Schwanger - wer noch?

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Problem

Thema: Problem

Hallo an alle, ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen. Ich bin seit letztes Jahr August arbeitslos und habe diese Woche erfahren, dass ich schwanger bin, was mich natürlich sehr freut, allerdings habe ich erfahren dass ich kein Hartz 4 bekomme da mein Partner 1100 netto hat und er mich dann mit versorgen muss, allerding geht das nicht, da er noch laufende kredite zu zahlen hat. Meine Frage, wenn ich jetzt eine Teilzeitstelle oder 400 Euro Job bekommen könnte, bin ich dann a. dazu verpflicht sie gleich in kenntnisse zu setzen und b. wenn nein, dürfen sie mich dann kündigen? Bitte helft mir, da wir uns dann nicht mehr ernähren können oder irgendwas bezahlen können.

Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 15:39



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Naja es gibt extra jobs die man machen kann auch wenn man schwanger ist ne freundin von mir ist in nen altersheim für paar stunden putzen gegangen da man ja laut arbeits amt nur 16Stunden in der woche für 400€ arbeiten darf! und was ist wenn du beim amt angibst das du mit deinem partner nur wg mäßig zusammen lebst und nicht als lebensgemeinschaft? da dürften sie dir eigentlich nicht das geld streichen ist bei mir und ner freundin so gewesen

Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 15:55



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Du musst einen 400Euro Job auch beim Amt angeben. Jedenfalls wenn du gelder beantragst, denn davon sind 100Euro plus ein paar Prozente frei die nicht mit eingerechnet werden, der rest wird eingerechnet. So muss dein Freund dich mitversorgen wenn ihr zusammen wohnt und laufende Kredite zählen nicht. Für die zählt nur das einkommen. Wenn dein Kind da ist, kann es aber sein das du etwas bekommst vom Amt. Denn damit steigt der Anspruch. Den Vorschlag zu sagen, das ihr in ner Bedarfsgemeinschaft lebt finde ich selber nicht so toll. Denn das ist Betrug. Wenn die rauskriegen, das ihr ein paar seit dann streichen sie euch alles und ihr dürft erhaltenes schön zurück zahlen. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 17:09



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...ob sie der Arbeitsstelle die Schwangerschaft sagen muss;-) Ich weiss das leider nicht,ob man das muss.Meine mal gehört zu haben das man das nicht muss.Dem Amt interessiert es nicht,welche Krdeite/Schulden dein Partner abzuzahlen hat.Warum sollte auch?Amt ist dazu da in finanzieller Notlage zu helfen und nicht um Schulden abzuzahlen.Dein Partner ist zumindest dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.Frag mich wie ihr das voirhabt.Mein Mann hat auch nen Vollzeitjob und verdient nicht mehr als deiner und wir haben 6 Kinder.Da aber die ersten 3 nicht von meinem jetzigen Mann sind,bekommen wir erg.ALG2 sozusagen als Unterhalt für die 3 Ältesten,weil der nette Herr Erzeuger sich auch finanziell nicht um sie kümmert.Aber das sit noch nicht mal der"normale"Satz den man als UVG vom Jua bekommen würde.Achso,mein Mann musste,als wir zusammenzogen auch noch Kredit abstottern,das hat dem Amt auch bei uns nicht interessiert und das zu Recht.,Dann muss man eben kürzer treten.Kann dein Partner nicht die Raten niedriger machen?Wäre vielleicht auch ne Möglichkeit.Lg und Alles Gute Nicole

Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 21:46