Geschrieben von Buty01, 42. SSW am 22.06.2009, 22:40 Uhr |
Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ???
HAllo zusammen,
habe mal eine Frage??? bezüglich des Mutterschaftsgeldes??? die Krankenkasse zahlt ja 13 Euro pro tag, und mein Arbeitgeber den Restes...
jetzt wäre der ET TErmin aber zum 12.06.09 gewesen!!!
4 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt wird Mutterscahftsgeld gezahlt, und dann geht es über auf Elterngeld!!!!
so was passiert wenn das Kind jezt 2 Wochen später kommt wie geplant !!!
wie bei mir z.B. wir sind morgen ET 40 + 11 TAge ????
kann mich da jemand aufklären, wie das dann ausschaut ????
DANKE
Grüßle
buty
Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ???
Antwort von MamavonLucas am 22.06.2009, 22:44 Uhr
Die 8 Wochen danach gelten erst ab Geburt.Ganz egal wann das Baby kommt...Ob zu früh oder zu spät...Solange bekommst du Mutterschaftsgeld.
Sandy
Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ???
Antwort von still-water, 34. SSW am 22.06.2009, 22:47 Uhr
Du bekommst das MuSchG 6 Wochen vor dem errechneten ET und 8 Wochen danach!
Also kann es passieren dass du 16 Wochen MuSchG bekommst, weil ja dann meist die ss beendet wird mit KS oder Einleitung...
Notfalls einfach die Krankenkasse fragen! Die zahlen das ja schliesslich!
Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ???
Antwort von Buty01, 42. SSW am 22.06.2009, 22:48 Uhr
habe ich dich richig verstanden !!!
dann würde ich 2 Wochen mehr wie geplant Mutterscahftsgeld bekommen???
also die 4 Wochen vor dem Et Termin 12.06... wären ja schon rum... aber da er noch nicht auf der Welt ist noch für die zwei Wochen bis er kommt ...
z,.B. zum 24.06 und dann nochmal wie gewohnt die 8 Wochen danach !!!!
ist das so richtig !!!