Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von smmb, 8. SSW am 13.06.2005, 19:32 Uhr

Kündigung in der Schwangerschaft

Hallo

also ich brauch mal Eure Hilfe, ich bin jetzt seit dem 08.02.05 bei einer Firma beschäftigt, (ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 08.02.06 also 1 Jahr).
Meine Probezeit läuft noch bis zum 08.08.05.

Heute habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin und dann heute nachmittag als ich zu Hause war, kommt ein Bote und übergibt mir eine Kündigung fristgerecht zum 27.06.05. und ab sofort bin ich freigestellt von der Arbeit.

Meine Frage ist jetzt normalerweise habe ich doch einen Kündigungsschutz in der Schwangerschaft aber gilt dass auch wenn ich z. Z. noch in der Probezeit bin, warum macht mein Chef dass???

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Danke und Grüsse

Steffi

 
8 Antworten:

Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von kruemel2001, 6. SSW am 13.06.2005, 19:42 Uhr

Huhu!
Auch in der Probezeit hast Du Kündigungsschutz! Also fechte die Kündigung an. Warum er versucht zu kündigen ist ja wohl klar. Allerdings läuft ein befristeter AV auch zum vereinbarten Zeitpunkt ( bei Dir also nach 1 Jahr) aus. Als was arbeitest Du denn? Wenn Du mit gefährlichen Stoffen zu tun hast, oder Tätigkeiten machst die die SS gefährden können, darf er Dich auch nicht kündigen, sondern muss Dich bei vollem Geld freistellen.
Also ganz fix Widerspruch einlegen!
Oh man, manche AG versuchen es immer wieder*grrr*
LG Susi

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von bellymum, ET+7. SSW am 13.06.2005, 19:44 Uhr

Hallo, gib mal in google.de die Stichworte: schwangerschaft probezeit kündigung ein. Untenstehendes war Treffer Nr. 1. Alles Gute für euch und für deine Zukunft - Kopf hoch und informieren! LG, bellymum

Zulässige Kündigung trotz Schwangerschaft während der Probezeit (April 2002)

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse"). Sie müssten ganz genau schauen, wie Ihr Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. In neueren Arbeitsverträgen wird vorsichtiger mit Probezeiten umgegangen! Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Unsere Empfehlung: Gehen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag zum Arbeitsgericht und lassen Sie sich dort beraten (kostenlos)! Nähere Auskünfte kann auch das Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt erteilen (Tel.: 089/12 61 03 - Jemanden von der Mutterschutzabteilung verlangen!).

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@kruemel2001

Antwort von smmb am 13.06.2005, 19:47 Uhr

Hi

danke für Deine schnelle Antwort, mein Vertrag läuft ja wie gesagt zum 08.02.06 aus und Termin habe ich am 26.01.06 also ist mir dass schonmal egal, aber mit dem Kündigungsschutz in der Probezeit hättest Du da vielleicht einen Paragraphen? Mein Problem ist dass wir keine Rechtschutzverscherung mehr haben, dass heisst ich muss alles selber bezahlen.

Danke nochmal und Grüsse
Steffi

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von betty78, 19. SSW am 13.06.2005, 21:11 Uhr

als ich schwanger wurde, war ich auch noch in der Probezeit. Es ist aber 100% sicher, dass Du danoch Kündigungsschutz hast!
Schau im Mutterschutzgesetz nach. Fechte es auf alle Fälle an! Du gewinnst

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von Jessi-mama, 34. SSW am 13.06.2005, 22:32 Uhr

Hallo Steffi,

also ich kann nur sagen: Geh zum Anwalt und lass das prüfen!

Ich hatte allerdings keine Chance! Mein Anwalt hat als erstes gesagt, daß man auch in der Probezeit nicht gekündigt werden darf! Er hat dann allerdings meinen Vertrag gelesen und hat festgestellt, daß mein Chef die Probezeit als Zeitvertrag laufen lassen hat und somit war die Kündigung in der Probezeit zum Ende der Probezeit in Ordnung... Leider!

