Geschrieben von SuperMama0708, 21. SSW am 28.05.2013, 10:30 Uhr |
hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Hallo,
Bin noch im kh, aber wenn ich zu Hause bin, darf ich bis zur Geburt nur liegen. Die Ärzte sagen ich muss eine haushaltshilfe haben, da meine Kinder zum Kiga gehen und erst 4 und gerade 6 sind.
Was macht sie dann bei uns? Woran muss ich denken??
Danke schonmal.
Lg
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von katsix2903 am 28.05.2013, 10:35 Uhr
Kinder in den Kiga bringen und abholen, Hausaufgaben, waschen, putzen, bügeln und einkaufen, halt alles das was du sonst machen würdest
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 10:54 Uhr
Wenn dein Mann zu hause ist gibt es keine HH. Die gibt es nur, wenn es keine andere erwachsene "verfügbare" Person im Haushalt gibt.
Dein Mann, eine andere Person oder jemand von der Krankenkasse gestelltes kann das machen. Übernimmt es dein Mann dann nimmt er unbezahlt Urlaub und bekommt einen Teil (um die 80% glaube ich) seines Gehalts von der KK erstattet.
Für wie viele h eine von der KK gestellt werden würde hängt davon ab wie viel Versorgung du brauchst und was dein Partner abdecken kann.
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 10:56 Uhr
DAS stimmt so nicht... gibt es einen Partner bzw. eine andere erwachsene Person im Haushalt dann kann derjenige den Haushalt machen (was ich übrigens für selbstverständlich halten würde).
Das Rundum-Programm würde sie allerdings bekommen, wenn sie bettlägerig ist und keinen Partner hat bzw. er nicht da wäre.
Nein, das ist nicht richtig
Antwort von katsix2903 am 28.05.2013, 11:02 Uhr
tut mir leid, aber da muss ich ganz klar widersprechen, Eine Schwangere hat, wenn der Mann Arbeiten geht, einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, in der Zeit wo er nicht da ist,allerdings höchstens für 8 Std. am Tag. . Denn in diesem Fall gilt die Familienpflege und nicht die normale Haushaltshilfe.Haushaltshilfe steht nur auf der ärztlichen Anordnung der Krankenkasse zwecks Abrechnung. Wie oben geschrieben leben in dem Haushalt Kinder unter 12 Jahren. Als Schwangere hat man sogar einen Anspruch auf eine normale Haushaltshilfe (Wenn der Partner arbeitet), wenn man keine KInder hat, das ist die einzige Ausnahme eine nicht pflebedingten HH
Re: Nein, das ist nicht richtig
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 11:06 Uhr
Ja sicher hat sie Anspruch auf die Pflege für sich und auch auf Hilfe mit den Kindern... das steht fest.
Wenn es aber einen im Haushalt lebenden Mann gibt, der z.B. nach Feierabend waschen und putzen kann muss das keine HH erledigen.
Re: Nein, das ist nicht richtig
Antwort von katsix2903 am 28.05.2013, 11:10 Uhr
Dann musst du die mal genau die Pflegeverträge durchlesen, die mit den Kassen ausgehandelt werden. Das was du beschreibst gilt nur wenn man nicht Schwanger ist, für Schwangere gibt es gesonderte Regeln und da allen diese Aufgaben mit rein....Ich arbeite seit Jahren in einem Pflegedienst der auch Familienpflege stellt
Re: Nein, das ist nicht richtig
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 11:22 Uhr
Wir wissen nicht einmal, ob es einen Partner im Haushalt gibt. Wenn ja warum sollte es einem Mann nicht zugemutet werden wenn er da ist den Haushalt zu schmeißen. Ist er nicht da dann bekommt die Frau und die Kinder die Hilfe die sie brauchen. Finde ich wichtig und auch vollkommen okay.
In erster Linie würde ich versuchen, dass der Partner oder eine andere nahestehende Person die HH übernehmen kann. Es ist doch sehr privat und gerade kleine Kinder will man ja nicht unbedingt Fremde vor die Nase setzen.
Bei mir hat es mehrfach der Partner gemacht, denn eine fremde Person für unsere Tochter, sie selbst noch ein Baby war kam nicht in Frage.
mein Mann ist 11 std aus dem haus
Antwort von SuperMama0708, 21. SSW am 28.05.2013, 11:27 Uhr
Und kann sich definitiv nicht bis zum 15.10 beurlauben lassen. Somit bräuchte ich wen, der die Kinder in den kiga bringt, abholt, den zweien essen macht, saugt und wischt und evtl die Wäsche aufhängt. Mehr nicht.
