Schwanger - wer noch?

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Muß mein Arbeitgeber mich freistellen???

Thema: Muß mein Arbeitgeber mich freistellen???

Bei meiner Frauenärztin ist es leider so, daß sie die Sprechstunde für Schwangere leider nur mittwochs in der Zeit von 08:00 - 15:00 Uhr macht. Das fällt natürlich genau in meine Arbeitszeit rein. Habe jetzt aber mit der Ärztin die Abmachung, daß ich immer gleich um 08:00 Uhr kommen darf, und komme dann aber 1,5 Std. später zur Arbeit. Meine Kollegin besteht darauf, daß ich zwar freigestellt werde, die Arbeit (1,5 Std) nacharbeiten muß! Ist das korrekt???

Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 08:29



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Nein, Du musst die 1,5 h als Arbeitszeit angerechnet bekommen (übrigens inkl. Fahrzeit Arzt-Arbeitsplatz). Es reicht, dass Du eine Bestätigung von Arzt bringst, aus der auch ersichtlich ist, dass kein anderer Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich war.

Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 09:09



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Genau, du mußt NIX nacharbeiten!!!!! Für Arztbesuche muß man vom AG freigestellt werden!!! Zumindestens in der SS ;) Grüßle, Vio =)

Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 09:40



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Ich kann mich meinen Vorrednerinnen anschließen, allerdings entfällt diese Regelung bei Gleitzeit. Dann musst du die 1,5 Std. nacharbeiten. Aber Frage mal im Forum bei Nicola Bader nach. Die weiss es mit 100 %iger Sicherheit

Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 10:13



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Huhu, soviel ich weiss steht Dir ein Arztbesuch im Monat generell zu - da muss nix nachgearbeitet werden. Lass Dir nur eine Bestätigung geben. Für alle Fälle. Stehr in Deinem Arbeitsvertrag nix darüber drin? Kolleginnen sind ja manchmal soooo nett. ;-( Gruss Biggy

Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 10:19



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Deine Kollegin hat dir gar nichts zu sagen. Wenn du ganztags arbeiten gehst und die Termine nicht anders gehen darfst du ohne Nachzuarbeiten die Termin auch morgens machen! Nur wenn du halbtags arbeiten würdest müsstest du entweder die Termine auf nachmittags verlegen oder nacharbeiten! Ich sage nur Mutterschutzgesetz ;-) LG Annett

Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 10:57



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,,,

Mitglied inaktiv - 12.09.2004, 09:51



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Sorry, aber das mit der Gleitzeit stimmt nicht (bin Juristin). Ausnahme: Der Termin liegt außerhalb der sog. "Kernzeit", d.h. während einer Zeit, wo Du ohnehin nur arbeitest, wenn Du Überstunden machst. Es genügt wie gesagt eine Bestätigung vom Arzt, dass kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich war. Hoffe, das hilft Dir weiter. Klitzeklein1

Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 07:44