von Stoffi am 03.02.2018, 9:40 Uhr |
Kürzung der Arbeitszeit
Hallo zusammen,
ich habe meinem AG vor ca. 2 Wochen gesagt das ich schwanger bin. Soweit so gut es wurde zur Kenntnis genommem aber bzgl. Mutterschutzgesetz ist natürlich nichts passiert, habe trotzdem noch bis 23Uhr gearbeitet und Überstunden gemacht. Nun habe ich am Mittwoch angesprochen das ich ja nur bis 22Uhr arbeiten darf aktuell (arbeite im Hotel und bin in der 12SSW ). Ein Tag später kam dann eine Änderung meines Dienstplanes. Dort bin ich statt für 8 1/2 Stunden nur für 7 Stunden eingeteilt täglich. Das macht 5 Minusstunden für die Woche aus.
Meine Frage nun muss ich mir Sorgen machen das mein Gehalt entsprechend gekürzt wird da ich die Stunden ja nicht mehr nachholen kann.
Danke schonmal vorab.
Liebe Grüße
Stoffi
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von MeioMei86 am 03.02.2018, 10:27 Uhr
Hmm
Hast du Stundenlohn oder Festgehalt?
Bei Stundenlohn wird dir das natürlich gekürzt.
Du kannst dich beim Gewerbeaufsichtsamt informieren und ggf. sogar Beschwerde einlegen, da du dich benachteiligst fühlst.
Das darf natürlich nicht sein nur weil man Schwanger ist.
Bei Festgehalt sollte sich gehaltstechnisch nichts ändern, aber die Minuszeit gibt mir zu denken!
LG MeioMei86
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von Stoffi am 03.02.2018, 10:38 Uhr
Hallo MeioMei86,
habe Festgehalt...ist echt schwierig ich denke aber wenn mich der AG nicht einteilen kann da sonst zuviele Leute in der Schicht sind ist das ja eigentlich nicht mein Problem...aber wenn ich mir die Minusstunden ausrechne wenn er das auf Dauer macht ist es echt eine Katastrophe :-(
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von Danyshope am 03.02.2018, 10:41 Uhr
Eigentlich darf es nicht zu deinem Nachteil sein, heißt, selbst wenn du du weniger arbeitest wie vorher, musst du dann das gleiche Geld bekommen. Aber, mir scheint dein AG hat da wenig Ahnung, also recht wahrscheinlich das es da noch Ärger geben wird. IMO müsste nämlich auch die zeit zwischen 20-22 Uhr genehmigt werden - aber da kann ich mich irren da die Gesetzesänderung dieses Jahr erst in Kraft getreten ist.
Mein Rat wäre, ruf mal beim Gewerbeamt an und frag an worauf ihr achten müsst.
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von Ale27 am 03.02.2018, 11:34 Uhr
war bei mir auch so. aber bei uns waren 40 h vollzeit und die 2, 3 stunden waren überstunden und die wurden dann natprlich nicht mehr bezahlt und das darf der arbeitgeber dann auch so machen. wenn ihr ein fixgehalt ausgemacht habt, dürfte er das nicht kürzen. einfach mal nachsehen was auf dem vertrag steht! steht dort fixgehalt, stunden pro woche?
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von Danyshope am 03.02.2018, 11:57 Uhr
Der AG kann zudem auch ein Teil-Beschäftigungsverbot aussprechen wenn er ansonsten keinen Ersatzarbeitsplatz hat. In dem Falle wirst du normal bezahlt, der AG bekommt später das Geld dafür von der KK wieder.
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von Stoffi am 03.02.2018, 20:06 Uhr
Hallo Ale27 danke für deine Antwort. Ist ein Fixgehalt.
Re: Kürzung der Arbeitszeit
Antwort von Ale27 am 03.02.2018, 20:40 Uhr
stehen denn auf dem Vertrag ein fixe Stundenzahl pro woche? wenn nicht dürfte sich für dich beim Gehalt nichts ändern
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