Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tatja85, 27. SSW am 17.11.2009, 12:25 Uhr

Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Hallo ihr lieben. Ich bekomme mein erstes kind und habe leider keine Ahnung ob ich mich um irgendwas kümmern muss...außer nun eltern- und kindergeld weiß ich. Wie ist das mit vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht? Wir sind noch nicht verheiratet,aber unsere kleine soll trotzdem den Namen meines Freundes bekommen. Muss man das vorher beantragen oder so? Kann ich wenn sie seinen Namen hat trotzdem das alleinige sorgerecht haben oder ist dann automatisch geteiltes? Wo muss ich das beantragen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
LG Tatjana

 
16 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von Annadre am 17.11.2009, 12:37 Uhr

Du musst auf jedenfall die Vaterschaft anerkennen lassen, am besten machst Du das vorher dann hast Du es hinterher einfacher wenn das Kind den Namen von deinem Freund haben soll. Dadurch das Du die Vaterschaft anerkennen lä#ßt wird das Sorgerecht geteilt.

Ich glaube das Du das bei der Familienkasse wo auch das Kindergeld beantragst, regeln kannst. Bin mir da aber nicht sicher. Ansonsten mal im Internet googeln.

Andrea

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von Cindy_18, 32. SSW am 17.11.2009, 12:39 Uhr

Hallo,

wir wollten auch den Namen meines Freundes haben fürs Kind aber dafür müssten wir extra Geld bezahlen.Vaterschaftsanerkennung könnt ihr machen jetzt schon.Machen wir auch und es sorgerecht machen wir geteielt.

Alles beim Jugendamt müsst ihr es beantragen da können sie sich auch am besten beraten.

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Annadre

Antwort von Cindy_18, 32. SSW am 17.11.2009, 12:41 Uhr

Huhu,

Ich habe ja auch schon ein Kind.Und der Kindsvater hat die Vaterschaft auch anerkannt hat aber kein Sorgerecht gekriegt das hätten wir extra beantragen müssen.!
Achso bin aber mit ihm getrennt seid ich schwanger bin.

aber man muss es doch extra beantragen.Oder steh ich jetzt aufm Schlauch

LG

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von tigerchen05 am 17.11.2009, 12:53 Uhr

Also, ich wurde bei der geburt gefragt welchen Namen die Hebamme eintragen soll, meinen oder den meines Freundes.Geht also schon im KH zu klären.

Vaterschaftsanerkennung machst du auf dem Jugendamt, musst dir vorher einen Termin geben lassen.Durch die anerkennung der Vaterschaft hat er nicht automatisch das Sorgerecht, wenn Du das aber möchtest, kannst du das gleich mit der Dame vom Jugendamt bei der Vaterschaftsanerkennung machen.

Lg

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von MamavRene am 17.11.2009, 13:08 Uhr

Nach der Geburt unserer Maus hatten wir einen Termin beim Standesamt. Dort hat mein Freund dann die Vaterschaft anerkannt und unsere Maus hat den Nachnahmen ihres Vaters angenommen. Dafür haben wir übrigens nichts zahlen müssen. Lediglich die Geburtsurkunde hat 10,-€ gekostet.
Obwohl Mausi jetzt den Nachnahmen ihres Vaters hat, habe ich dass alleinige Sorgerecht, denn das eine hat mit dem anderen nix zu tun.


LG

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von mamivon2jungs, 37. SSW am 17.11.2009, 13:11 Uhr

Vaterschaftsanerkennung wurde gemacht beim standesamt bei der abholung von der geburtsurkunde, wo wir 8 euro damals zahlten. ob das jetzt teurer ist, weiß ich noch nicht *g, werde ich aber sicher in spätestens 3 wochen sehen :)

gemeinsames sorgerecht da kenne ich mich leider nicht aus. da kannst du dich sicher auf dem jugendamt informieren.

lg

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Re: Annadre

Antwort von m-mama1979 am 17.11.2009, 13:13 Uhr

keine Panik.
Sorgerecht gibts bei nicht verheirateten Eltern nicht automatisch. Dazu mußt du als Mutter dein o.K. geben.
Das Sorgerecht läßt sich später problemlos teilen, jedoch ist es schwer aus geteiltem alleiniges machen.
Bei uns bewirkt die vorherige Vaterschaftsanerkennung, dass auf der Geburtsurkunde beide (unverheirateten) Eltern stehen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von Patti1977, 35. SSW am 17.11.2009, 13:24 Uhr

Hallo,

informiert euch beim Jugendamt. Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung sind unterschiedliche Sachen. Vaterschaft anerkennen zieht nicht automatisch das Sorgerecht hinter sich her. Wir teilen es auch nicht (wegen Elternzeit).

