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Mutterschutzgeld beantragen?

Thema: Mutterschutzgeld beantragen?

Mir ist jetzt mal was wichitges eingefallen, muss man eigentlich Mutterschutzgeld beantragen, Wenn ja wo und wie? Dann bin ich ein wenig spät dran, ich habe immer gedacht das man das automatisch bekommt und der Arbeitgeber mit der Krankenkasse in verbindung tritt. Hmm bei mir sind gerade gaaanz viele ?????? LG Linda

von Bussykat am 10.03.2011, 22:36



Antwort auf Beitrag von Bussykat

Huhu, also du bekommst so einen Wisch vom Frauenarzt. Den dürfen sie, glaube ich, erst 7 Wochen vor dem errechneten Et ausstellen. Den füllst du aus und schickst ihn zur Krankenkasse.

von Hailie am 10.03.2011, 22:43



Antwort auf Beitrag von Bussykat

Normal bekommt man vom FA frühestens 7 Wochen vor ET einen Zettel für die KK. Den gibst Du dann ab und dann bekommst Du 546 Euro für die 6 Wochen vor ET und dann nochmal 7..Euro für die 8 Wochen danach. Dein Arbeitgeber strockt dann jeden Monat dieses Geld auf bis zu Deinem Lohn(also pro Monat ca 360 Euro von der KK wenn mans so rechnet und würdest Du 700 Euro raus haben bekommst Du ganz normal an dem Tag wo sonst Lohn kommt 340 Euro vom AG). Hoffe man versteht das einigermaßen.

von Princess01 am 10.03.2011, 23:25



Antwort auf Beitrag von Bussykat

errechnet sich das nicht nach dem gehalt? hab auch erst gedacht das das automatisch überkrieft, aber hab mit der KK telefoniert. das alles immer so kompliziert sein muss!!

von Nadja81 am 11.03.2011, 10:06



Antwort auf Beitrag von Bussykat

Hallo Linda Sie müssen es beantragen. Am besten machen Sie sich schon vor dem Beginn Ihres Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. (was anscheinend zuspät ist, aber nicht schlimm) Wenn Sie alle Unterlagen und Formulare bereit haben, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust. An wen wende ich mich mit meinem Antrag? Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 400-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen (www.bva.de), sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 12:39