Geschrieben von mayralott, 21. SSW am 02.06.2005, 20:35 Uhr |
Nachnamen????
Hallo Ihr Kugelbäuche da draußen, ich habe mal eine Frage an euch :-)
Also, wir, mein Lebensgefährte und ich, erwarten im Oktober unseren gemeinsamen Sohn, unsere Tochter (2 Jahre jung) ist nicht sein leibliches Kind und wir sind (noch) nicht verheiratet. Meine Tochter hat meinen Nachnamen und unser Sohn soll den Namen von seinem Papa bekommen wie auch gleichzeitig das Sorgerecht (kann man ja seit neusten machen soviel ich weiß?). Wir wollen irgendwann heiraten (Zeitpunkt ist noch unklar) und alle den selben Nachnamen haben. Ich bekomme ja ohne Probleme den Namen meines "Mannes", der Kleine heißt dann ja schon so und unsere "große"???? Hmm, kann sie auch den Namen bekommen? Mit Ihrem Erzeuger besteht kaum Kontakt.
Man ich habe mich wirklich etwas kompliziert ausgedrückt.Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
Ich danke euch für eure mühe, LG Tess mit Mayra und Krümelchen
Wenn ich richtig informiert bin...
Antwort von Mama-mit-Kugel-05, nixmehr seit 26.0 am 02.06.2005, 20:51 Uhr
muß dein zukünftiger Mann deine Tochter adoptieren damit sie seinen/dann ja euren Namen tragen darf!
Dazu müßte dann allerdings ihr Vater/ Erzeuger sie "freigeben".
Vielleicht liege ich da auch falsch, mal gespannt was andere dazu sagen!
LG Anne
Re: Wenn ich richtig informiert bin...
Antwort von mayralott, 21. SSW am 02.06.2005, 20:57 Uhr
Hallo, das wäre ja schlecht wenn mein LG sie adoptieren müßte, nicht das er nicht wollen würde (die kleine ist ja sein Augenstern) aber der liebe Erzeuger der sich nicht kümmert würde das nicht zulassen, dann könnte er uns ja nicht mehr nerven wenn es ihm mal wieder in den Sinn kommt das er eigendlich Vater ist. Aber nun ja, das ist wohl ein anderes Thema.........
Ich meine aber mal gehört zu haben das man bzw wir die Kleine ohne Zustimmung des leiblichen Vaters (sie hat ja nicht seinen Namen und er kein Sorgerecht) sowas wie einbenennen (namentlich) können, weiß das aber nicht wirklich, LG Tess mit Mayra und Krümelchen
Habe ich auch so gehört, wie Kugelmama sagt. ot aber LG!!
Antwort von Mulemaus am 02.06.2005, 20:58 Uhr
Hallo!!
Habe das auch so gehört wie Kugelmama sagt.
LG
Andrea
muss sie nicht adoptieren
Antwort von Kruemelmama, 32. SSW am 02.06.2005, 21:01 Uhr
Hallo
er muss sie nicht adoptieren damit sie den selben nachnamen bekommt, man kann eine Namensangleichung machen, so wurde es bei meinem Mann damals gemacht als seine Mutter seine Stiefvater geheiratet hatte, er hatte ihn nicht adoptiert, aber er bekam halt seinen Namen, daher hat er auch meinen angenommen bei der Hochzeit ;-), bei meinem Bruder war es auch so, die Tochter seiner Frau wollte ihren Nachnamen behalten, ihr Bruder zur Welt kam, wollte sie auch wie ihr Bruder mit nachnamen heissen und auch da wurde eine Namensangleichung gemacht, ohne das mein Bruder sie adoptiert hat.
viele grüße Antje
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von Stoffel84, 9. SSW am 02.06.2005, 21:15 Uhr
hi
ja das geht auch ohne adoption! einfach eine namensgebung beim standesamt beantragen! alles weitere wird euch dann da erklärt! ich glaube es kostet aber so knapp 20 euro!
aber es geht! meine geschwister heißen auch so wie mein stiefvater und er hat sie nicht adoptiert! nur den namen gegeben!!!
