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Hilfe kinderfreibetrag....bitte

Thema: Hilfe kinderfreibetrag....bitte

Juhu Ich weiß das gehört jetzt hie rnich so hin aber ich frag trotzdem mal ;-) Also ich habe am 12.02 entbunden und war heut beim Finanzamt um die Steuerkarte meines Männes ändern zu lassen, klar ich weiß man bekommt nur ein halbes Kind, aber als ich nach frug wie es aussieht ob er nich das ganze Kind bekommen könne da ich ja erstmal nich arbeiten gehe, wurde mir gesagt das, dass unter umständen gehen würde!!!! So nun meine Frage: Wisst ihr wie das wenn geht und habt ihr erfahrungen damit????

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 12:43



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Welche Steuerklassen habt Ihr denn? Und ist dein Mann in der Kirche?

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 12:53



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Haben nach der Hochzeit auch das ganze Kind auf meinen Mann geschrieben, ging ganz unproblematisch da ich ja auch nicht arbeite. Haben jetzt sogar festgestellt, da seine beiden Großen aus erster Ehe bei der Mutter in Holland leben das er die Beiden auch ganz auf seine Karte nehmen kann. Vielleicht überflüssige Info aber halt zum verdeutlichen das es da eigentliche keine Probleme geben dürfte. LG Ully

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 12:58



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Hmm wir sind beide 4/4 in der Steuerklasse und haben beide 1 Kinderfreibetrag, also den vollen ?!

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 13:02



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Mhmm warum geht das den bei euch so einfach wir sind noch nich verheiratet und inner kirche is er auch nich!!! Wie und wi habt ihr das ganze Kind einschreiben lassen???? weil die am Finanzamt meinte zu mir das geht nur unter besonderen umständen! Aber was sollen das für umstände sein???

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 13:12



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Bei uns gings auch erst nach der Hochzeit, keine Ahnung warum.

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 13:16



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Ich habe aber auch schon von leuten gehört die das bekommen haben obwohl sie net verheiratet waren....mein gott macht vatta staat das alles wieder kompliziert

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 13:23



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Also man kann die Übertragung des Kinderfreibetrages mit der Anlage K beantragen. Wenn ihr zusammen wohnt, geht der Staat aber davon aus, dass ihr beide zum Unterhalt des Kindes beitragt und daher jedem der halbe Freibetrag zusteht. Der Freibetrag wirkt sich aber ohnehin nur auf die Zuschlagssteuern (also Soli und Kirchensteuer) aus, so dass sich bei 2000 € Bruttolohn nur 8,21 € mehr Netto ergibt. Ich würde die Übertragung erst im Rahmen der Steuererklärung versuchen.

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 15:20



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Der volle Kinderfreibetrag kann nur auf einen geschrieben werden, wenn ihr verheiratet seid! Du kannst das ganze einklagen, musst dann aber tatsächlich nachweisen, dass du keine Einnahmen hast. Der Finanzbeamte meinte, besser und einfacher ist heiraten. lg Sasumm

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 17:33