Geschrieben von two_kids am 13.10.2006, 8:17 Uhr |
@Mandy82 - wg. elternezit festlegen
man kann die elternzeit erst NACH der geburt des kindes beantragen, weil sie sich nämlich danach richtet, an welchem tag das kind geboren ist. laut gesetz ist die frist bis 6 wochen vor antritt der elternzeit. du hast also 2 wochen nach der geburt zeit, die elternzeit "zu beantragen" und dabei ist es egal, wie du deine elternzeit aufteilst.
ich weiss ja nicht, wo du deine informationen her hast, aber die stimmen definitiv NICHT.
lg two_kids