LG steffi
www.das-stoffelchen.de.vu
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von jackimum, 23. SSW am 02.06.2005, 21:34 Uhr
also bei uns war das so vor 5 Jahren.Wir mußten zum Standesamt mit dem leiblichen Vater.Der mußte sein einverständnis geben das mein Mann meinen Sohn seinen Namen gibt.
Kurz vorher wäre es noch nicht gegangen mit dem Namen,aber nach dem wir geheiratet hatten vielleicht 3 Monate danch wurde das Gesetz geändert und es geht jetzt auch so.Man muß das Kind nicht adoptieren das hätte mein Mann nämlich auch gemacht aber da hätte der leibliche Vater nie zugestimmt*leider* irgendwie.
Du kannst natürlich auch deinen Namen behalten und dein zukünftiger soll deinen Namen nehmen dann habt ihr den Aufwand nicht.
LG
Karin
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von mayralott, 21. SSW am 02.06.2005, 21:37 Uhr
Erst mal lieben Dank das ihr so schnell geantwortet habt. Muß der leibliche Vater sein einverständnis zur einbennung geben, das würde der nie tun.
Das wäre echt blöd.... LG Tess mit Mayra und Krümelchen
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von jackimum, 23. SSW am 02.06.2005, 22:02 Uhr
ja so war es bei uns wir sind dann alle beim Standesamt gesessen und haben die formulare unterschrieben.Infomier dich doch mal bei eurem Standesamt die geben dir da schon auskunft vielleicht ist es ja schon wieder anders.
LG
Karin
halt uns auf den Laufenden würd mich interresieren.
Übrigens am anfang wollte das mein Exfreund auch nichtmachen aber zum Glück hat er seine Meinung geändert.
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von mayralott, 21. SSW am 02.06.2005, 22:20 Uhr
Hallo, na klar halte ich euch auf dem Laufenden. Also mein Ex würde das nicht mitmachen, erstens wohnt er 500km weit weg und zweitens haben wir nur sehr schlechten Kontakt wenn wir denn mal welchen haben.... DANKE für die Antworten vielleicht weiß noch jemand was anderes? LG Tess mit Mayra und Krümelchen
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von dreimalmama am 02.06.2005, 22:57 Uhr
Hallo Tess,
solange du mit dem Kindsvater deiner Tochter nicht verheiratet warst, kann Mayra ohne Probleme den Namen Deines künftigen Ehemannes bekommen. Alleine Du hast die in diesem Fall die "Entscheidungsgewalt". Dein Zukünftiger braucht sie auch nicht adoptieren - damit würde die Kleine auch sämtliche (evtl.) Erbansprüche an ihren leiblichen Vater verlieren - sondern "nur" eine Namensgebung machen. Nähere Details erklärt Dir Dein zuständiges Jugendamt. (Es gibt schließlich auch Mamis die irgendwann mal heiraten und nie den Kindsvater angegeben haben. Auch diese Kinder können bei der Eheschließung den Namen des Ehemannes annehmen.)
Hoffe, Dir ein wenig weitergeholfen zu haben. Ansonsten frag im Forum der Rechtsanwältin N. Bader nach. Oder gib dort ein Stichwort ein, dann erhälst du entsprechende Antworten.
Re: muss sie nicht adoptieren
Antwort von sannah, 17. SSW am 02.06.2005, 23:24 Uhr
hallo ! also wir haben den nachnamen unserer pflegetochter auf ihren wunsch hin in unseren ändern lassen - man musste nur eine gute begründung liefern - in diesem fall zb., dass sie schon seit ihrem dritten geburtstag in unserer familie lebt (inzwischen war sie dreizehn) und kein bzw. kaum kontakt zu den leiblichen eltern bestanden hat - diese wurden dann angeschrieben und konnten sich dazu äussern, was sie aber bei uns nicht taten - viel erfolg hätten sie damit auch nicht gehabt, da das kindeswohl vorgeht - da hätten sie schon sehr stichhaltige begründungen liefern müssen - ist eher eine formsache - vielleicht hilft es dir etwas weiter - liebe grüsse sannah
Ja, kann sie, ...
