Geschrieben von Gibsyyy, 26. SSW am 28.02.2007, 11:18 Uhr |
Habe gerade Krankenkasse angerufen.... sauer bin ich!
Hallo ihr lieben,
habe gerade bei der Krankenkasse angerufen. Sie meint, weil ich ja bei mein Mann mitversichert bin und einen 400,- € Job habe, würde mir Mutterschutz nicht zustehen. Also würde ich die 6 Wochen vor- und 8 Wochen nach der Geburt kein Geld bekommen. Kann das denn sein? Bin jetzt total schockiert!!! Muss ich jetzt bis zur Geburt weiterarbeiten? Das kann doch net sein!
Lg Gibsyyy
Re: Habe gerade Krankenkasse angerufen.... sauer bin ich!
Antwort von doreen_fynn, 23. SSW am 28.02.2007, 11:23 Uhr
hallo,
also vor der geburt bekommst du nichts, aber ich glaub nach der geburt greift in so einem fall gleich das elterngeld - glaub ich, hoff ich - bei unserem großen war das so.
immerhin bekommen ja mehrere frauen keinen mutterschutz und die können sie ja nicht einfach so in der luft hängen lassen - aber da würd ich an deiner stelle noch mal bei der elterngeldstelle nachfragen.
lg doreen
Re: Habe gerade Krankenkasse angerufen.... sauer bin ich!
Antwort von melli_24 am 28.02.2007, 11:24 Uhr
hey
ne das nicht aber nicht wahr!!
ich bin auch bei meinem mann versicher(tk)und hab auf 400 euro gearbeitet und habe das geld bekommen!!
ruf mal bei einer andern kasse an und frag da nach und wenn die sagen es steht dir zu,würde ich noch mal anrufen oder geh besser noch da vorbei!!
lg
melli
Re: Habe gerade Krankenkasse angerufen.... sauer bin ich!
Antwort von p!nacolada, 37. SSW am 28.02.2007, 11:29 Uhr
huhu
ich hoffe, ich erzähl dir jetzt nichts falsches .. komme eben vom frauenarzt zurück und hab da in der zeitung gelesen, dass du als geringfügige familienmitversicherte zwar nicht die 13€ pro tag von der krankenkasse bekommst, aber einen einmaligen betrag von 210€. würde da nochmal nachfragen.
ansonsten hat das mutterschaftsgeld nichts mit dem mutterschutz an sich zu tun .. denn die 6 wochen davor und die 8 wochen danach hast du trotzdem.
ich mache eine schulische ausbildung - also unentgeldlich .. habe daher gar kein recht auf mutterschutzgeld .. das heisst aber nicht, dass ich keinen mutterschutz habe .. den habe ich schon .. nur bekomme ich halt die 13 euro nicht!
allerdings könntest du evtl. andere soziale leistungen beantragen .. einfach mal nachfragen!
gruss, doro
@doreen_fynn
Antwort von p!nacolada, 37. SSW am 28.02.2007, 11:32 Uhr
huhu
dieses aussage von dir verstehe ich jetzt nicht: "immerhin bekommen ja mehrere frauen keinen mutterschutz "
mutterschutz hat doch jede frau !!!! 6 wochen vor dem errechneten termin, und 8 wochen nach der geburt .. nur MUSS frau die 6 wochen zuvor nicht zwingend nehmen .. sie stehen ihr aber zu.
allerdings: mutterschutzGELD steht nicht jedem zu ... vielleicht meinst du ja das :o)
gruss, doro
Re: @doreen_fynn
Antwort von doreen_fynn am 28.02.2007, 11:36 Uhr
meint ich doch :-)
Re: Habe gerade Krankenkasse angerufen.... sauer bin ich!
Antwort von Mariposa, 17. SSW am 28.02.2007, 11:46 Uhr
Also das Elterngeld gibt es gleich nach der Geburt, es verrechnet sich dann aber mit dem Mutterschutzgeld, d.h. wenn man MuSchuGeld bekommt, fallen meistens die 2 Monate vom Elterngeld flach.
Falls du nichts von der Krankenkasse bekommst, hast du vielleicht ein Anrecht auf die 210€ (einmalig) vom Bundesversicherungsamt (www.bva.de), kannst ja mal nachfragen!
LG, Mari
Hier ein Link!
Antwort von buchs am 28.02.2007, 12:25 Uhr
http://www.uni-duesseldorf.de/home/Zentrale_Einrichtungen/organe/GSB/studierenmkind/finanz_mutterschutz
du hast anspruch auf eine einmalige Zahleung.
Re: DU HAST POST!!!!!
Antwort von Geburtstagsmama, 22. SSW am 28.02.2007, 12:43 Uhr
LG Violetta
Re: DU HAST AUCH POST!!!!! :-) o.T.
Antwort von Gibsyyy, 26. SSW am 28.02.2007, 13:09 Uhr
Lg Gibsyyy
Bei der 2. Geburt weniger Schmerzen als bei der 1. ?
Habe eine Frage.... (werde nicht schlauer! )
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