Geschrieben von Juli07, 35. SSW am 08.06.2007, 17:20 Uhr |
Geburtsurkunde mit zur Geburt nehmen ???
Hi ihr
Eine Frage an die unverheirateten unter euch.
Habe eben in einer Kliniktaschenpackliste gelesen, das man seine Geburtsurkunde mitbringen muss.
Ähm, ich hab die gar nicht im orginal, ist ja bei meinen Eltern im Stammbuch eingeheftet.
Muss ich das jetzt noch neu beantragen, oder reicht wohl die Kopie.
Das Original ist 300 km weit weg. *grrrr*
Gruß Juli
Re: Geburtsurkunde mit zur Geburt nehmen ???
Antwort von Jessi21, 36. SSW am 08.06.2007, 18:03 Uhr
Hallo Juli,
ja ja die Geburtsurkunde muss mit. aber ich weiß nicht ob ne Kopie reicht. Ich glaube die Originale muss vorliegen
LG
Jessy
Re: Geburtsurkunde mit zur Geburt nehmen ???
Antwort von dornenvogel, 35. SSW am 08.06.2007, 18:19 Uhr
Ruf einfach in der Gemeinde an, wo Du geboren bist. Die schicken Dir ein Original zu, kann allerdings sein, daß Du vorher Geld dafür überweisen mußt, aber sonst ist das gar kein Problem.
ist unterschiedlich ....
Antwort von babyboom2, 23. SSW am 08.06.2007, 21:20 Uhr
... wenn du auch dort geboren bist, wo das kidn geboren wird und der vater (wenn er in der geb.urkunde mit drin stehen soll) auch dann brauchst du keine
kompliziert oder ???
Beispiel
Ich geb. Dessau
Baby Dessau
Manne Dessau --> keine
baby 2 wir aber in Zerbst (anderer stadt) geboren --> brauchen eine
vorsichtishalber eine mitnehmen und wenn du keine originale hast einfach mal bei der stadtverwaltung gehen und neue ausstellen lassen (dazu ausweis mitnehmen) kostet meist so um 5 €
Re: Geburtsurkunde mit zur Geburt nehmen ???
Antwort von HuiBuh013, nix. SSW am 08.06.2007, 23:10 Uhr
Hi,
Ich hatte 2000 und 2004 jeweils eine Geburt im selben Krankenhaus.
Bin ebenfalls nicht verheiratet und mit dem Kindsvater zusammenlebend.
Ich hatte nur eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde dabei, denn bei mir ist es genauso, dass das Original 300 km weiter bei meinen Eltern "lebt".Und den Perso.
Und das hatte gereicht.
Kindsvater ist in der selben Stadt wie die Mädels geboren, daher war es von seiner Seite nicht wirklich nötig die Geburtsurkunde vorzulegen, hatte der Ausweis gereicht.
LG