Geschrieben von zwurz, 15. SSW am 07.05.2009, 13:55 Uhr |
Mutterschaftgeld
ich hab mal ne Frage zum Mutterschaftsgeld. Wenn ich keins bekomme, weil mein vertrag vorher schon ausläuft, dann beantrage ich doch bis das Elterngeld kommt arbeitslosengeld, richtig???? Und beim Antrga auf Elterngeld muss ich dann ein Ablehnungsbescheid von der KK mit beilegen dass ich keinen Anspruch hatte oder reicht dann der ALG bescheid???
Re: Mutterschaftgeld
Antwort von PhiSa, 7. SSW am 07.05.2009, 14:13 Uhr
hallo,
wenn du alg bekommst, dann bekommst du doch auch mutterschaftsgeld.
ansonsten muss eine bescheinigung der KK beigelegt werden, dass du darauf keinen anspruch hast.
war bei mir letztes jahr auch. ich war noch im erz.urlaub mit der "großen" bis nov.
im okt. kam baby nr. 2.
und weil ich weder (geringfügig) beschäftigt war, noch arbeitslos gemeldet war, hatte ich keinen anspruch auf mu.sch.geld. und musste dem elterngeldantrag die bescheinigung beilegen.
Re: Mutterschaftgeld
Antwort von zwurz, 15. SSW am 07.05.2009, 14:19 Uhr
Ich dachte Muschugeld bekommt man nur wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. mein Vertrag endet im August und Muschu fängt ca ne Woche später an - Klasse Timing!!
Re: Mutterschaftgeld
Antwort von PhiSa, 7. SSW am 07.05.2009, 14:22 Uhr
nein, auch wenn du arbeitslos gemeldet bist. ich weiß jetzt nicht mehr genau, aber auf jeden fall bekommst du die 13 euro am tag und (das weiß ich nicht genau) den betrag den du sonst als alg bekommen hättest.
kann mich irren oder vielleicht hat sich auch schon wieder was verändert, aber die 13. euro sind dir sicher.
Re: Mutterschaftgeld
Antwort von zwurz, 15. SSW am 07.05.2009, 14:23 Uhr
aso, danke. dann werd ich mich mal bei meiner KK informieren!!
Re: Mutterschaftgeld
Antwort von sibs1 am 07.05.2009, 14:46 Uhr
Hallo,
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe Deines ALG I. So war es bei mir vor 2 Jahren gewesen.
LG Sibs
@sibs
Antwort von zwurz, 15. SSW am 07.05.2009, 14:59 Uhr
also Mutterschaftsgeld plus die 13€ von der KK?????
wenn ja dann ist ja gut, wenn nicht auch gut, da Menne gut verdient
Re: @sibs
Antwort von sibs1 am 07.05.2009, 16:04 Uhr
Hallo,
die 13 Euro pro Tag dazu bekommst Du nicht noch. Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe Deines Arbeitslosengeldes I. Also wenn Du z.B. 645 ALG I bekommst im Monat, bekommst Du im Monat auch 645 Euro Mutterschaftsgeld.
LG Sibs
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