Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Monique-88, 20. SSW am 02.02.2011, 19:09 Uhr

nach der geburt

hallo habe mal ne frage und zwar nach der geburt des kindes ist man ja noch im mutterschutz das heißt also ich bekomme da volles gehalt+ elterngeld +mutterschaftsgeld.......wäre das nicht zuviel des guten? wisst ihr wie das ist?

 
17 Antworten:

Re: nach der geburt

Antwort von Lafayette, 25. SSW am 02.02.2011, 19:21 Uhr

So schön ist es leider nicht.
Du bekommst die ersten 8 Wochen das Geld von der Krankenkasse, glaube das ist das Mutterschaftsgeld. Danach bekommst Du entweder Elterngeld oder Gehalt, eben je nachdem ob Du wieder arbeitest oder in Elternzeit gehst.
Ich glaube so ist das. Mein erstes Kind ist schon einige Jahre her und inzwischen bin ich Selbstständig und da läuft es eh anders.
LG

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Re: nach der geburt

Antwort von Pattymami, 29. SSW am 02.02.2011, 19:28 Uhr

also ich hoffe ich kann es dir richtig erklären ich versuchs einfach mal ok....
also die ersten 6wochen vor ET und 8wochen nach geburt bekommst du von der KK 13 euro pro tag + geld vom AG...so das wäre der erste teil...

dann bekommst du das elterngeld für 12 monate oder 14 monate wenn dein mann/freund auch mindes. 2 monate vaterzeit nimmt......sind ja dann % vom nettogehalt....die 12 monate vor et waren....

das elterngeld bekommst du erst voll gezahlt wenn die 8wochen rum also wenn du dann nichts mehr von der kk und dem AG bekommst
hoffe konnte dir etwas helfen....

also KK geld wird beim elterngeld angerechnet...

alles gute
falls noch fragen haben solltest kannst mir gerne PN schreiben ok....

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Re: nach der geburt

Antwort von Patsy82, 26. SSW am 02.02.2011, 19:29 Uhr

Du bekommst die 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld von der KK und von deinem AG den rest, sodass du das hast, was du vornweg hattest und nach den 8 Wochen fängt dann erst dein Elterngeld an.

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Re: nach der geburt

Antwort von tippi3, 27. SSW am 02.02.2011, 19:30 Uhr

Im Mutterschutz bekommst du nur das Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Gehst du danach in Elternzeit bekommst du Elterngeld. Gehst du normal wieder arbeiten bekommst du dein Gehalt. Du darfst auch einen gewissen Stundensatz in der Woche trotz Elterngeldbezuges arbeiten und einen geringen Satz dazu verdienen. Ist aber, meines Wissens nach, nicht viel. IOch selber war bei allen Kindern in Elternzeit ohne arbeiten zu gehen.
Das Elterngeld bekommst du entweder über 1 Jahr den vollen Betrag im Monat oder über 2 Jahre jeweils den halben Betrag im Monat.

LG tippi3

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Re: nach der geburt

Antwort von tippi3, 27. SSW am 02.02.2011, 19:31 Uhr

Genau, vergessen: Der AG stockt das Mutterschaftsgeld auf. Das wars dann auch schon im Mutterschutz.

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Re: nach der geburt ... Nachtrag

Antwort von Patsy82, 26. SSW am 02.02.2011, 19:31 Uhr

noch was vergessen :) Wenn du nur 12 Monate Elternzeit nimmst, bekommst nur 10 Monate Elterngeld, wenn dein Partner mit nimmt und nimmt gleich die 2 Monate wo du in Mutterschutz noch bist, bekommst du 12 Monate

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Re: nach der geburt ... Nachtrag

Antwort von Monique-88 am 02.02.2011, 19:53 Uhr

oh danke ihr seit super..........jetzt weiss ich bescheid

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Re: nach der geburt ... Nachtrag

Antwort von Monique-88 am 02.02.2011, 20:01 Uhr

das wär eigentzlentlich super wenn mein schatz die ersten 2monate mit zuhause bleibt............das wäre richtig scheen ich glaube so machen wir das auch......so fühlt sich unser erstes kind auch nicht so allein gelassen wenn mama nur am baby klebt und sie kann sich in ruhe dran gewöhnen

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Re: nach der geburt

Antwort von Fuchsina am 02.02.2011, 20:39 Uhr

Dein Partner muss aber nicht nur 2 Monate nehmen, sondern kann auch mehr. Ihr habt zusammen insgesamt 14 Monate zur Verfügung währendessen Ihr Elterngeld bekommt wenn beide Elternteile minimum 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Mann kann aber die Zeit beliebig aufteilen, z.B. Du 12 er 2, er 12 Du 2, Du 7 er 7 usw.

Dein Partner muss seine Monate auch nicht direkt nach der Geburt nehmen und auch nicht alle zusammmen. Sprich wenn er z.B. nur 2 Monate nehmen würde, dann könnte er ein Monat nach der Geburt und ein Monat später nehmen. Ihr müsst Euch nur rechtzeitig - bei der Antragstellung - die Zeiten festlegen und auch beim Arbeitgeber anzeigen.

Wir machen es z.B. so, dass mein Mann 1 Monat direkt nach der Geburt paralell mit mir genommen hat. Ich bin dann noch weitere 4 Monate daheim, danach er für weitere 8.

