Geschrieben von Engelfritzi, 28+2. SSW am 03.01.2008, 11:35 Uhr |
Urlaubsanapruch
Hallo Mädels...
Wer weiß wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht= Bekommt man den anteilmäßig bis zum Ende des Mutterschutes?
Mein Mutterschutz beginnt am 12.02.08 und geht bis 20.05.08.
Bis wann steht mir Urlaub zu?
Danke für eure Antworten.
Lg Ines
Re: Urlaubsanapruch
Antwort von Isabel1411, 18. SSW am 03.01.2008, 11:40 Uhr
Die zeit des Mutterschutzes wird dir noch voll angerechnet. Also hast du anteiligen Anspruch bis zum 20. mai.
Re: Urlaubsanapruch
Antwort von schnuppine, 13. SSW am 03.01.2008, 11:41 Uhr
soweit ich weiß, ist für den urlaubsanspruch die zeit bis ENDE des mutterschutzes maßgeblich. leider sind deine zeitangaben dazu etwas mißverständlich. es gibt mutterschutz 6 wochen vor bis 8 wochen nach geburt.
@schnuppine
Antwort von Isabel1411, 19. SSW am 03.01.2008, 11:44 Uhr
Waren sind die Angaben mißverständlich. Es handelt sich dabei um genau die 14 Wochen die einem zustehen. Und der 20.5. ist dabei der letzte Tag der 8 Wochen nach dem vorr. Geburtstermin.
Re: @schnuppine
Antwort von Engelfritzi, 28+2. SSW am 03.01.2008, 11:48 Uhr
Meine Chefin ist der Meinung das ich nur bis zum Beginn des Mutterschutzes Urlaubsanspruch habe.
Wo kann man das denn eventuell nachlesen?
HIER !
Antwort von schnubbi, 10. SSW am 03.01.2008, 11:59 Uhr
http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_04710.html
Der Gesetztestext ist §17 MuSchuG (Erholungsurlaub).
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
@Isabel
Antwort von schnuppine, 13. SSW am 03.01.2008, 14:24 Uhr
ja, hatte mich leider verlesen, habs schon bemerkt! sorry. ;o)
du hast urlaubsanspruch bis zum 31.5.
Antwort von two_kids am 03.01.2008, 16:32 Uhr
lg two_kids