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Österreich - Anträge Kinderbetreuungsgeld bzw. familienbeihilfe....

Thema: Österreich - Anträge Kinderbetreuungsgeld bzw. familienbeihilfe....

ich hab jetzt noch 2 Wochen zu arbeiten dann urlaub. mein mutterschutz beginnt am 7. august und endet am 27. november wann muss ich was beantragen. ist es richtig, dass ich bis ende november noch von der firma wo ich jetzt angestellt bin bezahlt werde? und dann gehts über ins karenzgeld. kinderbeihilfe werde ich wahrscheinlich erst beantragen können wenn ich eine geburtsurkunde habe, muss ich ev. vor der entbindung gar nichts machen? es gibt kinderbetreuungsgeld und familienbeihilfe oder? danke fürs helfen....

von Brigitte1979 am 12.07.2013, 07:51



Antwort auf Beitrag von Brigitte1979

Hallo! Bis zum Ende des Mutterschutzes gibts Wochengeld von deiner Krankenkasse - danach bekommst du von der Krankenkasse das Formular für die KGB zugeschickt. Das Formular für die Familienbeihilfe kannst du nach der Geburt online ausfüllen auf der HP des Finanzamtes oder du bekommst das Formular auf der Gemeinde oder beim Finanzamt. Du wirst von deiner Krankenkasse immer angeschrieben, falls die was benötigen! :-) Außer eben die Familienbeihilfe ist "selbständig" anzusuchen!

von Busa am 12.07.2013, 08:13



Antwort auf Beitrag von Brigitte1979

Hallo! Also das Wochengeld musst du beantragen bei der KK, denn nicht die Firma bezahlt das, sondern eben die KK. Dafür brauchst Du ein Formular das von deiner Fa ausgefüllt wird (mit Angaben zum Gehalt) und eine Bestätigung vom Facharzt über den voraussichtlichen Geburtstermin. Das kurz vor dem Mutterschutz abgeben. Das Kinderbetreuungsgeld und Kinderbeihilfe ist - wenn ich mich richtig erinnere - erst nach der Geburt zu beantragen. Das Frauenreferat der AK berät in diesen Fragen auch kostenlos soweit ich weiss! Alles Gute!!

von 79anin am 12.07.2013, 08:18



Antwort auf Beitrag von Brigitte1979

danke mädls gut das ich da gleich gefragt habe, bin ja nur noch 2 wochen in der arbeit....

von Brigitte1979 am 12.07.2013, 10:32



Antwort auf Beitrag von Brigitte1979

Hallo Ich bin seit der 15.SSW in Mutterschutz,Zwillinge,und bekomme mein Wochengeld von der Kasse. Es wird bis 3 Monate nach der Geburt gezahlt. So bald das/die Baby/Babys geboren sind muß man mit der Geburtsurkunde zur Kasse und Karenzgeld beantragen. Die Familienbeihilfe auch gleich nach der Geburt beantragen. Im übrigen gibt es auch vom Staat Babygeld, jedenfalls in Kärnten und Niederösterreich. Alles Gute

von werdendeZwillingsmama am 12.07.2013, 13:05



Antwort auf Beitrag von Brigitte1979

Hallo, bin auch aus NÖ hab im Jänner meine Kleine bekommen aber "Babygeld" hab ich noch nie gehört. Was sollte das denn sein? Wie hast du das denn bekommen? lg Muschu

von Muschu73 am 12.07.2013, 14:41



Antwort auf Beitrag von Muschu73

Ich bin aus Kärnten und da muss man es bei der Landesregierung beantragen. Gibt da extra Formulare und kann man bis zu einem Jahr nach der Geburt noch beantragen. Bin da nur drauf gekommen weil ich irgendwo las das es in Niederösterreich Babygeld und Schulgeld einmalig geben soll. Ist,laut Internet,ein neues Gesetz seit 1.01.2010. Erkundige Dich mal,dass gibt es auf alle Fälle. Kann sein dass es bei euch anders heißt,aber in Kärnten heißt es direkt "Babygeld" und ist eine einmalige Zahlung.

von werdendeZwillingsmama am 12.07.2013, 16:12