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von vesna1990 am 28.05.2013, 11:31 Uhr
Es war aber nicht ihre frage ob sie soll oder nicht. Wenn es bezahlt wird warum sollte sie es nicht machen.. Sie darf ja nur liegen!
Re: mein Mann ist 11 std aus dem haus
Antwort von katsix2903 am 28.05.2013, 11:35 Uhr
Ja, du hast wie grade geschrieben, definitiv eine Anspruch.
Re: mein Mann ist 11 std aus dem haus
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 11:35 Uhr
Du wirst die HH bekommen. Setze dich frühzeitig mit der Kasse in Verbindung, dass sie jemanden finden der passt.
Re: mein Mann ist 11 std aus dem haus
Antwort von HappyMom1212, 25. SSW am 28.05.2013, 11:35 Uhr
Ich habe 2 Kinder letztes Jahr gehabt. Mein Mann war bis zu 12 Stunden aus dem Haus. Ich habe eine Haushaltshilfe erst von der Klinik (die dort tätige Sozialarbeiterin und Ärzte haben sich darum gekümmert) und dann immer für 4 Wochen vom FA verordnet bekommen. Ich habe die Haushaltshilfe volle 8 Stunden bekommen in der zeit "musste" diese Haushaltshilfe alles erledigen, was ich sonst allein gemacht hätte. Waschen, Kinder versorgen, sauber machen, einkaufen ect. also komplett Paket. Da aber meine Krankenkasse so toll ist dürfte es bei mir auch jemand aus der Verwandtschaft machen, bis zum 2. Grad (Mutter, Vater, Schwiegereltern, Schwester oder sogar meine Oma) unbezahlter Urlaub genommen und den Verdienstausfall hat dann die KK übernommen. Also falls noch fragen sind einfach los schießen.
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 11:36 Uhr
Ob sie soll? Sie braucht eine Hilfe für sich und das hat doch hier keiner angezweifelt. Meine Frage war, ob der Mann es als H abdecken kann. So muss die KK keine stellen und die Kinder hätten eine gewohnte Person.
Re: mein Mann ist 11 std aus dem haus
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 11:37 Uhr
Diese Lösung ist optimal, wenn es eine vertraute Person übernehmen kann.
Re: Gilt aber nur für Kassenpatienten...
Antwort von Ilad am 28.05.2013, 11:57 Uhr
... Privatversicherte bekommen keine HH-Hilfe bezahlt.
So zumindest mein Stand der Dinge... Na, ich hoffe, das klappt bei dir!
Und nach der Geburt?
Antwort von Adele_, 11. SSW am 28.05.2013, 12:16 Uhr
..s.o.: Kennt sich da jemand aus?
Meine Mama bekam ab dem 3. Kind damals eine, hatte aber auch meine Oma im Haus, die sie unterstützt hat.
Ich bekomme zwar (erst) das 2. Kind, kann mir aber absolut nicht vorstellen, wie ich die ersten Wochen(bett) hinbekommen soll. Der "Große" ist dann selber knapp 2, mein Mann hat vor Weihnachten einen 14-Stunden-Tag in der Arbeit, meine Schwiegeromi im Haus ist 77 und meine eigene Familie ist in der ganzen Republik verstreut...
Gibts da Chancen auf Hilfe?
Re: Und nach der Geburt?
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 12:21 Uhr
Wenn es keine Komplikationen gab, eine normale Geburt usw. wirst du keine HH bekommen. Wenn es dir schlecht geht nach einem KS dann würdest du wie eine andere Kranke auch sicher eine HH bekommen.
Vielleicht klappt auch alles super. Meine Tochter war 13 Monate und da es keine Geburtskomplikationen gab klappte Haushalt und Kinderversorgung und was liegen bleibt machte der Partner abends.
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von -chOcO- am 28.05.2013, 12:22 Uhr
Ich durfte von der 16. Woche bis zur Geburt nur liegen (höchstens auf Klo - mehr nicht). Mein Mann war 12 Stunden aus dem Haus und musste nach der Arbeit den Haushalt und die Einkäufe machen. Wir bekamen auch keine Haushaltshilfe. Für die Kinder kann ich mir die Hilfe vorstellen, aber nicht für den Haushalt.
