Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von bigmamma, 23. SSW am 03.01.2004, 16:02 Uhr

praxisgebühr

Also ich war am 2.1. bei meiner gün und mußte trotz scwangerschaft die 10 E löhnen . denn als vorsorgeuntersuchung zählt nur noch wiegen und blutdruckmessen. für alles andere muß mann die 10 E löhnen.und für die entbindung zahlt mann nicht und das gilt für die ersten 4 tage nach der geburt. muss mann allerdings wegen blutungen oder vorzeitigen wehen in die klinik muß mann den tages satz von 10 E zahlen

 
8 Antworten:

Re: praxisgebühr

Antwort von Katja ;-), 17. SSW am 03.01.2004, 16:31 Uhr

Was ein Schwachsinn, oder? Wiegen und Blutdruckmessung bekommen wir zuhause wohl auch noch selbst hin, oder?! Dieses System verstehe ich einfach nicht... Ich bin Montag beim FA, bin mal gespannt...

;-)

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Re: praxisgebühr

Antwort von mbongo, 25. SSW am 03.01.2004, 17:21 Uhr

Hallo,

ich habe gerade mal ein bisschen im Internet gestöbert, weil mich die Frage der Praxisgebühr und der Zuzahlungen in der Schwangerschaft nicht in Ruhe gelassen hat. Und da bin ich auf der hochoffiziellen Seite des Gesundheitsministeriums www.die-gesundheitsreform.de auf folgenden Satz gestoßen:

"Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, damit auch von den Praxisgebühren. Auch Schwangere sind für alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, von den Zuzahlungen befreit."

Für meine Ohren klingt das so, als ob wir nichts dazubezahlen müssten. Oder wissen die FÄ etwa mehr als das Gesundheitsministerium?

In der Hoffnung, dass wir doch nichts dazuzahlen müssen
LG Agnes

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SS-VU kosten nix... jippi!

Antwort von Fledermaus, 32. SSW am 03.01.2004, 20:07 Uhr

SS-Vorsorgeuntesuchungen kosten keine Praxisgebühr. Hab von der AOK so ne Broschüre. Dort steht das drin. Geh mal davon aus, daß das stimmt.

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Re: SS-VU kosten nix... jippi!

Antwort von Bekki22, 21. SSW am 03.01.2004, 20:16 Uhr

Hallo...

Bin auch am 02.01 beim Fa gewesen und musste genauso die 10euro zahlen..:-(...
obwohl sogar manche der Arzthelferinnen der meinung waren,schwangere müssten es nicht!
Naja kann man leider nichts ändern..

Gruss bekki

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Re: praxisgebühr

Antwort von jenny23, 23. SSW am 03.01.2004, 20:37 Uhr

Hier habe ich mal den Beitrag aus dem Expertenforum:FA Dr.Bluni kopiert.
Betreff: Re: Kassengebühr - auch für Schwangere? - Sicher auch für andere Schwangere interessant


liebe Andrea,

ja, die Information ist richtig: es gelten ab dem 1.Januar 2004 neue Gesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt.

Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen.

Allerdings benötigt die Frau für den Besuch beim Frauenarzt keine Überweisung, sofern sie in dem Quartal nicht vorher schon bei einem Hausarzt oder anderen Facharzt war.

Der Frauenarzt oder Frauenärztin kann als erstes aufgesucht werden und er/sie kann dann für weitere Besuche bei einem Haus-oder Facharzt unproblematisch eine Überweisung ausstellen.

Wichtig:

für Zahnarzt und Psychotherapeuten gibt es keine Überweisung. Hier müssen extra 10 Euro bezahlt werden. Gleiches gilt für das Aufsuchen des Notdienstes im Krankenhaus oder beim kassenärtzlichen Notdienst. Dieser muss bei bei jedem Besuch jedes Mal (!!) neu bezahlt werden.

Nicht zahlen müssen

-Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen.

-Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren

-Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen

-zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung

zum letzgenannten Punkt der Schwangerschaftsvorsorge ist es aber unerlässlich, folgendes anzumerken:

Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a.

- Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt

-Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft

-Genetische Beratung auch unter 35 Jahren

-Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw.

-evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test

-zusätzliche Laboruntersuchungen

Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden.

Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken.

Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unbhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat.

VB

Das müßte ja dann jeder verstehen!!

LG Jenny

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Das Problem ist...

Antwort von unsi, 12. SSW am 03.01.2004, 22:11 Uhr

Bei der Krankenkasse besteht die Vorsorgeuntersuchungen aus anderen Dingen, als beim Gyn.

Bislang hat der Gyn z. B. Blutdruck messen lassen, Blutprobe für den Eisenwert genommen, Gewicht kontrolliert, Abstrich zur PH-Bestimmung, Fragen nach dem Befinden (z. B. Wasser).
Davon gehört aber lt. Krankenkasse einiges nicht zur Vorsorgeuntersuchung.

Z. B. das CTG ab der 30. SSW gehört nicht dazu.
Die Ultraschalluntersuchungen werden zwar von der Krankenkasse im Rahmen der Vorsorge bezahlt, gehören aber bei der Abrechnung NICHT dazu.

Liebe Grüße

Anita

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Ich verstehs, aber finde es eine Schweinerei (pardon) o.T.

Antwort von berita am 03.01.2004, 22:24 Uhr

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Re: praxisgebühr

Antwort von Sweet Baby, 30. SSW am 04.01.2004, 17:24 Uhr

Hallo,
für mich hört sich das so an als hätte dein Frauenarzt einfach nur abkassiert...ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und nachgefragt, alles gehört zur vorsorge auch das Ultrschall, CTG usw. es sei denn das z.B. deine Eisenwerte zu niedrig sind u. Du musst dazu irgendwelche Pillen nehmen dann ist das keine Vorsorge mehr.
Es ist einfach nur eine große schweinerei, denn damit erreichen die Krankenkassen nur das viel Leute einfach net mehr zur Vorsorge gehen, weil es dann allmälig ins Geld geht(verständlicherweise!!!)

Gruß Katja 2

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