Schwanger - wer noch?

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von Schnu304, 35. SSW  am 10.12.2018, 18:34 Uhr

Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Hallo ihr lieben,

Ich beschäftige mich gerade mit den oben genannten Themen und habe grad irgendwie ne Blockade im Kopf...

Mutterschutz ist ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET. In diesen insgesamt 14 Wochen bekomme ich von meiner Krankenkasse 13 Euro pro Kalendertag.

Während des Mutterschutzes stockt ja dann der Arbeitgeber den Nettolohn auf, sodass man in dieser Zeit den gleichen Nettolohn hat wie sonst auch.

Dasacht für mich ja alles Sinn und lässt sich gut ausrechnen, zum mindest die ersten Wochen aber sie sieht das denn zum Ende hin genau aus?

Unser ET ist der 20.01.2019.
Entbinden wir auch an dem Tag, würde der Mutterschutz bis 17.03. gehen...
Das heißt, vom 1.3-17.3. würde ich nochmal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse bekommen.
Und der Arbeitgeber zahlt wohl dann quasi noch anteilig die Aufstockung vom 1.3.-17.3. und ab dem 18.03. tritt dann das Elterngeld in Kraft oder wie funktioniert das?!? Liebe

Da hängts grad bissl in meinem Kopf

Hoffe hier kennt sich jemand aus...und ich hoffe, das ich es verständlich geschrieben habe

 
8 Antworten:

Re: Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Antwort von Katja_reg am 10.12.2018, 20:51 Uhr

Hast es schon ganz richtig beschrieben. Nach dem Mutterschutz in dem Krankenkasse und Arbeitgeber zahlt, schließt sich das Elterngeld+Kindergeld an wenn du es beantragst. Sollte man übrigens rechtzeitig machen, gibt es nur begrenzt rückwirkend.

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Re: Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Antwort von QueenMum am 11.12.2018, 12:31 Uhr

Nein nicht ganz. Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Du bekommst Elterngeld ab dem 1 Lebensmonat also ab Geburt genauso wie die 8 Wochen Mutterschutz ab Geburt.

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Re: Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Antwort von Katja_reg am 11.12.2018, 15:25 Uhr

Das stimmt nicht soweit ich weiß. Wenn du Mutterschaftsleistungen beziehst die 8 Wochen nach der Geburt, kannst du nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen. Kann man auch auf der Homepage des Bundes sehen, wenn man da den Elterngeldplaner nutzt. Wenn man anklickt, dass man Mutterschaftsleistungen bezieht kann man in den beiden Monaten nach Geburt kein Elterngeld einplanen

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Re: Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Antwort von sternenfee75 am 11.12.2018, 17:22 Uhr

Mann bezieht EG und Mutterschaftsgeld nicht gleichzeitig, trotzdem werden die ersten beiden Monate mit dem EG verrechnet. So sind schon 2 Monate rechnerisch weg bzw werden der Mutter angerechnet beim EG.

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Re: Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Antwort von Schnu304, 35. SSW am 11.12.2018, 18:00 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten!!
Vielleicht sollte ich mich doch mal ausführlich beraten lassen

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Re: Hilfe! Frage zu Mutterschaftsgeld, Lohn und Elterngeld

Antwort von Felica am 11.12.2018, 19:43 Uhr

Du hast das schon richtig erkannt.

Nach dem Mutterschutzgeld springt das EG ein. 8 Wochen sind keine ganzen 2 Lebensmonate. Du bekommst also, wenn das Kind pünktlich kommt, im zweiten Lebensmonat Mutterschaftsgeld und anteilig EG ausgezahlt. Richtigerweise wird das EG schon ab Geburt bezahlt. Aber wenn Frau auch Mutterschaftsgeld bekommt, werden diese beide Gelder mit einander verrechnet. Da meistens das Mutterschaftsgeld höher ist wie das EG, kommt erst das Mutterschaftsgeld zur Auszahlung. Dann erst das Elterngeld. Deshalb werden die ersten beiden Monate EG immer bei der Frau abgezogen, weil auf den Mutterschutz nach Geburt darf sie nicht verzichten. ist der Mutterschutz länger, weil zB Frühchen oder Kind zu früh oder auch zu spät, kann es sein das das Mutterschaftsgeld sich in den 3ten Monat rein schiebt. Dann verringert sich die EG-Zahlung, dafür verlängert sich das Mutterschaftsgeld. Grund für das alles, Mutterschaftsgeld wird auf den Tag genau bezahlt und man hat ein Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsgeld außer man verzichtet freiwillig auf den vorgeburtlichen. EG wird aber nur für ganze Lebensmonate gezahlt. deshalb kann es da in den angrenzenden Monaten zu Überschneidungen kommen. Unser Kind kam ein paar Tage zu spät, so hatte ich einen Mischmonat mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld.

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Bei richtigenausgefüllren Antrag EG ab geburt

Antwort von Felica am 12.12.2018, 15:52 Uhr

Begründung nicht immer ist das Mutteschaftsgeld höher wie das EG. Deshalb muss man EG ab geburt beantragen wenn Frau es richtig machen will und due Bescheinigung von der Krankenkasse dazulegen wie hoch das Mutteschaftsgeld ausgefallen ist. Manchmal kann es vorkommen das MG niedriger ist wie EG und dann gibt es anteilig eben EG auch für den ersten und zweiten lebensmonat. Ansonsten hat due Kasse hier keine Ahnung und errechnet seit Jahren das EG falsch.

Wenn Frau natürlich so blöde ist und EG erst ab dem 3zen Monat beantragt, selbst schuld. Das sind dann die Milliarden Euro wo due Ämter schon seit Jahren sagen die kommen durch falsch ausgefüllte Anträge.

Der EG- rechnet ist zudem kein Massstab. Das ist ein grober Rechner als Überblick. Nicht mehr.

Wer es nicht glaubt mag gerne googeln gehen, Stichwort Elterngeld höher wie mutterschaftsgeld. Da steht dann sehr gut beschrieben das es sehr wohl gegengerechnet wird.

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Hier jetzt noch der Link damit es dann auch hoffentlich jeder glaubt:

Antwort von Felica am 12.12.2018, 21:57 Uhr

https://www.elterngeld.net/mutterschaftsgeld.html

Mutterschaftsgeld gibt es für 8 Wochen nach Geburt, außer verlängerter liegt vor. Also für 56 Tage. Der jährliche Wochenschnitt beträgt aber pro Monat 30 Tage und ein paar zerquetschte, also 60 Tage. Kommt das Kind also fristgerecht, hat man eine Differenz von 4 Tagen. Für diese 4 Tage muss man auch EG bekommen. Wenn wie gesagt die Mutter den Antrag ab Geburt ausgefüllt hat. Wenn Kind früher oder später kommt, kann sich das ganze entsprechend verschieben.

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