Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 10:23 Uhr

Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Ich bekomme mein Kind im Februar 08. Habe seit Anfang August bis zum 10.01.2008 (MuSch) ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft bekommen. Nun läuft mein Arbeitsvertrag zum 30.09.2007 aus und ich mnuss mich für 3 Monate arbeitslos melden!
Nun hab ich Angst, dass die mir erstmal kein Geld zahlen wollen! Da ich schon viel darüber gelesen hab, und man dann erst einen WS und dann einen RA einschalten sollte! Das ist ganz schöner stress!
Kennt sich jemand damit aus!
Oder ist hier gar jemand, der beim Arbeitsamt arbeitet ;o)

Gruß Sanni

 
23 Antworten:

Re: Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Antwort von Anita83Hof, 39. SSW am 25.09.2007, 10:32 Uhr

Hallo Du...

Musste mich 10 Tage bevor mein MuSchu anfing arbeitslos melden.Du musst dich auf jeden Fall melden, sonst verfällt dein Recht auf beitragsfreie Krankenversicherung (für 1 Jahr) und du bekommst kein Geld während dem Mutterschutz. Mutterschutzgeld bekommst du dann in Höhe vom Arbeitslosengeld....Ganz schön kompliziert und echt nervig, aber leider kommst du nicht dran rum...

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Re: Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 10:35 Uhr

Also ich hatte mich schon 3 Monate verher gemeldet, das mein AV ausläuft zum 30.09., aber da hatte ich ja noch kein beschäftigungsverbot! Und am Montag würde ich ja auch hingehen, aber hab eben schon viel gelesen, das Frauen die ein Beschäftgungsverbot haben, kein Arbeitslosengeld erhalten haben, bzw. erst nach etlichen Widersprüchen und einschalten eines RA! NERV

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Re: Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Antwort von Anita83Hof, 39. SSW am 25.09.2007, 10:39 Uhr

Oh...das mit dem beschäftigungsverbot hatte ich irgendwie überlesen.... *sorry* :-( In dem Fall würde das Arbeitsamt nichts zahlen, da du in Ihren Augen nicht "vermittelbar" bist.Besser wäre es, wenn du "nur" ne Krankmeldung hättest bis Vertragsende und die restliche Zeit bis zum Mutterschutz "gesund geschrieben" wärst, dann würdest du auf jeden Fall Geld bekommen.

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Re: Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 10:42 Uhr

Tja an meinem Verbot kann ich nichts mehr rütteln! Ich wusste gar nicht, was dasd für Probleme bei einer Arbeitslosigkeit bringen kann! Ich glaube ich ruf mal meine Ärztin an, vielleicht kann sie das ja doch noch aufheben und mich ab 01.10. krankschreiben!

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Re: Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Antwort von Anita83Hof, 39. SSW am 25.09.2007, 10:44 Uhr

Wenn das klappen würde, wäre das echt super...weil die sind echt pingelig beim Amt....Wo und wie kann man die Baby Erstausstattung beantragen?Geht das online?

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Re: Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 10:46 Uhr

Also ab dem 8. Monat kann man beim Amt diese Babyerstausstattung beantragen! Du kannst ja mal anrufen und fragen, ob sie dir das Formular zuschicken! Ich hab das online nicht gefunden! Es kommt immer auf dein einkommen an, verdienst du genug, bekommst du natürlich nichts, bist du geringverdiener oder arbeitslos, dann stehen die chancen ganz gut!

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babyausstattung gibts doch nur bei hartz 4 oder

Antwort von tweety8.2 am 25.09.2007, 10:54 Uhr

ist mir neu das es das beim normalen ALG auch gibt

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Re: babyausstattung gibts doch nur bei hartz 4 oder

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 11:02 Uhr

Meine Freundin war gar nicht arbeitslos und hat das bekommen, sie hat 600 Euro erhalten! Sie war alleinverdienerin!und hatte 1000 Euro netto!

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Re: babyausstattung gibts doch nur bei hartz 4 oder

Antwort von tweety8.2 am 25.09.2007, 11:04 Uhr

und das vom amt?

ich meine wenn ihr es kriegt, freu ich mich mit euch aber mir pers. ist es neu ABER man lernt ja nie aus :)

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Re: babyausstattung gibts doch nur bei hartz 4 oder

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 11:09 Uhr

Ich kannte das vorher auch nicht, bis meine Freundin es beantragt hat und wie gesagt, sie hatte ja eine Beschäftigung! Und ich wäre ja Arbeitslos, daher versuch ich das auch mal! Probieren geht über Studieren ;O)

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Bei mir war es Ähnlich....

