Geschrieben von solelo, 37. SSW am 14.09.2005, 8:09 Uhr |
Urlaub zur Geburt?
Weiß jemand, ob der Mann ein Recht auf Urlaub hat, wenn die Geburt los geht? Also wenn ich ihn auf der Arbeit anrufe, darf er dann einfach aufstehen und ins Krankenhaus? Oder, wenn die Geburt nachts um 4 anfängt, werden wir wohl kaum wollen, dass er dann um 9 Uhr auf die Arbeit muss.... Ist das unbezahlter Urlaub? Muss man das abziehen vom Urlaub? Ist das gar kein Urlaub, ist das vielleicht so was wie wenn man krank geschrieben ist?
Gruß
solelo
Re: Urlaub zur Geburt?
Antwort von Murmeline, keine. SSW am 14.09.2005, 8:26 Uhr
Im öffentlichen Dienst gibt es dafür Sonderurlaub. In der freien Wirtschaft kommt es auf den Arbeitsvertrag oder Kulanz des Arbeitgebers an.
Re: Urlaub zur Geburt?
Antwort von Schmusepooh, nix mehr. SSW am 14.09.2005, 8:51 Uhr
Also, bei uns gings ja morgens los pünktlich zum Arbeitsbeginn ;o)) und er hat seinen Chef vorher gefragt wie das dann funktioniert.
Er hat den Tag als Sonderurlaub bekommen und ich glaube, in den meisten Fällen wird das auch so gehandhabt ;o))
LG und eine traumhafte Geburt wünscht Dir Trixie (Pooh) mit Cara im Arm
Re: Urlaub zur Geburt?
Antwort von gRiTTi_22, 35. SSW am 14.09.2005, 9:01 Uhr
bei meinem freund ist das auch sozusagen sonderurlaub....er hat mit seinem chef abgesprochen das wenn er von mir anruf bekommt er sofort das buero raeumt :) :)
danach bleibt er noch ne woche zuhause.
Re: Urlaub zur Geburt?
Antwort von cheese, nix mehr. SSW am 14.09.2005, 9:59 Uhr
Sonderurlaub zur Geburt ist tariflich geregelt. Sieh mal, daß ihr den Tarifvertrag einseht. Vielleicht über den Betriebsrat?
Teilweise gibt es auch zwei Tage, so daß er vielleicht auch noch freinehmen kann, um dich aus dem KH abzuholen.
Der Sonderurlaub wird bezahlt.
LG
Claudia