Geschrieben von Jeannette1969, Melina an der hand se am 09.12.2007, 17:52 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Sag mal wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld wenn das Kind 2 Wochen vor ET geboren wurde??
Normal ist ja das man 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET Mutterschaftsgeld bekommt,nun ist aber unsere Maus 2 Wochen früher geboren werden die 2 Wochen hinten an die 8 Wochen gehangen oder gehen mir die verloren??
LG Jeannette
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von bebinchen, ---. SSW am 09.12.2007, 18:28 Uhr
Die werden auf jeden Fall hinten drangehängt.
FALSCH !!!
Antwort von knautschi81, 21. SSW am 10.12.2007, 10:56 Uhr
Die 2 Wochen werden nicht hinten dran gehangen. Wenn dein Kind kein Frühchen ist (mehr als 3 Wochen zu früh), dann hast du (egal wann Geburt war) 8 Wochen danach Mutterschutz. Wenn es 2 Wochen früher kam, hast du leider insgesamt 'nur' 12 Wochen anstelle von 14 Wochen. Wenn dein Kind ein Frühchen ist oder es sich um eine mehrlingsgeburt handelt, hast du nach der Geburt 12 Wochen Schutzfrist.
LG
Bianca
@knautschi: Du liegst auch falsch!
Antwort von 2002/05 am 10.12.2007, 11:39 Uhr
Hallo,
hier mal ein Auszug aus dem MuSchuGesetz:
§ 6 Abs. 1 MuSchG besagt nun:
Wöchnerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen, bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen zusätzlich um den Zeitraum, der nach § 3 Abs. 2 nicht in Anspruch genommen werden konnte. [...]
Änderung des Gesetzes trat bereit im Juni 02 in kraft! 14 Wo. hat man auf jeden Fall und das war bei mir auch so!
Zudem ging es auch um MUTTERSCHAFTSGELD und bei diesem verhält es sich genauso!
LG Anne
Re: @knautschi: Du liegst auch falsch!
Antwort von knautschi81, 21. SSW am 10.12.2007, 12:23 Uhr
Hm, bei uns im Intranet steht das so.
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