Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rettungssan89, 20. SSW am 18.10.2010, 16:29 Uhr

Hilfe

Ich brauche dringen rat und Hilfe. Ich bin 20 Jahre und bin in der 20 SSW dies ist mein erstes Kind und ich freue mich schon sehr. Leider häufen sich die Probleme dass ich kaum zeit habe die SSW zu geniesen. Der Kindsvater lehnt unser Kind ab.

Meine Frage ist kann ich übers Arbeitsamt ALG2 beantragen für mich und mein Kind ohne dass meine Eltern mit ins spiel kommen???

Steht mir eine Wohnung in der 20 SSW schon zu denn ich muss bei meinen eltern raus da die Wohnung zu klein ist.

Bin ich krankenversichert ab dem Zeitpunkt wo ich mich Arbeitslos melde????

Viele Fragen die mir durch den Kopf gehen und ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt.

 
6 Antworten:

Re: Hilfe

Antwort von Princess01, 24. SSW am 18.10.2010, 16:36 Uhr

Wie wohnt ihr jetzt!? Wohnt ihr zusammen, dann musst Du um Hartz 4 beantragen zu können eine Ummeldebescheinigung von ihm bringen. Es kann sein, das Dir momentan nur eine sehr kleine Wohnung zusteht, da ungeborenen Kinder für das Amt nicht zählen.
Du bist in der Mutterschutz und Elternzeit krankenversichert, was die ARGE dann zahlt musst Du schauen(denn man soll ja ab Jan kein Elterngeldanspruch mehr haben). Arbeitslos melden kannst Du Dich nur jetzt, den ab Mutterschutz stehst Du dem Amt bis zum Ende der Elternzeit nicht mehr zur Verfügung und es geht nur ALG2 statt ALG1.
Unter 25 kann es aber sein, das das Amt Dich an Deine Eltern verweisen tut, je nach Sachlage.
Geh zum Jugentamt, lass Dich beraten und Pro Familia wäre auch noch ne super Anlaufstelle. Die helfen Dir bei allem und Du kannst auch Erstausstattungsgeld beantragen.

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Re: Hilfe

Antwort von xIntirax, 33. SSW am 18.10.2010, 16:40 Uhr

Du wohnst bei deinen Eltern?
Dann entscheidet die Arge ob dir eine Wohnung zu steht oder nicht.
Unter 25 (man muss ja bis 25 zu Hause wohnen laut Arge, wenn kein eigenes Einkommen da ist) hat man wenig Chancen eine eigene Wohnung zu bekommen, aber versuch dein Glück.

Du bist doch mit sicherheit jetzt familienversichert?Dann wird das auch so bleiben.

Gruß

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Re: Hilfe

Antwort von Joyannee am 18.10.2010, 16:57 Uhr

Der Kindsvater kann ablehnen soviel er will, ab dem Zeitpunkt, wo das Kind geboren wird (manchmal auch schon zum Beginn der Mutterschutzfrist), bis zu dem Zeitpunkt, wo das Kind 3 Jahre alt ist, ist er verpflichtet, für dich und das Kind Unterhalt zu bezahlen.
Danach hat er nur noch dem Kind gegenüber eine Unterhaltspflicht.

Da ALGII eine nachrangige Leistung ist, kann es durchaus sein, dass das Amt prüfen lässt, ob der KV fähig ist, euch zu "unterhalten".

Da du noch bei deinen Eltern wohnst, würde ich auch vorher abklären, wie es weiter geht - also ab zum Amt.

Krankenversichert bist du entweder über deine Familie oder das Arbeitsamt versichert dich.
Wenn du vom KV-Unterhalt lebst, dann musst du dich selbst versichern - zb. freiwillig gesetzlich. Das musst du dann selbst bezahlen.

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Re: Hilfe

Antwort von Rettungssan89, 20. SSW am 18.10.2010, 17:01 Uhr

Ich wohne derzeit bei meinen Eltern auf der Klapp Coutsch da wie gesagt zu wennig plaz ist.

Wir haben dass mit meinen Eltern schon durch mein Vater ist Frührentner und hat den Beamten status das heist er darf und kann kein Harz 4 machen meine Mutter auch nicht da er sonst aus dem Beamtendienst rausgeworfen wird.

Egal wie ich es drehe und wende das Amt fühlt sich nicht für zuständig immer werde ich vertröstet. noch 3 Monate und und dann kommt mein Schatz zur welt.

Ich weis manchmal garnicht wie ich dass alles beweltigen soll.

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Re: Hilfe

Antwort von Princess01, 24. SSW am 18.10.2010, 17:14 Uhr

Dann lass Dich mal beraten bei Pro Familia. Die helfen da echt toll, können Dir vielleicht auch was vermitteln etc.
Sollte der Kindsvater arbeiten, muss er auch für Dich und das Baby Unterhalt zahlen.

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Re: Hilfe

Antwort von Mami-Franzi19, 32. SSW am 18.10.2010, 18:15 Uhr

Also, es wurde ja geschrieben das das amt das ungeborene nicht mit einbezieht bei der wohnungssuche, aber das ist falsch.
Es kann gut möglich sein das sie dir kommen mit erst ab der geburt etc, hab schon sonst was gehört das amt sagte erst wenns 5 jahre alt ist etc, aber das ist alles schwachsinn.
Aber der 13. SSW darf man sich eine Wohnung suchen die für eine Person mehr geplant ist.

Also aktuell wohnst du noch bei deinen Eltern??
Ich bin damals bei meiner Mutter rausgekommen übers Amt weil wir vom Jugendamt eine bestätigung hatten das ein zusammenleben nicht mehr geht.
Dann hat sie selber noch ein schreiben fertig gemacht das sie selber nicht für mich aufkommen kann weil sie hoch verschuldet ist und nicht genug verdient.
Weiß allerdings nicht wies aussieht wenn man dann schwanger ist, irgendwie glaube ich das es da ja einfacher sein müsste.
Denke der beste Gang wird erstmal zur Pro Familia sein. Von denen kannst du auch unterstützt werden was die Erstaustattung angeht.
Wenn du dann alg2 beziehst wirst du von denen automatisch gesetzlich versichert. Bei der KK bei der du bisher warst.
Und dann gibts natürlich noch Unterhalt, falls er nicht zahlen kann dann Unterhalsvorschuss beim Jugendamt.

LG Franzi

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