Re: hat wer Erfahrungen mit einer haushaltshilfe?
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 12:31 Uhr
Es gab keine Kinder zu versorgen und ich befürchte man meinte du brauchst auch keine Hilfe. Nur für den Haushalt als kinderlose gibts eher nichts, wenn es einen Partner gibt (ohne sieht es anders aus).
Re: Und nach der Geburt?
Antwort von binesonnenschein, 35. SSW am 28.05.2013, 12:44 Uhr
Wenn es durch die Entbindung oder im Wochenbett keine Komplikationen gibt... nein! Wüsste auch nicht warum. Das schaffst du schon mit 2 Kindern. Das Baby wird doch sehr viel schlafen und du trägst es am besten einfach immer am Köper mit dir rum, dann hast du die Hände frei. Lass den Haushalt einfach liegen soweit es geht und mach es dann mit deinem Mann am WE.
Such dir einen Babysitter oder eine TaMu für ein paar Stunden /Woche für deinen Großen und Spaziergang mit dem Baby und schon hast du wieder etwas Luft, um den Haushalt zu machen. Oder lass die Schwiegeromi mal für ne Stunde gucken. Sie muss ja gar nicht viel machen, sondern nur "da" sein.
Re: Und nach der Geburt?
Antwort von Adele_, 11. SSW am 28.05.2013, 12:45 Uhr
Hmmm...
Im Wochenbett hatte ich damals einen schlimmen Milchstau mit tagelangem hohen Fieber. Unvorstellbar, wie ich mich da noch um ein Kleinkind hätte kümmern sollen.
Und mein Mann arbeitet körperlich schwer, wie gesagt, im Weihnachtsgeschäft von 7:00 Uhr morgens bis abends selten vor 21:00 Uhr daheim. Da ist nix mehr los mit abends noch Haushalt schmeißen
Naja, vielleicht kann sich ja jemand aus der Familie Urlaub nehmen...
Da hat man auf dein nachgeben gehofft
Antwort von katsix2903 am 28.05.2013, 12:53 Uhr
Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO und §38 SGB V. Es muss nicht mal ein Kind vorhanden sein um HH zu bekommen. Der Partner muss halt arbeiten gehen,wenn man mit ihm zusammen wohnt
Re: Und nach der Geburt?
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 13:05 Uhr
Wenn du krank bist (egal ob nach einer Geburt oder anders) und du dich nicht um das Kind kümmern kannst dann würde dir ganz sicher eine HH bewilligt.
Man muss es nur wissen und auch beantragen.
Re: Da hat man auf dein nachgeben gehofft
Antwort von -chOcO- am 28.05.2013, 13:08 Uhr
Ich hab keine bekommen. Kein Kind im Haushalt (alle 3 vorher verloren) und mein Mann war 12 Stunden arbeiten. Danach hatte er ja noch 12 Stunden Zeit für den Haushalt und meine Versorgung
nein muss nicht
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 13:09 Uhr
Mein kinderloser Nachbar bekam eine HH nach einer OP am Bein. Natürlich keine 8h aber es kam jemand zur Hilfe.
Das hat ja nicht grundsetzlich was mit Schwangerschaft zu tun sondern Hilfsbedürftigkeit. Wenn man meint man muss eine haben muss man sicher auch mal nachhaken und darauf bestehen.
Re: Da hat man auf dein nachgeben gehofft
Antwort von mf4 am 28.05.2013, 13:09 Uhr
so siehts aus
kinderlos und mit Partner... kaum eine Chance
Jetzt kann man nichts mehr dran machen, aber
Antwort von katsix2903 am 28.05.2013, 13:17 Uhr
grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch bei gesetzlich Versicherten. Je nach Krankenkasse, wird erst mal abgelehnt, Bei Bettruhe und meine nicht Bettlägerigkeit hat man diesen Anspruch auch, wenn man bisher kinderlos ist. Haushaltshilfe in der Schwangerschaft ist die einzige die auch zeitlich unbefristet gewährt werden kann.... Eine Patientin von uns bekam genau 3 Jahre eine Haushaltshilfe gewährt, da die Ursache ihre Schwangerschaft war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltshilfe_(Sozialleistung)
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