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Hilfe, bin unter 25 und will mit meinem Freund Zusammenziehen!

Thema: Hilfe, bin unter 25 und will mit meinem Freund Zusammenziehen!

Ich und mein Freund sind unter 25 Jahre alt! Bin aber nun schwanger und wir wollen unbedingt zusammenziehen! Damit wir schon vorher alles für unser Kind einrichten können! Kennt ihr ne Lösung, dass wir schon vorher zusammenziehen können??? bitte hilft uns, es ist uns verdammt wichtig!! lg sandra

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 11:54



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Dann zieh doch mit deinem Freund zusammen... Ich bin 25 Jahre alt, seit 1 Jahr verheiraten und wir wohnen sei fast 5 Jahren zusammen.

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 11:59



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Hallo, ich verstehe das jetzt nicht ganz. Warum sucht ihr euch nicht eine Wohnung und zieht zusammen? Ihr braucht doch dafür keine Bedingungen zu erfüllen. Macht einfach. Das Alter spielt doch keine Rolle, oder habe ich jetzt was nicht verstanden? Jessi

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:00



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Also ich bin zwar nun 28 lebe aber seit bestimmt 7 Jahren mit meinem jetzigen Mann zusammen. Ich verstehe die Frage nicht.

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:02



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Ich denke sie ist arbeitslos und da darf man unter 25 nicht ausziehen. Aber du kannst trotzdem ausziehen, weil er ja wahrscheinlich der leibliche Vater ist und das Kindswohl damit gesichert wäre wenn du mit ihm zusammenziehst.

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:02



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ich versteh ehrlich gesagt auch nicht was du hören willst von uns. Es kann dich ja niemand aufhalten wenn du mit deinem freund zusammen ziehen willst. ich bin im juli seit 4 jahren verheiratet und wir wohnen seit 5 jahren zusammen. ich werde im september erst 24. krieg im oktober mein 2. kind. es geht alles aber ich verstehe dich nicht! Lg natascha

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:03



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wer schreibt dir denn das vor? ich hab davon noch nie was gehört, aber vielleicht ist das in österreich nicht so. wenn man finanziell aufkommen kann, dann kann es aber kein problem sein, oder? Lg natascha

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:06



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Also, ich bin eigentlich von Natur aus nicht so blöd aber deine Frage verstehe ich auch nicht!!! Kann es sein, dass ihr eine bestimmte Religion habt und nicht vor 25 zusammenziehen dürft oder wie müssen wir dein Posting verstehen??

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:10



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ja du bist anscheinend gerade nicht in ausbildung und arbeitslos gibt ja seit einiger zeit so eine regelung . damals ging das alles noch ich bin auch vor 10 jahren schon zuhause raus und da war ich erst 16 j. war sehr viel einfacher damals. aber heutzutage ... stimmt ,dann kriegt man keine unterstützung wenn man zuhause ausziehen möchte aber ich glaube das gilt nicht für junge familien bzw. werdende eltern aber am einfachsten wäre es du gehst mal zu einer schwangerenberatungsstelle die können dir da super weiterhelfen und dich gut beraten über alles was die themen angeht. alles gute

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:10



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In Deutschland darf man wenn man sich nicht selber finanzieren kann nur unter bestimmten Vorraussetzungen zusammenziehen. Ein Kind ist so eine Vorraussetzung, denn das Amt sieht nicht mehr ein lauter jungen Erwachsenen die noch gut bei Mama und Papa wohnen könnten die Wohnung und das Mobiliar zu finanzieren was sie damals gemacht haben. Das gilt glaube ich seit zwei Jahren.

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:12



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noch mal für die die es nicht verstehen . zur zeit ist es so das junge erwachsene unter 25 jahren die kein eigenes einkommen durch arbeit oder ausbildung haben im elternhaus leben müssen da die eltern in dem fall verpflichtet sind für das kind aufzukommen. wenn also ein arbeitsloser nicht in ausbildung stehender junger erwachsener unter 25 zuhause auszieht in eine eigene wohnung dann kriegt derjenige wohl keine unterstützung vom staat. ich hoffe ich habe das jetzt so ungefähr richtig erklärt.aber so ganz genau habe ich mich damit auch noch nicht beschäfftigt sondern nur durch die nachrichten mitbekommen.

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:15



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Ich denke, sie und ihr Freund würden dann Hartz 4 bekommen. Das würde zumindest das Problem erklären. Wenn man auf Harzt4 oder auch BAB (beurfausbildungsbeihilfe) angewiesen wäre, darf man nur unter bestimmten Vorraussetzungen unter 25 Jahre zu Hause ausziehen. Diese sind unter anderem, das die Wohnung (das Zimmer) bei den Eltern zu klein ist, es einem bei Ausbildungsbeginn nicht zumutbar ist eine weite Strecke zur Arbeit zurüclzulegen. Dann bekommt man eine Wohnung bezahlt. Wie das bei unverheirateten werdenden Eltern ist, weiß ich nicht genau. Wenn diene Eltern genug Platz für dich und dein baby haben kann es zu Problemen kommen. DA kann das Amt auch erstmal sagen, das du da wohnen bleiben musst. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 12:29



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Du darfst ausziehen auch wenn du noch keine 25 Jahre bist....... Wenn das der Kindesvater ist, und ihr zusammen ziehen möchtet geht das denn dann fängt ihr an eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen..... Aber du musst das auch so beim Amt angebeben das du mit ihm Zusammen ziehen möchtest, und das du ja dann deine eigene Badarfsgemeinschaft gründest...... Die lassen dich auf jeden fall ausziehen.... Denn deine Eltern sind dafür nicht zuständig dein Kind unter zu bringen, aber deine Eltern müssen mit dir aufs Amt( beiede ) und müssen die einverständniss zusagen..... Lg Freumichbaby

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 14:12



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das geht nicht so einfach, da seid dem 1.1. das gesetz gilt, das wir vor 25 jahre, wenn wir kein einkommen haben, nicht ausziehen dürfen!!

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 18:57



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Also ich kann dir nur von meinem Bruder berichten das er auch ausziehen wollte, allerdings ist auch er unter 25 Jahre in seinem Fall wenn er keine Arbeit hätte, (die er inzwischen aber hat), müßte meine Mutter für ihn aufkommen oder eben die Eltern. Bei einer Schwangeren Frau, denke ich aber das es da schon eine Lösung oder dergleichen gibt. Denn ein Zimmer für Mutter und Kind ist nicht zumutbar, ausser natürlich in den ersten Montaen da man ja sowieso bei dem baby schläft. Erkundige dich doch einmal genauer Liebe Grüße Dany

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 21:43



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Hi, also ich bin zwanzig und wohn seit einem halben Jahr mit meinem Freund zusammen. Bei mir gab es null Probleme, auch mit dem Anmelden in der neuen Gemeinde. Du musst dich ja nicht gleich in der Gemeinde neu anmelden. Hat ja ein bisschen Zeit. Aber nicht zuviel Zeit.

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 08:25