Wegen Nachnamen, überlege es dir wirklich. Ist nicht böse gemeint aber im Fall des Falles schwer zu ändern.

Lg

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Keine Angst!!!

Antwort von Anusch81, 33. SSW am 17.11.2009, 13:26 Uhr

Ich habe das alles gerade letzte Woche gemacht.
Wir sind auch noch nicht verheiratet und für uns stand fest, dass
wir das gem. Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
Also...Termin machen und gleich sagen, dass ihr beides wollt!!!!
Zuvor müsst Ihr dann zu einem Gespräch, indem aufgeklärt wird was es bedeutet
das gem. Sorgerecht zu haben, denn das ist im Falle eines Falles nur durch ein gerichtliches Urteil rückgängig zu machen. Viele Frauen, besonders sehr
Junge, sind sich dessen nicht bewußt und es gab in den letzten Jahren
laut Jugendamt viele viele Tränchen.
Danach wirden die Beurkundungen für die Vaterschaftsanerkennung und für das gem. Sorgerecht durchgeführt. Ihr bekommt mehrere mit... jeweils eins für jeden von Euch und dann die für das Standesamt nach der Geburt.
Aber die Mitarbeiter sind sehr nett und kompetent gewesen. Sie
erklären alles ganz genau und ausführlich. Also einfach Termin machen und keine Angst. Die Personalausweise, die Geburtsurkunden von Euch nicht vergessen. Aber frag einfach nach, was Ihr mitbringen müsst, wenn Du den Termin machst.
Übrigens habe ich mir dort auch gleich die Anträge/Formulare für das Elterngeld und Kindergeld ect mitgeben lassen!!! Wir bereiten auch schon alles vor der Geburt vor.
Wenn Du gerne mehr wissen möchtest...was muss ich wann und wie machen???beantragen??? Ich habe mir zu vorletzte Woche einen Termin bei Pro Familia gemacht...dort wurde ich ausführlich aufgeklärt und
nun bin ich gerüstet und nicht mehr unsicher was den
Papierkrieg angeht
Sei lieb gegrüßt und eine wunderschöne Kugelzeit
Anusch und die Bauchliese

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ach ja..!!!

Antwort von Anusch81, 33. SSW am 17.11.2009, 13:33 Uhr

..wenn Du (erstmal) das alleinige Sorgerecht möchtest, dann ist das Deine
Entscheidung und kein Problem. Aber das fragt Dich die Dame dort.
Das ganze hat übrigends nichts gekostet und der Nachname des Kindes wird erst nach der Geburt festgelegt.

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von Baby2411 am 17.11.2009, 13:48 Uhr

Hallo!

Ich habe das auch schon hinter mir:

Wenn ihr nicht verheiratet seid, solltet ihr eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Denn die Vaterschaft zieht ja auch einige Dinge wie Erbschaft etc. hinter sich her.

Das könnt ihr bereits vor der Geburt beim Jugendamt kostenlos beantragen.

Ebenso könnt ihr das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wir haben das gemacht, da ich der Meinung bin, dass er der Vater ist, egal was kommt und das er die gleichen Rechte hat.

Ich hätte es jedoch nicht getan, wenn unsere Beziehung nicht stabil gewesen wäre und ich mir nicht sicher gewesen wäre, dass wir uns nach einer Trennung einig gewesen wären. Denn so einfach bekommt man das alleinige Sorgerecht nicht zurück.


So....hast du das alleinige Sorgerecht, dann bekommt das Kind automatisch deinen Nachnamen.

Soll es den Namen vom Vater bekommen, benötigst du dafür eine Vaterschaftsanerkennung, aber keine Sorgerechtserklärung, sowie natürlich deine uns seine Zustimmung.

Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, müsst ihr euch auf einen Namen einigen.

