
Jedoch kann sie mir keine Nachsorge garantieren, da das in ihre Urlaubszeit fällt.
Wir haben uns also darauf geeinigt, dass ich mir hierfür eine weitere suche.

Habe ich nun eine Zusage einer weiteren erhalten. Die möchte aber natürlich die Betreuung komplett übernehmen, um mich kennenzulernen. Sie sagte nun das sei kein Problem, solange die beiden nicht am gleichen Tag abrechnen.

Kann mir das aber irgendwie gar nicht vorstellen? Dass die Krankenkasse beide übernimmt? Wäre ja irgendwie unlogisch und unfair.

Wisst ihr da Näheres?
Würde sonst nämlich den Platz bei der Hebamme der Praxis tatsächlich freimachen, auch wenn mir das dann immer dooferweise leid tut.

 
8 Antworten:

Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von Mome am 14.02.2023, 9:04 Uhr

Ich würde das mal direkt bei der Krankenkasse anfragen.
Du hast ja grundsätzlich Anspruch auf die Hebammenbetreuung aber ich denke nicht, dass die Krankenkasse doppelt bezahlt.

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von Lizzlie am 14.02.2023, 9:44 Uhr

Denke ich auch nicht, dass die zwei bezahlen werden. Aber wie lange ist die Hebamme denn im Urlaub? Meine war auch zwischendrin im Urlaub, haben den Termin dann einfach etwas nach hinten gelegt.
Das du beide Termine am selben Tag hast, finde ich auch unpraktisch. Würde ich so nicht wollen.
Ich hatte alle 14 Tage einen Termin zwischen Hebamme und Arzt.

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von AlmutP, 26. SSW am 14.02.2023, 9:45 Uhr

Ich denke du kannst den Platz Guten Gewissens frei machen. Hebammen sind doch zur Zeit mega gefragt.

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von NaduNaduNadu am 14.02.2023, 10:07 Uhr

Ich kenne es nur so, dass die Hebamme und der Arzt im 2 Wochen Wechsel untersuchen?!

Oder auch wahlweise komplett betreuen und der Arzt nur die 3 Screening macht.

Wenn die 2. Hebamme nicht nur die Nachsorge übernehmen möchte, musst du der anderen absagen.

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von froggy2014, 40. SSW am 14.02.2023, 11:27 Uhr

Es gibt meines Wissens schon unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit das zu tun, wenn z.B. Leistungen in Anspruch genommen werden, die die andere Hebamme nicht durchgeführt hat oder generell nicht anbietet. Da müssten sich dann die Hebammen etwas abstimmen. In wie fern das sinnvoll ist, das so zu handhaben, weiß ich nicht. Ich würde es auch so sehen, dass es fair wäre den Vorsorge-Platz für eine andere Schwangere "frei zu machen".

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von rabe71 am 14.02.2023, 12:36 Uhr

Hallo,
Frage doch mal die Hebammen in der Praxis genau, was sie abrechnen!
1) In der Frauenarztpraxis können NICHT! Arzt und Hebamme die Vorsorge abrechnen. D.h. der Arzt wird wohl die Vorsorge abrechnen und die Hebamme „Hilfe bei Beschwerden“
2) Deine „neue“ Hebamme kann auch nur „Hilfe bei B.“ abrechnen, wenn der Arzt die Vorsorge macht. Zwischen den Vorsorgen müssen nämlich genaue Zeitabstände eingehalten werden! Ob die Kasse die Hilfeleistung von 2 Hebammen bezahlt- in der Regel schon.
3) Übrigens wird in der Vorsorge meist noch ein CTG geschrieben, da separat abrechenbar. Obwohl es dafür fast keine Indikation gibt laut Mutterschaftsrichtlinie!

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von Cherrybomb am 14.02.2023, 13:54 Uhr

Hey du, ich habe hier gerade einen ähnlichen Fall.. wenn ich zum Termin in der Praxis gehe, ist da halbtags ein Mal die Woche eine Hebamme. Die misst z.b. den Blutdruck. Danach hab ich den Termin beim Arzt.

Ich habe auch noch eine Hebamme für die Vorsorge..das musste ich so machen, da sie ohne die Vorsorge keine Wochenbettbetreuung macht. Nun hat es sich so ergeben, dass sie sich kurz vor meinem ET auf eine längere Reise begibt und selbst schwanger werden möchte. Die Betreuung im WB kann sie also nicht machen. Dafür habe ich mir eine weitere Hebamme gesucht. So ein Hickhack.
Ich bin ja fast froh, dass ich da nur zum Schwatzen hingehe und mir das sonst eigentlich gar nichts gibt.

Das einzige worauf ich achten muss ist, dass die Praxistermine mit der (mehr oder weniger aufgezwungenen Hebi) nicht auf den gleichen Tag fallen wie meine regulären Hebammentermine. Und sollte ich mit der Wochenbett-Hebi doch Mal ein Gespräch haben, um die auf den aktuellen Stand zu bringen, dann kann man das als "Hilfe bei Beschwerden" abrechnen. Das haben mir beide Hebammen so vorgeschlagen.
Weil zwei gleichzeitig geht halt regulär nicht. So eine kurze Untersuchung in der Praxis ist aber wohl drin. Fanden meine beiden eigentlichen Hebammen selbst total doof, ständig dieses Aufpassen müssen damit man bloß nicht über sein Terminkontingent kommt..

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Re: Frage zur Hebammenabrechnung

Antwort von annahstpn am 14.02.2023, 14:22 Uhr

Also ich habe mich jetzt auch mal an meine Krankenkasse gewendet, die meinten direkt es sei natürlich nicht möglich 2 Hebammen parallel laufen zu lassen.
Tatsächlich ist es aber so, dass ich einfach wechseln kann.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher wie ich’s mache, aber ich denke fast ich würde gern die neue beanspruchen, da ich eben dieses 2 Wochen Modell einfach für sinnvoller erachte und dann die Wochenbettbetreuung habe.

Für mich persönlich ist das was aktuell läuft einfach nicht gewinnbringend ..

Danke für eure Rückmeldungen :)

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