Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von EnaWupp, seit heute 32. SSW am 18.06.2007, 19:48 Uhr

Mal ne blöde Frage wg Mutterschutz!

Hallo Mädels,
sorry, wenn ich euch schon wieder mit ner wahrscheinlich dummen Frage nerven muss, aber wiedermal trau ich mich, keinen zu fragen außer euch!
Hab ab dem 28.6. MuSchu, der geht ja von 6 Wochen vor ET bis 8 Wochen nach der Geburt, und da krieg ich ja noch mein volles Gehalt gell? Muss ich denn da was bei der Krankenkasse beantragen, weil die ja meinem Chef was dazu gibt! Oder wie läuft das?

Und noch was anderes! Bin fürs KH privat versichert, aber das Baby soll direkt über den Papa bei der TK versichert werden. Ich bin bei der IKK. Ende des Jahres wollen wir alle 3 wechseln in die Bahn BKK. Wie läuft das denn mit so ner Versicherung, das Frau und Kind beim Mann mitversichert sind? Will ja auch ab Februar wieder in der Apotheke arbeiten (auf 400euro basis).
Nur Papierkram.....!

*keine Ahnung hab* sorry :-)

 
4 Antworten:

Re: Mal ne blöde Frage wg Mutterschutz!

Antwort von MaikeB, 32. SSW am 18.06.2007, 19:57 Uhr

Hallo,

zu deiner 1.Frage kann ich dir leider nichts sagen, da ich mich selbst noch nicht erkundigt habe. Ich bin selbstständig und weiß nicht ob ich da überhaupr Geld von der KK bekomme.

Zu der KK kann ich dir sagen, solange du nicht mehr als ich glaube 18 Stunden pro Woche arbeitest kannst du über deinen Mann familienversichert sein. Auf jedenfall ist das bei mir so. Ich bin auch über meinen Mann familienversichert. Unser Kind dann genauso, es sei denn ich verdiene irgendwann zu viel dann muß ich das Kind über mich versichern.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Lg
Maike

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Re: Mal ne blöde Frage wg Mutterschutz!

Antwort von kiki-oliver, 40. SSW am 18.06.2007, 20:12 Uhr

In der 34. oder 35.SSW bekommst du von deinem FA eine Bescheinigung über den errechneten ET, musste einfach nachfragen. Auf der Rückseite ist etwas zum Ausfüllen, diesen Schein reichst du bei deiner Krankenkasse ein, dann schicken die etwas an deinen AG zum Ausfüllen bezüglich deines Gehaltes. Dann bekommst du Bescheid wieviel die Krankenkasse zahlt. 13€ kalendertäglich. Den Rest bekommst du von deinem AG. Für die Zeit nach der Entbindung musst du eine vom Standesamt ausgestellte "Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)" vorlegen. Steht so in dem Schreiben meiner KK.
Wegen dem Rest kann ich dir nix sagen, weiß ich leider nicht.

LG Kiki mit little Cedric inside

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Re: Mal ne blöde Frage wg Mutterschutz!

Antwort von 61998, 33. SSW am 19.06.2007, 9:08 Uhr

Hallo,
normalerweise geht das alles automatisch. Die Bescheinigung vom ET an den AG weitergeben, wie gesagt und alles andere bekommst du dann per post zugeschickt oder wirst weiter informiert. Den Ämtern entgeht doch nichts :-)))Das KH fragt nach der Geburt nach der Kasse, wenn DAS bABY über deinen Mann versichert wird, einfach KK angeben.Du wirst weiter informiert.Bei meiner 1. Tochter ist alles glatt gelaufen, keine Panik. Allerdings wegen dem neuen Erziehungsgeld sollte dein Mann dann mit dem Geburtsschein aufs Bezirksamt gehen. Mit Deiner Gehaltsbescheinigung. Ich denke mal dass,du die geringer verdiende warst und auch daheim bleiben möchtest das erste Jahr.
Schöne Zeit noch...
LG Carolin

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Re: Mal ne blöde Frage wg Mutterschutz!

Antwort von 61998, 33. SSW am 19.06.2007, 9:11 Uhr

noch was:
wenn du gleich im Feb. wieder arbeiten möchtest, wechsle die KK nicht.Du kannst in dem Fall selber vers.bleiben.
Für den Fall der "Nur Haufrau" ist eine Fam.Versicherung besser.
Aber ihr könnt euch ja informieren bei er KK. Kommt auch auf die Kosten an..
LG Carolin

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