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Mietwohnung bei Umzug???

Thema: Mietwohnung bei Umzug???

Hi, wir haben den Zuschlag für ein Haus zur Miete bekommen und werden in nächster Zukunft umziehen Jetzt meine Frage: Wie ist das mit den Wänden? Muss man die jetzt streichen oder nicht. Hab mal im TV gesehen, dass sich das Mietrecht geändert hat und man jetzt die Wohnung nur noch besenrein, also ohne streichen und Löcherstopfen übergeben kann. Kennt sich da jemand aus. Oder ist in letzter Zeit umgezogen?

von chrisy1205 am 28.03.2011, 09:29



Antwort auf Beitrag von chrisy1205

hallo also schau mal in deinen alten mietsvertrag da steht es drin wie du die alte wohnung zuverlassen hast , besenrein ist klar alles andere steht im mietsvertrag zur not ruf dein alten vermieter an der kann es dir auch sagen lg

von mcmdl am 28.03.2011, 09:32



Antwort auf Beitrag von chrisy1205

hi! also ich bin zwar nicht umgezogen, aber mein freund ist zu mir gezogen und wir haben seine wohnung geweißt. eigentlich muss man das nicht mehr, das stimmt. man muss sie besenrein hinterlassen, aber nicht mehr streichen. allerdings hatte mein freund 1400€ kaution hinterlegt und einen alten mietvertrag, nach dem der vermieter die wohnung mit der kaution hätte streichen lassen können. du musst also in deinen mietvertrag schauen, was genau darin steht. hast du keine kaution hinterlegt, erübrigt sich das sowieso. wenn man ne kaution abgegeben hat und dennoch nicht streicht, muss man halt einen rechtstreit in kauf nehmen. ob man dann sein geld so schnell wieder sieht ist fraglich, und einen rechtschutz braucht ,an dann auch. muss halt jeder für sich selber entscheiden, ob es einem das wert ist... alles gute und viel glück beim umzug!

von Tuffie23 am 28.03.2011, 09:34



Antwort auf Beitrag von chrisy1205

So stimmt die Aussage nicht. Schönheitsreparaturen beim Auszug müssen nicht mehr zwangsläufig vorgenommen werden, das stimmt, egal überigens was im Mietvertrag steht. Allerdings gibt es gewisse Zeiträume, in den man Schönheitsreparaturen wie Wände streichen, tapezieren etc. vornhehmen muss. Wenn man dies während der Mietzeit nicht gemacht hat, dann muss man das beim Ausziehen nachholen. Hier kannst Du z.B. nachschauen: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm

von Fuchsina am 28.03.2011, 10:25



Antwort auf Beitrag von chrisy1205

Und es kommt auch drauf an wie die Wände aussehen. Wenn knallige Farben drauf sind müsstest du es wohl trotzdem (ausser der Vermieter sagt ne ist in Ordnung). Soweit ich weiß ist es nur okay wenn helle und annehmbare Farben drauf sind. Zumindestens sagte das Rechtsanwältin (allerdings familienrecht), Bewährungshelferin und eine alte Vermieterin von mir. Oft kann man aber eig auch mit den Vermietern reden das man sich irgendwie einigen kann :)

von Mami-Franzi19 am 28.03.2011, 10:43