Antwort von Prinz, 16. SSW am 03.06.2005, 7:14 Uhr
... hallo,
wenn Ihr heiratet kann auch Deine Tochter den Familiennamen Deines MAnnes annehmen. Das geht durch eine Namensänderung.
Klar ginge es auch durch eine Adoptions durch Deinen MAnn, aber da muß der leibliche Vater zustimmen.
Namensänderung bei Heirat der Eltern geht!
LG,
Prinz & Co.
Re: Nachnamen????
Antwort von Laurie9, 14. SSW am 03.06.2005, 8:05 Uhr
Also, wenn Du keinen Kontakt oder nur schlechten zu Deinem Ex hast, brauchst Du seine Zustimmung nicht.
Mein Mann hat meine Tochter aus Erster Beziehung adoptiert und in diesem Fall gab ein Richter die Zustimmung da mein Ex sich einen Sch*** um seine Tochter gekümmert hat. In jedem Fall geht das Wohl des Kindes vor.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
LG, Monie
Re: Nachnamen????
Antwort von engelchen500, 33. SSW am 03.06.2005, 8:41 Uhr
Hi,
ich glaube Deine Tochter kann nur den "neune" Familiennamen" annehmen, wenn ihr eigentlichen Papa zustimmt (rechtlich ist es der,der entweder damals die Vaterschaft anerkannt hat, wenn ihr nicht verheiratet wart, oder zum Zeitpunkt der Geburt mit dir verheiratet war) Dieser Mann muss zustimmen, dann kann Deine Tochter den neunen Namen annehmen, und dabei ist es egal, wieviel Kontakt besteht! So die Auskunft bei unserem letzten Jugendamtbesuch.
Viele Grüße, Katja
Re: Nachnamen????
Antwort von jackimum, 23. SSW am 03.06.2005, 10:22 Uhr
Also ich nochmal.Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht??Dann muß der leibliche Vater auf jeden Fall zustimmen!!!!!!
Ich hab das schon hinter mir!
Wenn du das alleinige hast dann kannst du ohne Einverständnis den Namen ändern.
Lg
Karin
Hatte das gleiche Problem
Antwort von Claudia36 am 03.06.2005, 11:53 Uhr
Hallo Tess,
ich hatte das gleiche Problem.
Mein Mann und ich heiraten jetzt im Juli.
Meine beiden Kinder sind nicht von ihm.
Ich war aber zuvor noch nie verheiratet( das erleichtert einiges)
Ich war bis Nov. schwanger habe das Kleine aber leider verloren( das ist zwar ein anderes Thema) aber wir hätten unseren gemeinsamen Kind auch den Namen meines Mannes gegeben.
So nun da wir jetzt heiraten befor ich wieder schwanger bin wollten wir auch das zumindest die Kleine Tochter unseren Familie´nnamen trägt.
( die Große wird 17 sie wollte nicht)
Auf dem Standesamt war das ziemlich einfach, vorausgesetzt du hast das alleinige Sorgerecht und warst mit dem Kindesvater nicht verheiratet( denn sonst muß er zustimmen)
Du brauchst wenn ihr heiratet eine Negativbescheinigung von Jugendamt 8 auf der steht das du das alleinige Sorgerecht hast), eine akltuelle Abstammungsurkunde von deinem Kind, und eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt( nicht älter als eine Woche)
Diese Sachen gibst du vor eurer Hochzeit auf dem Standesamt ab und eure Tochter bekommt zum Zeitpunkt wenn ihr heiratet auch den familiennamen.
Zumindest war es bei uns so es kann aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.Wir wohnen in Hessen.
Adoptieren würde ich nicht unbedingt denn da verwirkst du deinen Unterhalt für das Kind.
Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Claudia
Blasenschwäche??
Kennt sich jemand mit Nidationsblutung aus ?
Würdet ihr noch verreisen m.t.
Niemand freut sich...
Kinderwagenjogger schlecht?????
Geburtsstation, in der ich entbinden wollte macht
Nebenhöhlen und Stirnhöhlen, was tun
Beleghebamme oder nicht?
Spätgebärend