Hallo,
ich erwarte mein 3. Kind und bekomme ALG 2. Muß ich Elterngeld beantragen da mir sonst die leistungen gekürzt werden? Meine Bekannte meinte obwohl ich ALG 2 bekomme muß ich es trotzdem beantragen da es mit dem ALG 2 berechnet wird.
MfG
Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 22:53
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da hat deine Bekannte recht.
denn das elterngeld bekommst du ja vom staat genauso wie das ALG 2 du hast also die pflicht eigentlich es zu beantragen obwohl es dir wieder angerechnet wird. da du ein anspruch darauf hast.
bin selber ALG 2 empfängerin.
von
Nienchen2709
am 17.01.2012, 23:18
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wenn du vorher gearbeitet hast, dann hast du einen freibetrag von 300€ und alles was darüber geht wird angerechnet....
von
mama-von-drei
am 17.01.2012, 23:27
Elterngeld wird generell an Hartz 4 (ALG 2) angerechnet.
von
Nienchen2709
am 17.01.2012, 23:31
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Ja du musst, denn die Arge muss ja dann weniger zahlen und das lassen sie sich nicht entgehen.
von
xIntirax
am 18.01.2012, 00:00
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Ja du musst es beantragen.
Elterngeld wird nicht generell angerechnet.
Ich habe vorher auf 25 Stunden gearbeitet und habe einen Hartz4 Zuschuss vom Amt erhalten. Daher bekomme ich den Freibetrag von 300 € ohne Anrechnung auf Hartz 4, alles was drüber geht, wird angerechnet.
von
malo
am 18.01.2012, 00:03
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Beides musst du beantragen, obwohl du nicht mit mehr Geld rauskommst. Es ist für die lediglich entscheidend, von wo das Geld kommt und das DIE weniger bezahlen müssen. Blöd, aber das ist halt die deutsche Bürokratie...
von
Schippchen
am 18.01.2012, 13:17