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Re: nach der geburt

Antwort von Pattymami, 29. SSW am 02.02.2011, 20:44 Uhr

es machen nur nicht viele paare weil da auch viel an geld fehlt dann...meistens geht der hauptverdiener weiter arbeiten...ihr solltet euch es vielleicht ausrechnen lassen mal...weil es sind nur 65% vom nettegehalt was dein mann dann bekommen würde genau wie du auch....also deswegen machen es echt nicht viele sondern der mann versucht dann urlaub zu nehmen die ersten wochen..
alles gute ..

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An Pattymami

Antwort von Fuchsina am 02.02.2011, 20:54 Uhr

Entschuldige, aber das stimmt nicht. Wenn die Mutter vor der Geburt gearbeitet hat, dann bekommt sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld plus Zuschuss vom AG - bekommt also ihr durchschnittliches Nettogehalt in dieser Zeit.

Ich würde es jedem empfehlen - vor allem beim ersten Kind - dass der Partner in der ersten Zeit mit daheim ist. Es ist eine tolle Sache und entlastet gerade in der Anfangszeit sehr. Geld hin oder her.

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Elterngeld für den Vater während die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht?

Antwort von Mama.2011 am 02.02.2011, 21:24 Uhr

Hallo an alle,

ich habe eure Antworten gelesen und bin etwas verwirrt.

Ich habe das so im Kopf, dass die Mutter für die ersten 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhält und dann noch für 10 Monate Elterngeld bekommen kann. Und wenn das Kindesvater auch noch 2 Monate Elternzeit nimmt, dann sind es insgesamt 14 Monate die man Geld bekommt.
Tatsächlich sind das dann aber ab dem 3. Lebensmonat des Kindes nur 10 bzw. mit dem Kindesvater 12 Monate Elterngeld, da das Elterngeld der ersten 2 Monate mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Und da das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld, bekommt man für diese Monate tatsächlich kein Elterngeld ausgezahlt.

Ich glaube nicht, dass es in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zusätzlich zum Mutterschaftsgeld Elterngeld für den Vater gibt. Er kann zwar Elternzeit nehmen, aber es gibt kein Geld für ihn.

@Monique:
Frag sicherheitshalber mal bei der Elterngeldstelle nach - bevor ihr euch darauf verlasst, dass ihr in den ersten zwei Monaten wenn beide Elternzeit nehmen zwei Einkommen habt und dann ist es doch nur eins.

Viele Grüße
Anni

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Re: Elterngeld für den Vater während die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht?

Antwort von Septemberbaby2010 am 02.02.2011, 21:34 Uhr

Klar gibt es für den Vater auch Elterngeld wenn er die ersten zwei Monate zu Hause bleibt. Die Mutter bekommt in der Zeit Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom AG und danach für 10 Monate Elterngeld.

Die Väter die in den ersten zwei Monaten Elternzeit machen wären dann ja gegenüber denen die später Elternzeit nehmen benachteiligt.

Vielleicht ist es, wenn man mit dem Geld rechnen muss auch vorteilhaft in den ersten zwei Monaten Elternzeit zu nehmen da die Mutter ja noch "volles Geld" bekommt. Wir machen jetzt den 5. und 6. LM zusammen Elternzeit und bekommen beide nur Elterngeld. Das ist ganz schön wenig.

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Re: Elterngeld für den Vater während die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht?

Antwort von Anusch81 am 02.02.2011, 22:19 Uhr

mein schatz hat letztes jahr elternzeit direkt ab tag der geburt genommen
"für 2monate"...das funktionierte ganz wunderbar..er bekam das
elterngeld und ich mein volles mutterschaftsgeld...
lg

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Was hier an falsche Informationen verbreitet werden....

Antwort von Fuchsina am 02.02.2011, 23:01 Uhr

ist wirklich haaresträubend.

SELBSTVERSTÄNDLICH ist es möglich, dass im 1 Monat nach der Geburt die Mutter Mutterschaftsgeld und der Vater Elterngeld bezieht. Weshalb sollte das nicht gehen? Zumal die Mutter auch während des Mutterschutzes nach der Geburt prinzipiell Elterngeld bezieht. Nur wird dies voll auf das Mutterschaftsgeld angerechnet und das Mutterschaftsgeld höher ist as Elterngeld gibt keine Auszahlung von der Elterngeldstelle.

Also nochmal zusammenfassend:

Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate wenn beide Elternteil minimum jeweils 2 Monate nehmen. Die 14 Monate können beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

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Re: Was hier an falsche Informationen verbreitet werden....

Antwort von Tessia, 19. SSW am 03.02.2011, 8:22 Uhr

Bis auch den letzten Satz bin ich voll einverstanden, denn der letzte Satz klingt wieder so, als hätte man auch tatsächlich 14 Monate das Geld, was ja nicht stimmt!

Denn die ersten 2 Monate wird das EG der Mutter ja angerechnet, somit sind es zwar offiziell 14 Monate, wenns jedoch ums Geld geht sind es nur 10 Monate für die Mutter und die (wenn gewünscht) 2 Monate für den Vater (also 12 Monate).

LG

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Re: nach der geburt

Antwort von Baby2411 am 03.02.2011, 10:01 Uhr

WOW....das wäre ja wirklich zu schön! Nee, nee....so ist das aber nicht.

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bekommst du NUR Mutterschaftsgeld.
Pro Kalendertag bekommst du 13 Euro von der Krankenkasse, der Rest bis zu deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen stockt dein AG auf, sodass du eigentlich Geld in Höhe deines normalen Gehaltes bekommst.

NACH DEM MUTTERSCHUTZ erhälst du dann bis zum 1. Geburtstag (also für 10 Monate) Elterngeld.

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