Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von kkm69, 29. SSW am 17.12.2004, 21:30 Uhr

Unschönes Thema Testament

Hi,

hatten letzthin in der Spielgruppe ein etwas heikles Thema.

Was passiert denn mit unseren Zwergen, wenn uns was passieren sollte (z.B. Autounfall und beide Elternteile sterben).

Jeder hofft, dass dieser Fall niemals eintreten wird - aber....

Wir werden wohl, wenn unser 2. Kind da ist ein Testament aufsetzen, in dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht 100 %ig für unser Zwerge geregelt ist. Ich möchte auf keinen Fall, dass sie jemals zu fremden Leuten oder in ein Heim kommen.

Hat jemand Ahnung, bei wem man so ein Testament rechtsgültig hinterlegen kann?

Wie seht Ihr denn das?

LG Kuni

 
7 Antworten:

Re: Unschönes Thema

Antwort von solway, 31. SSW am 17.12.2004, 21:43 Uhr

hallo,

so unschön finde ich das thema auch nicht.
ist einfach real, klar wäre, dass das kind zu meinen eltern gehen würde.

es gibt auch absprachen in unserem bekanntenkreis, wenn euch was passiert nehmen wir und umgekehrt.

klar ist, dass das kind / die kinder nicht so schnell ins heim kommen, es wird immer das umfeld geprüft, erst verwandte, paten usw.

ich denke der weg ist auch, dass die verwandten bescheid wissen (wie eure absprache ist), wenn das möglich ist.

schönen abend,
solway

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unschönes Thema

Antwort von kleinerknubbel, 15. SSW am 17.12.2004, 21:50 Uhr

hallo,
es ist vom gestz her geregelt das die kinder erstmal zu den eltern oder zu den schwiegereltern kommen ... wenn keine familie da ist dann kommen sie in eine pflegefamilie ... wenn nix anderes geregelt ist ... aber solange ihr eltern habt braucht ihr euch keine sorgen zu machen ... es sei denn ihr wollt sie nur zu deinen eltern geben oder nur den schwiegereltern ...
beim notar kannst du ein testament aufsetzen lassen (ist aber nicht grad billig) und das wird dann beim gericht hinterlegt ... das heisst wenn euch was passiert dann prüft die polizei beim gericht ob ein testament hinterlegtr ist und benachrichtigt dann die begünstigten
gruss
dani

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unschönes Thema

Antwort von happy2002, 27. SSW am 18.12.2004, 5:39 Uhr

hallo!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

zu früh abgeschickt...

Antwort von happy2002, 27. SSW am 18.12.2004, 5:42 Uhr

also wir haben mit unterschrift beider elternteile, datum, ort und sozusagen im "vollbesitz unserer geistigen kräfte" einen schrieb aufgesetzt, wo unser sohn (auch wenn es um eine kürzere zeit geht z.b. kh) untergebracht werden soll. dieser schrieb ist auch bei denjenigen, so dass sie im falle eines falles etwas in der hand haben! ist komisch, aber hinterher hab ich mich gut gefühlt!
lg, chris

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Testament

Antwort von Martina5, 20. SSW am 18.12.2004, 10:01 Uhr

Hallo,
man kann das TEstament auch so offen formulieren, dass evtl. weitere Kinder schon mit eingeschlossen sind.Dann brauch man es nicht ständig ändern (kostet immer wieder viel Geld)

Ich finde man sollte über sowas früh genug reden und handeln. Genauso über eine Patientenverfügung !!

Bis denn
Martina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Geht so leider nicht...

Antwort von Mijou am 18.12.2004, 10:09 Uhr

Hallo,

man kann leider als Eltern nicht per Testament das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder nach dem eigenen Tod festlegen. Man kann höchstens einen Wunsch schriftlich festhalten, zum Beispiel, dass eine Tante oder die Großeltern die Kinder nehmen sollen. Entscheiden tut dies aber dann das Jugendamt zusammen mit dem Familiengericht, und zwar nach ausführlicher Prüfung der "Kandidaten". Es ist aber oft so, dass dem Wunsch der Eltern entsprochen wird, wenn nichts dagegen spricht (Alter, Einkommenssituation, soziale Lage der Personen).

Am besten ist es, einfach mal einen Beratungstermin bei einem Notar zu vereinbaren, das ist nicht soooo teuer.

Liebe Grüße,

Mimi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unschönes Thema

Antwort von zissi, 25. SSW am 18.12.2004, 18:26 Uhr

Hallo - wir haben es wie folgt für unseren Sohn geregelt - es geht auch ohne Notar. Wir haben ein Schließfach gemietet bei der Bank und unser gegenseitiges Berliner Testament handschriftlich unterzeichnet. Für unser Kind haben wir ein extra Schreiben für den Fall uns beiden passiert was hinterlegt, indem als Vormund meine Eltern bestimmt werden. Das Jugendamt kann das nicht einfach anders regeln und du findes dazu Mustertexte im Internet, die du handschriftlich verfügen kannst. Es muß beides nicht notariell sein und auch nicht beim Amtsgericht hinterlegt werden. Patienten bzw. Vorsorgevollmachten sind allerdings nur notariell noch wirksam. Sicher findest du für euch die richtige Vorsorge.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.