Macht ihr das vor der Geburt oder gleich nach der Geburt (aber eben mehr Bürokratie) dann kostet das in der Regel nichts. Muss eine Geburtsurkunde nochmal geändert werden, dann erst kostet das Geld.

Aber ehrlich gesagt: Ich würde den Namen des Vaters nicht vergeben, wenn man nicht verheiratet ist.

Ich habe es leider schon zweimal im Bekanntenkreis erlebt, dass bei
Bei dem einen Paar ist die Beziehung nach der Geburt kaputt gegangen. Der Vater hat nun eine neue Partnerin und hat geheiratet. Alle heißen nun schön wie das Kind und die Mutter hat noch ihren Mädchennamen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von PhiSa, 35. SSW am 17.11.2009, 13:53 Uhr

vaterschaftsanerkennung kannst du auch schon vor der geburt erledigen. oder nachher, mußt ja sowieso zum standesamt wg. der geburtsurkunde. von daher wäre es ja ein weg.
aber man kann es auch vorher machen.

das sorgerrecht wird nicht gleich geteilt, nur weil er die vaterschaft anerkennt. dafür müßt ihr a) heiraten oder b) extra beantragen.

sein nachnamen kann das kind haben. glaube aber, das geht erst, wenn du die unterlagen für die geburtsturkunde ausfüllst - weiß es aber nicht genau.

aber: nein, ich würde nicht den namen meinen LG als kinds-nachnamen nehmen. wir wollen auch im april 2010 heiraten. unser nachwuchs 3 kommt im dez 09.
trotzdem bekommt baby noch meinen nachnamen. so wie die anderen 2 auch.
liebe zu meinem zukünftigen hin oder her... aber die kinder heißen so wie ich. außerdem kriegen sie seinen nachnamen ja automatisch mit, wenn wir dann heiraten. von daher... so lange muß er sich dann eben auch noch einfach gedulden. oder er hätte mich eher heiraten sollen *G*

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Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von mamafürvier am 17.11.2009, 13:53 Uhr

Meine Kinder haben meinen Namen, der Papa (mein Ex-LG) machte die Vaterschaftserklärung aber das SR hatte immer ich allein.
Ich würde weder gemeinsamen Namen noch gemeinsamen SR zustimmen vor einer Hochzeit.
lG Kerstin

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stimme mamafürvier zu

Antwort von Patti1977, 35. SSW am 17.11.2009, 13:55 Uhr

In dem Punkt sind wir uns immer sehr einig. Kein Sorgerecht und Name vor der Hochzeit. Gibt nur Probleme.

Man spricht eh alles mit dem Partner ab und ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhält er mit der Vaterschaftsanerkennung.

Lg

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von sheena am 17.11.2009, 18:19 Uhr

Die Vaterschaftsanerkennung würd eich beim Standesamt machen. wenn ihr euer kind anmeldet.
Das gemeinsame Srgerecht geht nur beim Jugendamt. Aber überlege es dir gut. Ich würde es nicht machen.
Den nachnamen deines Partners kann dein kind ohne probleme bekommen. Aber auch das würde ich mir gut überlegenb. Man wird auch immer voll blöd angeshcaut ( z.B beim arzt, wenn das Kind anders heißt ). Und außerdem kann dein mann ja spoäter auch deinen bzw. euren namen annehmen. mein mann hat unseren namen nach de rheirat nagenommen. damit wir alle hgleich heißen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung und noch mehr fragen...bitte um hilfe

Antwort von Baby2411 am 18.11.2009, 10:20 Uhr

Hallo!

Ich wollte noch etwas dazu sagen. Bei uns hat das Krankenhaus die Anmeldung der Geburt erledigt. Da wir schon vorher Vaterschaft und Sorgerecht erklärt hatten, mussten wir nicht nochmal extra zum Jugend- oder Standesamt, sondern bekamen gleich im KH die richtige Geburtsurkunde mit dem richtigen Namen und dem Vater eingetragen.

Wenn man innerhalb von (momentan sind es glaube ich 5 Jahre) ändert sich der Name des Kindes bei Heirat automatisch in den Familiennamen. War bei uns auch so. Die Geburtsurkunde wurde automatisch geändert und es steht auch nicht mehr der Zusatz "geborene/r Mayer, etc." dabei.

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