Antwort von chiara1983, 27+3. SSW am 25.09.2007, 11:50 Uhr

Hallo

mein Vertrag ist am 31.08 ausgelaufen und weil ich ein BV habe (Also wie du) Wurde mir der Antrag auf ALG I abgewiesen. Da ich nicht vermittelbar bin, habe ich auch keinen Anspruch auf ALG I und musste Harz4 Beantragen !!!! Und konnte dadurch aber auch die Baby-Erstausstattung und kleider-Geld beantrage. Am Samstag habe ich dann meinen Bescheid bekommen. Ich bekomme jetzt trotz das mein Freund arbeitet 550 Euro im Monat bis Dezember (ET) inkl. Mehrbedarf für Schwangere und zusätzlich habe ich 510 Euro für die Baby-Ausstattung und 150 Euro für Umstandskleidung bewilligt bekommen (Geld wird diese Woche gleich überwiesen) Ausserdem bekomme ich jetzt gleich doppelt geld, da Harz4 ja im Vorraus gezahlt wird und AlG I wie Lohn im Nachhinein. Am Donnerstag habe ích dann einen Termin bei der Schwangeren-beratung (Pro-Familia oder Rotes kreuz) da bekommst du als Arbeitsloser auch Geld für das Baby. Ich muss die woche noch den Antrag abgeben und bekomme dann noch mal ca 500 Euro !!!! Also Es hat was gutes jetzt Arbeitslos zu werden!!!! Nur musst du dich auch rechtzeitig melden. D.h. 4 Wochen bevor dein vertrag ausläuft musst du aufs Amt !!!! Wenn du noch fragen hast helfe ich dir gern.

lg Nancy

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Hotsprings, 24. SSW am 25.09.2007, 11:50 Uhr

Hallo,
mein Mutterschutz überschneidet sich genau um 1 Tag mit dem Ende meines Arbeitsvertrages.

Mir wurde folgendes gesagt:

- auf dem Arbeitsamt werde ich mit dem 1. Tag des Mutterschutzes abgemeldet, als Mutterschaftsgeld bekommst du mind. die 13 Euro am Tag von der Krankenkasse, setzt aber voraus, dass du in einer Krankenkasse bist, also mußt du dich arbeitslos melden, sonst hast du keinen Versicherungsschutz, ob die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld aufstockt auf Höhe des Arbeitslosengeldes das weiß ich nicht. Aber du bekommst 7 Wochen vor Mutterschutzbeginn ein Formular vom Frauenarzt für die Krankenkasse, die Vorderseite ist vom Arzt ausgefüllt, die Rückseite mußt du ausfüllen, das gibst du bei deiner Krankenkasse ab. Die Kohle bekommst bis zum Ende der 8 Wochen Schutzfrist nach der Geburt, dann erst Elterngeld.

- bei der Krankenkasse wurde mir gesagt, dass in meinem Fall das Krankengeld in Kraft tritt, also ich bekomme 80% vom letzten Nettogehalt

- Elterngeld gibt es nach Arbeitslosigkeit in Höhe von 300 Euro

Ich hoffe das hilft dir etwas, das habe ich bisher herausgefunden.

Hotsprings

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Wichtiger Nachtrag....

Antwort von chiara1983, 27+3. SSW am 25.09.2007, 11:57 Uhr

Ich hab noch vergessen zu sagen :

Auf den Arbeitsamt waren sie unerwartet sehr sehr net zu mir und die Zeit zwichen Atragsabgabe und Bewilligung hat nur 6 Tage gedauert !!!!! Normalerweise dauert das 4-8 Wochen !!!! Als Schwangere hast du bessere Karten als "normal Faule" :-) Also ich würde mir an deiner stele darüber keine gedanken machen. EHER: So Schnell wie möglich zum Amt gehen, So wie es aussieht läuft er diese Woche schon aus !!!! Du bekommst alle Anträge mit heim und der nächste Termin zur Antragsabgabe auf der Leistungsabteilung dauert 2-3 wochen + dann die Bearbeitungszeit !!! Also fix fix aufs Amt

lg Nancy

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 12:37 Uhr

Danke das ist echt lieb von dir!

