Geschrieben von Jessi2 am 01.12.2016, 9:18 Uhr |
Urlaubsanspruch 2017
Huhu.
Kennt sich jemand damit aus???
Gehe ab 9.5.17 in Muschu und habe auf das Jahr 30 Tage Urlaub.
Was steht mir bis dahin an Urlaub zu???
Re: Urlaubsanspruch 2017
Antwort von shade1983 am 01.12.2016, 9:37 Uhr
Guten Morgen!
Das kommt darauf an, ob du Elternzeit nehmen willst. Soweit ich weiß kann für jeden vollen Monat 1/12 des Urlaubsanspruches gekürzt werden.
Wenn du direkt im Anschluss des Muschus in EZ gehst, wird dir der Urlaub für August - Dezember gekürzt. Macht in deinem Fall 30/12*5=12,5 Tage. Ob auf- oder abgerundet wird, weiß ich nicht.
LG
Re: Urlaubsanspruch 2017
Antwort von sarahT, 27. SSW am 01.12.2016, 12:30 Uhr
Bis auf die Berechnung der Urlaubstage stimme ich hier zu. Denn Urlaub wird für die volle Mutterschutzfrist gewährt, also auch für den Mutterschutz nach Geburt.
Wenn also Kind im Juni geboren wird und noch 8Wochen Mutterschutz drauf kommen, also bis August, muss die Rechnung sein (30/12)*8=20 Tage.
Grüße
Re: Urlaubsanspruch 2017
Antwort von shade1983 am 02.12.2016, 7:39 Uhr
@sarahT: das Kind kommt im Mai. Und ich habe ausgerechnet, was abgezogen wird.
Re: Urlaubsanspruch 2017
Antwort von sarahT, 27. SSW am 02.12.2016, 9:13 Uhr
Das ist aber auch verwirrend. Sind ja beides je 5Monate!
Danke, jetzt hab ich es verstanden.