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Urlaubsanspruch

Thema: Urlaubsanspruch

Wenn ich im Nov. in Mutterschutz gehe, steht mir dann nur anteilsmäßig der Urlaub bis November zu, oder habe ich auch noch Anspruch auf den Urlaub im Nov. und Dez.?

von Schmetterling am 05.03.2019, 19:26



Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Dann hast Du vermutlich auch für Januar/ Februar 2020 Urlaubsanspruch. Wann beginnt genau der Mutterschutz?

von HeyDu! am 05.03.2019, 19:36



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Der beginnt am 23. Oktober.

von Schmetterling am 05.03.2019, 19:51



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Schade :-) Der Mutterschutz endet am 29.01.2020 ... also kann der AG ab Februar 2020 kürzen. Im Januar erwirbst Du noch Urlaubsanspruch. Wenn das Kind etwas später kommt, steht Dir auch noch für Februar anteilig Urlaub zu. 2019 wird also nicht gekürzt. Es sei denn Frühgeburt, was man ja nicht hofft.

von HeyDu! am 05.03.2019, 19:56



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

für Mutterschutz ist eine Frühgeburt absolut unschädlich, man bekommt nämlich den vor der Geburt nicht ‚verbrauchten‘ Mutterschutz hinten dran gehängt und zusätzlich vier Wochen. Mein Sohn kam am ersten Tag Mutterschutz zur Welt, also sechs Wochen zu früh. Hatte dann nach Geburt 12 Wochen und die sechs von vor der Geburt dazu. Geburt war im Dezember, hatte Mutterschutz bis Ende April.

von Charly0815 am 05.03.2019, 21:19



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Charly0815 Schlaumeier :-) Es soll auch Kinder geben die in der 24 SSW geboren werden. Da hat man zwar 12 statt 8 Wochen Mutterschutz + 6 aber es kommt dennoch weniger Urlaubsanspruch als ursprünglich gedacht heraus. Unschädlich in Bezug auf Urlaub ist das Ganze nur, wenn man ca. die 30 SSW erreicht... kommt das Kind in der 30 SSW + 6 + 12 kommt man zeitlich ungefähr beim Plan heraus.

von HeyDu! am 05.03.2019, 21:36



Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Huhu, Du hast Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

von Minchen123. am 05.03.2019, 19:41



Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Danke euch!

von Schmetterling am 06.03.2019, 07:53



Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Wenn Du auch im Dezember noch im Mutterschutz bist, steht Dir der volle Jahresurlaub zu. Die Mutterschutzzeiten sind " wie gearbeitete Zeiten" zu sehen udn dürfen Deinen Anspruch per Gesetz nicht mindern.

von Tomsa am 25.03.2019, 20:00