Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von erdnuß, 17. SSW am 08.09.2008, 12:37 Uhr

VU während Arbeitszeit?

Hallo,
habe morgen früh um 8:50 Uhr eine VU. Geht das eigentlich von meiner Arbeitszeit ab, bzw. gilt das als "Freizeitvergnügen" oder kann ich dafür ein Attest von meiner FA bekommen? Leider sitzt man bei meiner FA immer stundenlang im Wartezimmer und dann habe ich auch noch eine 40Min. Anfahrtsweg zu meiner Arbeitsstelle. D.h. ich verliere sicherlich 1/2 Arbeitstag und schaffe es in meiner derzeitigen Verfassung nur schlecht die verlorenen Std. wieder aufzuholen. Bin froh wenn ich die 8Std täglich überstehe.

 
7 Antworten:

Re: VU während Arbeitszeit?

Antwort von mianer, 19. SSW am 08.09.2008, 12:49 Uhr



Bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber ich denke, dass dein Arbeitgeber dich freistellen muss, wenn der Termin nicht anders zu legen ging.
Ohne das du die Zeit nacharbeiten mußt.
Also meine Kollegin ist grundsätzlich während der Arbeitszeit zu den VU gefahren.
Ich persönlich lege sie soweit es möglich ist in die Freizeit um mir nicht die Ungunst von Chef oder Kollegen zuzuziehen.

LG Anja

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Re: VU während Arbeitszeit?

Antwort von Anni1403, 33. SSW am 08.09.2008, 12:54 Uhr

der arbeitgeber muß dich für die VU freistellen wenn der termin nicht außerhalb der arbeitszeit zu machen geht, soweit ich weiß.

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Re: VU während Arbeitszeit?

Antwort von fuchs16, 28. SSW am 08.09.2008, 12:55 Uhr

Also eigentlich musst Du dafür freigestellt werden, aber durch die lange Anfahrts- und Wartezeit ist das natürlich schon sehr unglücklich.

ich achte auch darauf, dass ich Termine immer möglichst am späten Nachmittag oder sehr früh am Morgen habe, damit so wenig Arbeitszeit wie möglich dabei "draufgeht", weil ich mich auch mit Chef und Kollegen gutstellen möchte. Wenn ich mal etwas eher gehe oder später komme ist das nicht so schlimm, aber 1/2 Arbeitstag ist natürlich schon viel.

Vielleicht solltest Du darauf achten, dass es dieses Mal eine Ausnahme bleibt und den nächsten Termin lieber nach Feierabend legen.

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Mutterschutzgesetz

Antwort von extxex, 28. SSW am 08.09.2008, 13:36 Uhr

§ 16 Freistellung für Untersuchungen

Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

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Re: Mutterschutzgesetz

Antwort von sanpot am 08.09.2008, 14:08 Uhr

"Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen" das heißt meiner Meinung nach lediglich, er darf sie nicht vom Termin fernhalten weil meinetwegen so viel Arbeit ist. Ich glaube aber, er kann schon verlangen, die verlorene Zeit wieder reinzuarbeiten. Geld kürzen geht nicht.
Ich mußte damals die Zeit nicht reinarbeiten.
Aber warum läßt du dich nicht gleich für den ganzen Tag krank schreiben? Ich meine, wenn der Weg so weit ist und der Termin so ungünstig liegt?

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Re: VU während Arbeitszeit?

Antwort von mama_hb, 32. SSW am 08.09.2008, 14:42 Uhr

Hallo,

ich würde den Arzt auf ein Attest ansprechen. Mehr wie nein sagen kann er nicht.

LG
Stefie

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Re: Mutterschutzgesetz

Antwort von Binsche am 08.09.2008, 14:53 Uhr

Ich bin zwar Zahnarzthelferin und nicht beim FA, aber wenn, dann müsstest du ja nur eine Bescheinigung bekommen, dass du von .... bis .... in der Praxis warst, Krankengeschrieben wirst da eigentlich nicht, bist ja nicht krank. Der Fahrtweg gehört dann nicht mehr dazu. So wars zumindest immer bei uns.
Vielleicht hast ja Glück und dein FA macht das anders.

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