Schwanger - wer noch?

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Tolle Regelung!! :(

Thema: Tolle Regelung!! :(

Ich sollte mir eine Haushaltshilfe nehmen da ich vorzeitige Wehen habe, mein FA war da sehr dahinter her. Jetzt hat mich die KK angerufen daß ich keine bekomme wenn ich niemanden habe der meine Kinder betreut! Sie meinte das würde mir ja dann auch nichts bringen!! Na toll, was soll ich denn jetzt machen, find das voll bescheuert! Ich hab aber niemanden der nach meiner Tochter schauen kann. Lg Melanie

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 16:51



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Na da würde ich doch glatt mal Fragen warum die Kasse keine stellt, die nach den Kindern schaut, wenn sie unbedingt eine brauchen!?!? Bei welcher Kasse bist du denn?

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 16:56



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Bin bei der Techniker.

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 16:58



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Hallo, wenn du mich fragst sieht das sehr nach: "mal sehen, ob sie klein beigibt und wir um die Zahlung rumkommen" aus. Die Haushaltshilfe ist ja auch dafür da sich um ältere Geschwister zu kümmern! schau mal hier, ist zwar von der BKK, das ist aber in allen gesetzlichen Kassen gleich: http://download.bkkgesundheit.de/download/pdf/2006/center/Haushaltshilfe.pdf LG Inge

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 17:13



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Hi Du, ich bin etwas verwirrt. Wie alt sind denn Deine anderen Kinder? Und weshalb bekommst Du keine Haushaltshilfe? Sicher muss jemand die Haushaltshilfe sein, jemand der nicht mit im Haushalt lebt und nicht arbeit. z.B. die Oma LG Vroni&Krümel

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 18:49



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das was vroni schreibt kann aber auch nicht sein,weil mein mann bei uns schon die haushaltshilfe war und als ich mit den twins scheanger war.bzw.kurz nach der geburt meine schwägerin...insofern...es wurde beide male von der KK bezahlt. ich würde da auf jeden fall nicht klein bei geben die spinnen wohl... der ganze staat nimmt uns sowieso schon aus.... lg daniela

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 19:10



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Na dann würde ich doch einfach eine Freundin, Oma, Mami, SchwiMu, Opa, Schwester, Bruder etc bitten, dass sie halt offiziell nach den Kindern schauen. Ob sie das dann wirklich tun oder in welchem Umfang, ist doch eure Sache. Wer macht denn die Haushaltshilfe? Oder du fragst deine KK, ob sie dir auch eine Kinderbetreuung finanzieren. Und dabei dachte ich, die TK ist kulant... Suse

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 20:26



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das hast du falsch verstanden. habe eben mit nem freund gesprochen, der dort arbeitet! klar bekommst du eine!!! das musst du echt falsch verstanden haben. du bekommst eine, die sich um haushaltUNDkind kümmert!!!

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:03



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das hast du 100 % falsch verstanden. habe eben mit nem freund gesprochen, der dort arbeitet! klar bekommst du eine!!! das musst du echt falsch verstanden haben. du bekommst eine, die sich um haushaltUNDkind kümmert!!! also bitte erst richtig drum kümmern, dann ärgern!

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:05



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Ich hatte im Dezember eine Haushaltshilfe, auch vom FA verordnet! Die Haushaltshilfe wird NUR bezahlt, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben! Ansonsten bekommt man keine Haushaltshilfe. Daher müsstest du jetzt auf jeden FAll eine bekommen. Du kannst auch jemanden aus deinem privaten Umfeld engagieren. Allerdings darf diese Person nicht mit dir verwandt sein, das gilt bis zum 2. Verwandtschaftsgrad. Entsprechend wird die Haushaltshilfe NICHT bezahlt wenn es deine/oder deines Mannes Geschwister, Eltern, Tante, Onkel, Oma, Opa ist! LG, Andrea

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:20



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arbeitet: also: zunächst einmal muss man unterscheiden, ob es sich um eine Haushaltshilfe aufgrund der Schwangerschaft handelt, oder nicht. Es ist bei Schwangerschaftsbeschwerden eine Haaushaltshilfe (hahahi)aufgrund der Schwangerschaft. Sind es beschwerden während der Schwangerschaft, die über "das normale Maß der Schwangerschaftsbeschwerden" hinausgehen eine Haushaltshilfe, die dann der Krankenkasse zuzuordnen ist. Folge: Wenn Hahahi nur wegen der schwangerschaft, dann ist die Hahahi auch für das noch nicht geborene und es muss kein Kind bereits im Haushalt leben. Wenn die Hahahi der Krankenkasse zuzuordnen ist, dann gilt die regel es muss ein Kind im haushalt sein - normalerweise bis 12 Jahre, bei der TK sogar bis 14, und sogar bei ambulanter behandlung, gesetzlich vorgesehen ist hier nur die Abwesenheit, z.B. aufgrund eines stat. Aufenthaltes. Wenn Fragen vielleicht einfach mal den Antrag stellen und das beratungsblatt dazu anfordern.

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 22:03