Ich würde das auf jeden Fall prüfen lassen!

LG und toi toi toi

Jessi

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ist denn das nicht so...

Antwort von lavilja, 22. SSW am 14.06.2005, 7:56 Uhr

dass man glaub vor der 12 woche noch nicht unter kündigungschutz steht? natürlich kann man nicht kündigen mit dem grund das sie ein kind bekommt aber bis zur 12 woche dacht ich dass es da noch keinen kündigungsschutz gibt...
deshalb sagt mans doch auch erst nach dem dritten monat ungefähr...?!

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Nein!

Antwort von Cornflake am 14.06.2005, 9:27 Uhr

Nein, Lavilja, das ist definitiv nicht so! Sowohl Kündigungsschutz als auch Mutterschutz bestehen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft.

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Re: Kündigung in der Schwangerschaft

Antwort von speedy, 30. SSW am 14.06.2005, 10:54 Uhr

Hi,
auch die Probezeit ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis und der Kündigungsschutz für Schwangere gilt vom Tag der Arbeitsaufnahme an.

Ggf. ist dein Vertrag so ausgestaltet, dass er mit Ablauf der Probezeit endet und dann ein unbefristeter Vertrag bgeinnt - dann wäre u.U. eine Beendigung zum Ende der Probezeit rechtens - also frühestens zum 8.8.05.

Selbst wenn eine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit vereinbart ist, darf der AG nicht mit dem Grund der SS kündigen.

Ich kann dir nur raten, dokumentiere auf jeden Fall dein Gespräch möglichst genau (Datum, Ort, Uhrzeit, Inhalt, Reaktion) und schriftlich. Wenn es wirklich hart kommt, musst du nämlich auf Fortführung des Vertrages klagen vor dem Arbeitsgericht und da ist jedes Indiz Gold wert. Zusammen mit dem Kündigungsschreiben vom selben Tag liegt für jeden Richter der Grund der Kündigung offen :)

Dann gehst du zum Arbeitsgericht und lässt dich erstmal beraten (kostenlos) - ist viel besser als sich die Tipps von 1000 Laien im Internet anzuhören und selbst zu entscheiden, welche 70% Unsinn sind :)
Apropos: für eine Klage vor dem Arbeitsgericht hast du nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit!

Ebenso formulierst du schriftlich, knapp und unverfänglich einen Widerspruch gegen deine Kündigung und schickst das Ganze per Einschreiben mit Übergabe an deinen Arbeitgeber. (Wenn ihr einen Betriebsrat habt, gem. §3 KSchG an den Betriebsrat) Text a la: "hiermit widerspreche ich der Kündigung vom xxx, da diese gem. § 9 Abs. 1 MuSchG unzulässig ist. Ich habe Herrn/Frau XY am xx um xx persönlich über das Bestehen der SS informiert. Ich stelle Ihnen meine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung und werde, sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, am xx um xx wie gewohnt zur Arbeit erscheinen.
MfG ..."

Wichtig ist in diesem Zusmmenhang, dass du deine Arbeitskraft auch tatsächlich zur Verfügung stellst, sonst bekommst du für die Tage, bis die Sache rechtskräftig festgestellt ist auch kein Geld (Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld). Die Freistellung durch den AG gilt nämlich nur, wenn auch die Kündigung greift :)

In der Folge wird es dann wahrscheinlich so laufen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung unwirksam ist. U.U. kann es dir aber nicht mehr zugemutet werden, für einen AG tätig zu sein, der dich nicht will, so dass das Gericht die Auflösung des AV gegen Abfindung ausspricht. Wird aber bei dir nicht sehr viel sein, da du ja noch nicht lange in der Firma bist. Aber dazu kann dich nur ein Anwalt weitergehend beraten, das darf ich an dieser Stelle nicht :)

Gruß, Speedy

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