Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mandy74 am 17.01.2005, 11:53 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo,

habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Normalerweise berechnet doch der Arbeitgeber den zustehenden Urlaub bis zum Ende der 8. Woche der Mutterschutzzeit. Die Anzahl der Tage weiß ich nun. Nun will der Arbeitgeber aber 3 Tage zurück halten, falls das Baby eher kommt. Gibts sowas? Ich will 3 Jahre zu Hause bleiben. Was ist wenn ich mir in der Zeit einen neuen Job suche? Ich glaube kaum das der Arbeitgeber nach 3 Jahren mit dann die restlichen Tage auszahlt. Wie kann ich dagegen vorgehen? Steht das wo, das ich es dem AG zeigen kann?

Gruß Mandy

 
2 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Sylvia77, 30. SSW am 17.01.2005, 12:56 Uhr

Hallo!

Sicher bin ich mir nicht, aber soweit ich weiss, darf der Arbeitgeber dir keinen Urlaub "vorenthalten". Allerdings kannst du Urlaub, den du vor dem Mutterschutz nicht nehmen konntest/durftest danch nehmen bzw. bei AG-Wechsel bekommst du die Tage ausbezahlt.

100 %ige Infos bekommst du aber bei Nicola Bader im Forum oder unter www.bmfsfj.de (Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

LG Sylvia

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von binschen, 30. SSW am 17.01.2005, 14:49 Uhr

Die Theorie des Chefs ist aus einem Grund nicht ganz logisch,
es ist doch geändert worden, das wenn dein Baby zu früh kame, der Mutterschutz anschliessend an die Geburt nicht mehr nur 8 Wochen beträgt, sondern um die Zeit, die Dir vor der Geburt fehlen, nach der Geburt verlängert wird.
D.h. wenn dein baby zu spät kommt, kriegst du 8 wochen Mutterschutz im anschluss, kommt es zu früh, kriegst du 8 wochen, plus die zeit, die es zu früh gekommen ist.
das heisst es macht keinen sinn, den urlaub zu kürzen, aber wahrscheinlich kennt der chef die neuerung nicht.
Hoffe, ich konnte dir helfen und meine ausführung ist richtig.
LG
binschen

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