Schwanger - wer noch?

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Nebenjob und Schwanger - welche Rechte?

Thema: Nebenjob und Schwanger - welche Rechte?

Hallo, bräuchte mal Eure Hilfe. Übe derzeit noch einen Nebenjob aus, auf 400 Euro Basis mit Vertrag. In dem Vertrag ist lediglich mein Urlaubsanspruch festgehalten und die Regelung im Krankheitsfalle. Hab ich den Anspruch auf bezahlten Urlaub und auch auf weitere Bezahlung im Krankheitsfalle? Und jetzt die wichtigste Frage: Besteht auch bei einem Nebenjob so etwas wie Mutterschutz? Muß ich bis zur Geburt arbeiten und gleich nach verlassen des Krankenhauses auch gleich wieder arbeiten? Oder gibt es dort auch Schonfristen, welche natürlich bezahlt werden? Möchte diesen Nebenjob auch in Zukunft nicht verlieren und brauche das Geld dringend. Brauche das Geld vorallem auch jeden Monat regelmäßig, sodaß die Fragen für mich wirklich wichtig sind. Hoffe, Ihr könnt mir helfen oder mir sagen, wo ich mich erkundigen kann in so einem Fall. Vielen Dank fürs lesen. Liebe Grüße Daniela + kilian inside

Mitglied inaktiv - 23.07.2004, 00:40



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Hallo Daniela, natürlich hast Du Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Und auch wir Mini-Jobber haben Mutterschutz, allerdings bekommt man kein Mutterschaftsgeld. Weder von der Krankenkasse, noch vom Arbeitgeber. Habe aber etwas beim Googlen gefunden und kopiere das hier einfach mal rein: Aufgrund Ihres Einkommens im Minijobs haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Evtl. haben Sie einen Anspruch aus einer Zusatzversicherung, dieses müssten Sie aber bei Ihrer AOK vor Ort oder dem Versicherungsträger abklären. Sie können jedoch ein einmaliges Erziehungsgeld beim: Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Villemombler-Straße 76 53123 Bonn beantragen. Dieser Antrag muss noch in der Schwangerschaft gestellt werden. Das einmalige Mutterschaftsgeld beträgt ca. 200€. Außerdem können Sie wegen Ihres geringeren Einkommen (unter ca. EUR 2000/Monat) bei der "Bundesstiftung Mutter und Kind" Gelder beantragen. Die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das Gesundheitsamt, Pro familia oder der Deutsche Familienverband halten Anträge dazu vor. UND NOCH ETWAS GEFUNDEN: +++ Mutterschutz – Kein Minijob nach der Geburt: Für den Minijob gelten die gleichen Regeln wie für jede andere Beschäftigung. In den sechs Wochen vor der Geburt steht es den werdenden Müttern frei zu arbeiten, ob Minijob oder reguläre Beschäftigung. In den ersten acht Wochen nach der Geburt ist hingegen jede Art der Beschäftigung untersagt. +++ oder gib doch mal selber unter: www.google.de die Wörter "Mutterschutz bei Minijob" ein. (Nicht vergessen bei "Seiten in Deutsch" zu klicken) Bei Google findet man eigentlich alles, was man sucht. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiter helfen. Lieben Gruß Puschel

Mitglied inaktiv - 23.07.2004, 01:11



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Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen. Ich bin ja von meinem regulären Arbeitsplatz immer noch im Erziehungsurlaub bzw. in Elternzeit. Von daher bekomme ich das Mutterschaftsgeld schon von meiner Krankenkasse. Ich wollte nur wissen, ob ich auch ohne Krankschreibung vom Arzt im Minijob daheim bleiben kann. Vielen Dank. Grüße Daniela

Mitglied inaktiv - 23.07.2004, 08:29