Könnt grad echt heulen, das nervt micvh alles so!
Ich hatte mich schon 3 Monate vorher gemeldet, das mein Vertrag zum 30.09. ausläuft, eben hatte ich nochmal angerufen, das ich eben schwanger bin und im Beschäftigungsverbot bin und sie meinte nur, ich solle eine Kopie des BV mitbringen, da ih ja nicht vermittelbar bin! Naja ich bin gespannt!
Dann habe ich bei meiner KK angerufen, wegen der mitgliedsbescheinigung und gleich mal gefragt, wie es aussieht, wenn ich kein Geld bekomme! Tja dann wäre ich nicht versichertb und müsste mich rfreiwillig versichern! Witzig ohne geld!
Ich verstehe es auch nicht, wieso du Hartz4 beantragen musstest, irgendwo die falsche reihenfolge, da geht man jahrelang ununterbrochen arbeiten und dann scheitert es wegen einem Beschäftigungsverbot??
Da verstehe ich die Rechtslage nicht, andere waren noch nie arbeiten und bekommen das Geld in den Arsch geblasen! Bin grad echt wütend!
Mein Arbeitgeber ist sich auch noch nicht im Klaren, wie er mirm den Spetember zahlen soll! Denn er ist der Ansicht, das ein BV das gleiche ist wie eine Krankschreibung und die Krankenkassen nach 6 wochen für mich aufkommen soll! Die krankenkasse sagt, das stimmt nicht, der AG soll für mich bis 30.09. zahlen und zwar zu 100 % ( was auch meine Info war)!! Nun will sich mein AG mit der KK auseinander setzen!
Das nervt alles, wenn ich das gewusst hätte!!! Aber man will ja auch nichts riskiren, aber das alles ist ja mehr stress als ich je auf meiner Arbeit gehabt hätte!!!
Zum Kotzen

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Noch was @ chiara

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 12:42 Uhr

und was ist dann mit deinem Elterngeld? Da du ja jetzt für Kurze Zeit Hartz4 beantragst? Bekommst du dann nur die 300 Euro??? Weil wenn man ja auf die letzten 12 Monate kuckt, hattest du ja noch ein einkommen, oder??

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von chiara1983, 27+3. SSW am 25.09.2007, 13:14 Uhr

Hallo

Also ich finde so wie es jetzt bei mir gekommen ist viel besser. Es ist zwar jetzt ein schwierige Zeit bis zum Elterngeld aber durch die ander einnahmen (Ausstattungsgeld) kommt man gut über die Runde (Wir hatten schon alles gekauft weil ich ja wusste das mein Vertrag ausläuft und ich nicht mit so viel unterstützung vom Amt gerechnet hatte) Das Geld kann ich mir jetzt einteilen bis Dezember. Ja es ist so: Du bist durch das BV nicht vermittelbar und somit bekommst du auch kein ALG I !!!! Für mich war das auch erstmal ein Schock aber jetzt mal logich gedacht: Ich habe 1200 Euro verdient (Brutto 1600) weil ich nur eine 30 Tage woche hatte und hätte ALG I gerade mal 690 Euro bekommen !!!! jetzt sind es zwar 140 Euro weniger ABER dafür kannst du das andere Geld beantragen.(1200 Euro) Das bekommst du mit AlG I nähmlich nicht! Also um genau zu sein würdest du mit meinen Lohn bzw das daraus ergebende ALG I nur noch 300 Euro von der Schwangerenstüftung bekommen. Es ist schon mist wenn man viel mehr verdient hat.Was bekommst du den grad?
Das Elterngeld hat damit nichts zu tuen. Dir werden die letzten 12 Monate angerechnet und die kommenden Arbeitslosenmonate werden mit 0 Euro berechnet. Das heist dir wird nur deine Arbeitsmonate angerechnet 12 Monate vor ET. Also nicht 300 euro sondern das was du auch verdient hast laut deines Einkommen (67%) vor ALG II. Wenn du mir verrätst was du verdient hast (Brutto und Netto) kann ich es dir ja mal ausrechnen.
Wenn das Baby dann da ist bekommst du Quasi dein Elterngeld nach höhe deines Verdienstes,Alg II, Kindergeld und extra noch mal Kinderzuschuss. Bei mir ist es genauso viel wie ich auch so bekommen hätte. Das was mir am Elterngeld mit 0 Euro berechnet wurde bekomme ich durch Harz 4. Es ist sogar 100 Euro mehr im Monat! Das mit dem BV und AG warbei mir auch so. Sie wollte mir meinen Lohn nicht zahlen (ich habe in einen Steuerbüro gearbeitet--> die hätte das wissen sollen) Sie war der meinung das ich das von der KK bekomme und die wiederum sagte das ich es von ihr bekomme! Hat sich dann auch schnell geklärt das sie mir die 100 % zahlen muss und es 100% von der KK wieder bekommt. WICHTIG: Beim Antrag auf ALG wollen sie wissen wann dein letztes gehalt eingegangen ist. Sollte dein AG es erst im Oktober überweisen (Arbeitsamt will Kontoauszug über den eingang vom Lohn sehen) wird dir das angerechnet im Oktober und du bekommst das alles wenniger an Geld. Du musst dich kümmern das er es dir noch bis zum 30.09 auszahlt. Bar oder sofort überweist. Sonst machst du dein Komplettes Oktober ALG kaput und bekommst dann nichts!
Jetzt hab ich aber viel geschrieben....upps

lg nancy

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 13:35 Uhr

Also sie zahlen immer zum ende des Monats, also hab ich noch Glück!
Anscheinend denken alle AG erstmal, das nach 6 Wochen die KK zuständig ist, fällt mjir auf!

Ja gut, das hört sich ganz logisch an, was du schreibst, ich hatte nur Angst, dass das Elterngeld dann darunter leuidet, was ja auch unfair wäre, da ich ja nur von den 12 Monaten 3 Arbeitslos wäre!
Also ich hatte 1350 Brutto und 1007 Euro netto! Auch nicht grad viel bei 39 Std. Woche! Aber bei hartz4 berechnen die doch auch das Einkommen des Partners oder? Und meiner hat 1700 Brutto und 1300 netto! Meinst da hat man ne chance?
Danke, das du mir so gute Infos gibst!
Das beruhigt!
Und sagmal ist man nicht von der KK noch einen Monat weiterhin versichert? Weist du das?

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von chiara1983, 27+3. SSW am 25.09.2007, 13:48 Uhr

Hallo

Ja das weiss ich auch. Ich bin Steuerfachangestellte und hatte auch schon 2 Mal was damit zu tun. Du bist 4 Wochen nachversichert. Solltest du bis dahin noch kein ALG bescheid haben, musst du dich selbst versichern. Das bekommst du dann allerdings von der KK wieder wenn du deinen Bescheid ab gibst Aber das wäre ja auch erstmal wieder eine Belastung: Bei der AOK wollten sie 150 Euro von mir.Meine versicherung läuft am Donnerstag aus.Es hat also genau gepasst bei mir.*Puhhh* Das ist natürlich viel was er verdient. D bekommst du nicht so viel. Was bezahlt ihr den Miete und wohnt ihr in den neuen oder den Alten Bundesländern ? ich rechne dir das jetzt mal aus was du an ALG bekommen wirdest und an Elterngeld. Bei mir hat es nicht so viel gebracht weil ich erst im März im Steuerbüro angefangen hatte und davor nur halbtags gearbeitet. Deswegen hat es mir auch nicht viel ausgemacht aber bei dir ist es mehr. Da musst du dich mal genau beim Arbeitsamt erkundigen und Beschwären !!!!

lg Nancy

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 14:06 Uhr

Also aus den neuen Bundesländern, Berlin! Wir zahlen 520 Euro Miete!
Puh na dann bin ich ja beruhigt wg. der KV. Ich bin bei der BKK VBU.

Hatte gerade mit meiner AG tel. sie hat sich entschuldig, da sie einen Fehler gemacht haben, sie dachten, das ein BV wie eine krankschreibung zu behandeln ist!

Sie füllt mir alles neu aus und ich erhalte meinen vollen Lohn!
Nun das Problem, die Gehälter sind schon angewiesen udn die Lohnbuchhalterin im Urlaub! Meine AG versucht nun selbst das Geld anzuweisen, das ich es noch rechtzeitug zum 30.09.2007 habe, ansonsten wird es erst Anfang Oktober was! Naja schicksal!

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von chiara1983, 27+3. SSW am 25.09.2007, 14:10 Uhr

Hallo

Also ich habe eine elterngeld bei dir von 670 Euro für 12 Monate ausgerechnet. Und Harz 4 wenn die Miete den höchst satz betröägt, also 3 Raum mit 500 kaltmiete. Ca. 180 Euro im Monat bis zum ET!!! Also nicht wirklich viel. Du musst da ramba zamba machen!!! Bei mir hat es sich durch die extra zahlung wider ausgeglichen. Arbeitslosengeld wirdest du so ca. 600 Euro bekommen. Also 400 Euro Mehr. Wenn du die 1200 Euro aufteilen wirdest auf die kommenden 4 Monate dann hättest du pro Monat eine einbüse von 100-140 Euro wenn du an stelle von ALG I, Harz 4 bekommen wirdest. Ist also schon ärgerlich. Und noch ärgerlicher der Unterschied zw. Lohn und Harz 4.

lg nancy

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 14:15 Uhr

Ich danke dir!

Aber ich sach mal, solange ich überhaupt was beziehe bin ich glücklich! und ich versuche auch dieses bekleidungsgeld und Ausstattung zu beantragen. Hab nämlich gehört, wenn das Arbeitsamt ablehnt, kann ich dann auch mit dem Bescheid zur Caritas gehen!! Na mal sehen!
Aber vielen Dank für deine Hilfe, hat mir sehr weitergeholfen!
Ich bin gespannt, was die morgen sagen!

LG
Sanni

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von chiara1983, 27+3. SSW am 25.09.2007, 14:39 Uhr

Hu Hu
Das bekommst du auf jeden fall!!! 510 Wohnungsausstattung und 150 Schwangerenbekleidung.Das ist ein fester Satz und wird dir gleich mit bewilligt. Du musst aber zusätzlich noch zu Pro Familia (oder Caritas). Mach da gleich mal einen Termin aus.Die haben aber nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Du bekommst auf jeden fall geld und bist auch versichert!
Schau mal hir:
http://www.profamilia.de/article/show/10824.html

Da kannst du auch eine Beratungsstelle in der nähe finden. Für Berlin zeigt es die hir an:
http://www.profamilia.de/outputdb/32Berlin/32/419

Da musst du das andere Geld beantragen. Einfach nach der Schwangerenberatung fragen. kann natürlich auch sein das es die Caritas bei euch ist. Da musst du dich auch schnell drum kümmern. Die sind auch nicht die fixesten :-)

Hab ich doch gern getan. ich habe es auch alles nicht gewusst und viel hir im Forum zusammen getragen. Ich bin auchsehr enttäuscht, war noch nie auf den Arbeitsamt und kann es auch immer noch nicht glauben das ich seit 3 Wochen ein Harz 4 empfänger bin!!! Aber es gibt noch leute in diesen Staat die das Geld gebrauchen können und nicht Faul sind!!!! Auch das habe ich nie geglaubt ;-)

lg Nancy

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Re: Wichtiger Nachtrag....

Antwort von Sanni82, 19. SSW am 25.09.2007, 15:04 Uhr

Danke für die Links! Werde ich mir gleich mal durchlesen!
Muss sagen, hast mir echt sehr geholfen und Mut gemacht für moregn!
Muss auch sagen, gut dass es dieses Forum gibt, man kann sich gerade in solchen sachen gut untereinander austauschen!
Dann werd ich mich mal morgen früh auf den weg machen und mich in der Schlange einreihen ;O)
Na icvh hatte schonmal für 3 Monate ALG 1 bezogen, aber habe zum Glück ganz schnell was bekommen und hatte so auch keine Probleme mit dem Amt! So habe ich jetzt auch knapp 3 Jahre ununterbrochen durchgearbeitet!
Tja trotzdem ist das Gesetzt manchmal ganz schön ungerecht! Den Ehrlichen geht es immer an den kragen und ins Geld, und die anderen feiern sich einen mit ihrem guten Arbeitslosengeld! Naja ich bin froh, wenn ich dann wieder weg bin und wieder normal mein Geld verdienen kann!!

Also vielen Dank nochmal und genies weiterhin schön deine Schwangerschaft!

LG
Sandra

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